Grundsteuer-Vergleich Das Steuerloch für Immobilienbesitzer

Der Grundsteuer-Hebesatz kann eine Immobilie zusätzlich verteuern. Quelle: imago images

Grundsteuer auf Immobilienbesitz ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen, zumal sie deren Höhe selbst bestimmen. Wo Eigentümer die höchste und niedrigste Grundsteuer zahlen – und warum das nicht so bleiben kann.

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Jüngst bekam Bottrops Oberbürgermeister Frank Tischler eine Liste mit 10.000 Unterschriften überreicht. Die Forderung der Unterzeichner: Die Stadt soll auf die geplante Erhöhung der Grundsteuer B verzichten, die für Grundstücke mit Wohnungen gilt. Die Grundsteuer würde alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümer betreffen und über erhöhte Nebenkosten auch die Mieter erreichen.

Bottrops Stadtkämmerer hatte argumentiert, dass die zusätzlichen Steuereinnahmen dringend benötigt würden, um die Sparziele der Stadt zur erreichen. Den Einwohnern in Bottrop ist das herzlich egal – die Gegner der Erhöhung hatten in nur vier Wochen die überreichten Unterschriften beisammen.

Das bedeuten Grundsteuer A und Grundsteuer B

Die Grundsteuer ist vielerorts ein Ärgernis für Eigentümer. Ist eine Stadt knapp bei Kasse, ist die Erhöhung der Grundsteuer ein beliebtes Mittel um für neue Einnahmen zu sorgen. Die Grundsteuern A (unbebaut, Land- und Forstwirtschaft) und B (bebaut oder bebaubar) sind eine zentrale Einnahmequelle der Kommunen, über deren Höhe die Stadträte ohne Zutun der Landes- oder Bundesregierung ganz eigenständig entscheiden können. Insbesondere die Erhöhung der Grundsteuer B, die den gesamten Wohnungsbau erfasst, ist für Kommunen ohne großes Risiko möglich. Schließlich können Immobilien nicht mal eben woandershin verlegt werden.

Zudem betrifft die Grundsteuer nicht nur Immobilienbesitzer, denn Vermieter können zur Umlage greifen: Eigentümer dürfen die Grundsteuer auf die Mieter umlegen und über die jährliche Nebenkosten-Abrechnung von ihnen einfordern. Kaum ein Eigenheimbesitzer oder Vermieter wird die Kommune verlassen, weil die Grundsteuer steigt. Politischer Druck durch die Bürger wie in Bottrop bleibt damit oft das einzige Mittel, um eine Grundsteuer-Erhöhung zu verhindern. Peter Rasche, Vorsitzender des Eigentümerverbands Haus & Grund Rheinland, hatte im Sommer rasches Handeln gefordert: „Die Wohnkosten für Eigentümer und Mieter steigen unmittelbar, wenn die Grundsteuer angehoben wird. Letztes Jahr ist das schon wieder in fast jeder zweiten NRW-Kommune passiert. Hier braucht es dringend eine Trendwende.“

Städte und Gemeinden mit den höchsten Grundsteuerhebesätzen

Vergleich der Grundsteuer-Hebesätze nach Städten

Jede Kommune kocht also ihr eigenes Süppchen bei der Grundsteuer. Die Immobilienexperten von Homeday haben die Grundsteuer-Hebesätze von mehr als 11.000 Städten und Gemeinden verglichen. Erstes Ergebnis: Die Höhe der Hebesätze reicht von null bis 960 Prozent. Ein gravierender Unterschied, verlangen einige Kommunen also das 9,6-fache für ihre Grundsteuer. Im Durchschnitt verlangen die Kommunen einen Hebesatz von 370 Prozent. Betrachtet man nur die Großstädte, liegt der Durchschnitt deutlich höher.

Zweites Ergebnis: Die großen Metropolen mit knappem Wohnraum sind bei der Grundsteuer nicht unbedingt die teuersten, die höchsten Hebesätze finden sich in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern.

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Den höchsten Hebesatz verlangt etwa die Stadt Nauheim, ein Ort mit 10.000 Einwohnern und nur wenige Kilometer vom Frankfurter Flughafen entfernt. Besonders günstig sind die Großstädte aber auch nicht: Keine Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern hat einen Hebesatz von weniger als 400 Prozent. Metropolen wie München (Hebesatz 535 Prozent) oder Hamburg (Hebesatz 540 Prozent) liegen noch im vergleichsweise moderaten Mittelfeld, während Berlin mit einem Hebesatz von 810 Prozent schon recht tief in die Taschen der Hauseigentümer greift.

Den niedrigsten Hebesatz von null Prozent bieten hingegen zwölf kleine Orte, von denen nur Büsingen am Hochrhein mehr als 1000 Einwohner zählt.

In Deutschland erhebt der Fiskus auf 35 Millionen Grundstücke – bebaute wie unbebaute – die Grundsteuer A oder Grundsteuer B. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es dabei um einige hundert Euro im Jahr, Mietshäuser müssen oft vierstellige Beträge berappen. Wie hoch die Grundsteuer konkret ausfällt, ist außer vom Wohnort auch vom jeweiligen Grundstück und der darauf befindlichen Immobilie abhängig.

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