Nach einem Einbruch bekommt man vom Versicherer eine Stehlgutliste – die muss der Bestohlene ausfüllen und dabei auch den Wert der gestohlenen Gegenstände in Euro und Cent angeben. Streitpunkt: Ist die Wohnung leergeräumt, muss der Versicherte beweisen, was gestohlen worden ist und was es wert war – nicht die Assekuranz.
Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt daher, den Hausrat auf Video oder Fotos festzuhalten und Kassenbons aufzuheben. Wertgegenstände und elektronische Geräte sollte man einzeln fotografieren. „Schmuckstücke sollte man etwa beim Juwelier begutachten lassen“, sagt Bianca Boss vom BdV. Schließlich ist nicht jede alte Kette von Omi aus Sicht des Versicherers von gleichem Wert wie für den Erben. Ohne Gutachten oder sonstigen Nachweis können Versicherte dann leer ausgehen. Das Gutachten sollte man sicherheitshalber außerhalb der Wohnung lagern.
Außerdem muss der Einbruch sofort bei der Polizei angezeigt werden – sonst wird der Schaden gar nicht erst vom Versicherer bearbeitet. Einbruchspuren werden zwar von der Polizei dokumentiert - Bianca Boss rät aber dazu, die Spuren selbst, etwa per Handykamera, zu sichern. Besonders wichtig ist es, den Versicherer sofort über den Einbruch zu informieren und nicht erst aufzuräumen. „Nicht nur die Polizei, auch der Versicherer muss die Möglichkeit haben, auf Wunsch einen Gutachter zu schicken“, sagt Boss. Dabei gilt eine Wartezeit von zwei Tagen auf den Gutachter als zumutbar - erst danach sollte man aufräumen.
Besonders schwierig wird der Nachweis, dass wirklich eingebrochen wurde, weil die Täter immer professioneller werden. Oft sind die Spuren des Einbruchs kaum sichtbar.
Mitschuld, oder: Grob fahrlässig!
Gerade im Sommer kommen viele in Versuchung und lassen bei kurzer Abwesenheit die Fenster gekippt – leider kann das einen Teil des Versicherungsschutzes kosten. War die Terrassentür gekippt, „erhält man möglicherweise „nur“ 75 Prozent des Schadens erstattet“, heißt es beim GDV. Seinen Vertrag sollte man vorab gut studiert haben: „Die Schlösser an Türen und Fenstern müssen mit den Vorschriften in den Versicherungsbedingungen übereinstimmen“, sagt Honorarberater Udo Traber von zeroprof. Bei „sehr schwerem Verschulden“, so der GDV, könne es auch sein, dass der Versicherte „keine Entschädigungsleistung erhält“. Auch Türen sollte man deswegen immer abschließen.
Die richtige Police
Der BdV empfiehlt daher, schon beim Abschluss der Police auf einige Punkte zu achten: „Der Versicherer sollte auf eine Prüfung der groben Fahrlässigkeit verzichten“, sagt Boss. Eine solche Police sei zwar meist etwas teurer, vermeide aber späteren Ärger mit dem Versicherer.
Wichtig sei es außerdem, dass der Versicherer darauf verzichtet, eine „Unterversicherung“ zu prüfen. „Ist der Kunde unterversichert, kürzt der Versicherer seine Auszahlung in der Höhe des Verhältnisses, die der Kunde unterversichert ist“, sagt Boss. Ein Beispiel: Versichert sind 20.000 Euro, der eigentliche Wert der gestohlenen Gegenstände liegt aber bei 40.000 Euro. Der Kunde ist damit um 50 Prozent zu gering versichert. Verzichtet der Versicherer nicht auf die Prüfung der Unterversicherung, bekommt der Geschädigte nun nicht etwa seine 20.000 Euro, sondern als Strafe dafür, dass er zu gering versichert ist, nur die Hälfte, also 10.000 Euro.
Der BdV rät außerdem, dass Kunden beim Abschluss einer Police darauf achten sollten, dass Wertgegenstände wie Schmuck, Bilder oder Edelsteine mit mindestens 20 Prozent der Versicherungssumme versichert sind. Noch besser ist es, wenn man vor Abschluss eines Vertrages auflistet, wie viel die Gegenstände wert sind – und man die Police darauf ausrichtet.
Ratsam ist es auch, nicht gleich Geld für Handwerker auszugeben, sondern zunächst den Versicherer zu fragen, ob er die Kosten übernimmt.
Die Regierung will nun den Einbau von Sicherheitstechnik finanziell fördern. Ein erster Schritt, so das Innenministerium auf Anfrage der WirtschaftsWoche, sei bereits getan, indem die vom Umweltministerium „geförderten KfW-Darlehensprogramme „Altersgerecht Umbauen“ oder „Energieeffizient Sanieren“ auf den gleichzeitigen Einbau von Sicherungstechnik ausgedehnt“ worden seien.