Immobilien Aufgepasst bei Geschenken zum Eigenheim

Eigene Immobilien werden immer begehrter, auch bei jüngeren Leuten. Wenn das Geld aber knapp ist und Mama und Papa etwas zum Kauf beisteuern wollen, gibt es einiges zu beachten.

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Neubauten im Wohngebiet Quelle: dpa

Die Vorteile von Geldgeschenken

Vor dem Hintergrund der guten Finanzierungskonditionen verwundert es nicht, dass sich mittlerweile auch diejenigen Bevölkerungsgruppen für den Erwerb eines Eigenheims interessieren, denen eine eigene Immobilie bislang schlicht und ergreifend zu teuer war: junge Erwachsene und junge Familien. Da aber selbst bei Niedrigstzinsen eine Komplettfinanzierung den finanziellen Spielraum dieser Gruppen über Jahre hinweg deutlich senken würde und zudem nicht sicher ist, dass die Zinsen derart niedrig bleiben, nehmen sie gern Hilfe in Anspruch.

Nicht selten greifen ihnen dabei die Eltern oder Großeltern unter die Arme und subventionieren den Immobilienkauf mit einer größeren Geldsumme. Es ist ja auch verführerisch: Geldgeschenke haben nicht nur den Vorteil, dass sie den Kauf der Immobilie erleichtern, sondern auch den, dass sie für eine höhere Bonität beim Beschenkten sorgen. So weit, so gut. Was viele aber nicht wissen: Auch bei Geldgeschenken von Mama und Papa  oder anderen Mitgliedern der Familie gilt es einiges zu beachten.

Mit billigem Baugeld zum Eigenheim

Warum der Schenkungsvertrag sinnvoll ist

Allein um dem Vorwurf des Gestaltungsmissbrauchs, den das Finanzamt später erheben könnte, vorzubeugen, sollten Schenker und Beschenkter eine größere Geldschenkung in einem so genannten Schenkungsvertrag festhalten. Grundsätzlich sollte der Zweck des Geschenks, die Finanzierung einer Immobilie, angegeben werden. Stephan Scharfenorth vom Baufinanzierungsportal baufi24.de rät allein schon aus dem Grund dazu, dass man so „böse Überraschungen“ vermeiden kann.

Scharfenorth weist darüber hinaus auf den zeitlichen Aspekt hin. Für den Fall, dass die Schenkung angekündigt wird, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll, rät er zu einem so genannten Schenkungsversprechen. Das diene zur Absicherung. „Wollen beispielsweise die Eltern ihre Kinder beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen, so vergeht zwischen der Willensäußerung und der Umsetzung meist eine gewisse Zeit. Damit der Beschenkte dennoch die Sicherheit hat, zum Zeitpunkt X über den Geldbetrag für eine Immobilie zu verfügen, ist ein notarielles Schenkungsversprechen sinnvoll“, so Scharfenorth. Dadurch dass es notariell beurkundet wird, kann der Beschenkte das Versprechen im Fall der Nicht-Einhaltung einklagen. Das ist so im §518 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

Scharfenorth erklärt zudem den Unterschied zwischen Geldgeschenk und Grundstücksgeschenk: „Wird beispielsweise ein Bauplatz verschenkt, so reicht ein Schenkungsvertrag nicht aus.“ Erst der Eintrag ins Grundbuch mache die Schenkung komplett.

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