Kommentare zu: Mehr Haus fürs Geld

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4 Kommentare
  • 20.02.2010, 01:53 UhrAnonymer Benutzer: Markus

    "Sofort Umschulden gegen Vorfälligkeitsentschädigung"
    Was ist das denn für ein blöder Spruch?
    Zeigt mir mal die bank die einen aus dem Vertrag rauslässt- keine Chance.
    Verkauft eure Leser nicht für blöd.

  • 20.02.2010, 04:47 UhrAnonymer Benutzer: james connolly

    wenn die bank einen aus den alten verträgen überhaupt entläßt, ist die vorfälligkeitsentschädigung meist so hoch wie der zukünftige zinsvorteil der nächsten jahre. in den meisten fällen dürfte wohl ein forwarddarlehn sinnvoller sein...

  • 20.02.2010, 12:39 UhrAnonymer Benutzer: mitdenken!

    ich schließe mich den Vorrednern an.

    Jedem kann nur geraten werden, bevor(!) er einen Kreditvertrag unterschreibt, in den Vertrag so weit es geht klipp und klar zu schreiben, dass Rückzahlungen in unbeschränkter (oder in gewisser) Höhe zu vorgegebenen oder besser zu beliebigen Terminen möglich sind. Wenn die bank nicht will, geht man zur nächsten, die diese Forderung bei gleichen Optimalzinsen am weitreichendsten erfüllt. Wer sich darum nicht bemüht, macht eben die entscheidende Sache grundfalsch.

    Nachträglich kann niemand den Vertrag verlassen, nur weil die Zinsen fallen. Darauf hatte schließlich die bank gehofft, und das ist ihr Geschäft, gegen das nichts einzuwenden ist. Wenn die Zinsen steigen, darf die bank ja umgekehrt auch nicht kündigen.

  • 22.02.2010, 15:17 UhrAnonymer Benutzer: Prof. Dr. habil. Klaus Wehrt

    Grundsätzlich stimme ich den drei Lesern in ihren Kommentaren zu. Doch es gilt zu bedenken:

    1. Nicht jeder Kunde ist einer bank genehm und manchmal ist diese froh, wenn dieser von sich aus die Darlehensbeziehung gegen Vorfälligkeitsentschädigung beenden möchte.

    2. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, ein berechtigtes interesse an der vorzeitigen Ablösung zu erzeugen, unter der eine bank sogar verpflichtet ist, den Kunden zu entlassen. So hatte bspw. das OLG Naumburg einem Kunden ein Recht auf Ablösung deshalb zugesprochen, weil er die monatliche Zinslast unter den hohen Zinsen nicht mehr tragen konnte. Er durfte auf eine andere bank umfinanzieren.

    3. Schließlich verschiebt die Vorfälligkeitsentschädigung die künftigen Zinserträge einer bank in die Gegenwart. Ein am kurzfristigen Quartalsgewinn interessiertes Management wird sich solchen Gedanken gegenüber offen zeigen.

    4. Vielleicht sollte man auch einfach mal versuchen, auf die aktuellen Konditionen im Hause des Darlehensgebers umzufinanzieren und nicht mit einer Fremdbank.

    Geschickt eingefädelt gelingt die beabsichtigte Umfinanzierung in 2 von 3 Fällen.

    beste Grüße
    Prof. Dr. Klaus Wehrt

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