Immobilien Neuer Energieausweis - Häuser sind wie Wäschetrockner

Verbände fordern die Reform des Energieausweises für Gebäude. Häuser bekämen so künftig eine Energieeffizienzklasse, wie sie bei Elektrogeräten längst üblich ist. Der Vorstoß ist sinnvoll und überfällig.

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Energieausweis für Gebäude: Unverständlich, ungenau und unbeliebt Quelle: dpa

Der Kühlschrank hat schon längst Effizienzklasse A+, der neue Wäschetrockner ein C und die Energiesparleuchte im Flur ist Klasse B. Was Verbraucher von Haushaltsgeräten seit Jahren kennen und beim Kauf zur Orientierung über den Energiehunger der technischen Errungenschaft nutzen, soll nun nach dem Willen des neu gegründeten "Bündnis Energieausweis" auch beim Verkauf oder der Vermietung von Häusern und Wohnungen Einzug halten. Ein neuer Energieausweis soll demnach zahlreiche Ungereimtheiten und Mängel beseitigen, leichter verständlich sein und so auf mehr Akzeptanz stoßen. Dem Bündnis gehören unter anderem die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz, der Deutsche Mieterbund, der NABU Naturschutzbund Deutschland und der TÜV Hessen an.

Verbrauchsausweis ohne große Aussagekraft

Anlass für die geforderte Reform des Energieausweises ist das mangelnde Interesse am Energieausweis für Gebäude in Deutschland. "Der Ausweis in der jetzigen Form bietet weder verlässliche Ergebnisse über das energetische Niveau des Gebäudes, noch ist er von den Verbrauchern als Instrument angenommen worden", erklärte der Sprecher des Bündnisses Energieausweis, Michael Herma, am Donnerstag in Berlin.

Tatsächlich wird auch der Bedarfsausweis nur selten von Mietern oder Hauskäufern vor Vertragsabschluss verlangt. Laut Umfragen und nach Aussagen von Mieterbund und Deutscher Energie-Agentur (dena) spielen die Energieausweise mehrheitlich keine Rolle. Dass der Energieausweis seit seiner Einführung im Jahr 2008 auf nur geringe Nachfrage gestoßen ist, hat offenbar auch mit den gesetzlichen Vorschriften zu tun. Seit 2009 mussten Verkäufer von Immobilien und Vermieter diesen auf Verlangen der Interessenten vorlegen. Erst seit Beginn des Jahres 2013 ist er auch zwingend den Kauf- oder Mietverträgen beizufügen. Zahlen dazu, ob dies die Akzeptanz erhöht hat, liegen dem Bündnis Energieausweis jedoch nicht vor.

Das Problem: Es gibt verschiedene Varianten mit abweichenden Berechnungsgrundlagen und -methoden für den Energieausweis. Zum einen gibt es den Verbrauchsausweis, der sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten für Heizenergie aus den drei vorangegangenen Jahren orientiert. Diese Verbrauchsdaten sind allerdings stark abhängig davon, wie viele Personen in dem Haushalt leben, welche Heizgewohnheiten sie haben und wie kalt und lang die Winter in den drei betrachteten Jahren waren. Der Verbrauchsausweis hat für einen Käufer also nur eine geringe Aussagekraft über die künftigen Heizkosten.

Typische Baumängel in Altbauten

Zum anderen gibt es den Bedarfsausweis, der Nutzerverhalten und Klima standardisiert und nur abhängig von der Gebäudesubstanz und der vorhandenen Heiztechnik einen Energiebedarf kalkuliert. Problematisch hieran ist, dass der Energiebedarf bisher nach zwei unterschiedlichen DIN-Normen berechnet werden kann, die sich hinsichtlich der zugrunde gelegten Parameter und damit in punkto Genauigkeit voneinander unterscheiden. Hinzu kommt, dass die Reform der Energie-Einsparverordnung (EnEV), die diese Berechnungsmethoden regelt und nach der Wahl verabschiedet werden soll, auch noch eine dritte, deutlich vereinfachte Berechnungsmethode erlauben will.

"Die geplante EnEV-easy soll die Bedarfsberechnung weiter vereinfachen, indem vieles nur noch geschätzt wird", sagt Kerstin Vogt, energiepolitische Referentin beim VdZ, dem Dachverband der Heizungswirtschaft und Initiator des Bündnis. "Demnach werden zum Beispiel die Fensterflächen eines Gebäudes nur anhand der Wohnquadratmeter hochgerechnet und nicht mehr vom Energieberater vermessen." Ganz abgesehen darf der Bedarfsausweis nicht als seriöse Schätzung des tatsächlichen Verbrauchs nach dem Einzug verstanden werden, sondern lediglich als Näherung. Der tatsächliche Energieverbrauch liegt zahlreichen Untersuchungen zufolge regelmäßig um zehn bis 30 Prozent unter dem kalkulierten Bedarf. Der Vorteil eines Bedarfsausweise ist hingegen die grundsätzliche Vergleichbarkeit der energetischen Qualität von Mietwohnungen und Kaufobjekten.

Vielfalt und Verwirrung beim Energieausweis beenden

Der neue Energieausweis, wie ihn sich das neue

Um die Verwirrung unter Mietern und Käufern zu mindern und den Energieausweis populärer zu machen, fordert das Bündnis zunächst eine Abkehr vom Nebeneinander des Bedarfs- und Verbrauchsausweises. Statt dessen fordern sie den reinen Bedarfsausweis, für den ein einheitliches Berechnungsverfahren zwingend vorgeschrieben ist. Außerdem soll eine klare farbliche Staffelung und die Einordnung in Effizienzklassen wie bei Elektrogeräten dafür sorgen, dass sich der Betrachter schnell und einfach einen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes machen kann, ohne sich erst mit typischen Verbrauchsdaten (Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr) zu beschäftigen.

Bert Oschatz, Professor am Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden, hält die Einteilung in Energieeffizienzklassen auf der Basis einer einheitlichen Berechnungsmethode für sinnvoll. „Die unterschiedliche Berechnung nach den beiden existierenden DIN-Normen kann im Ergebnis schnell zu Abweichungen von zehn oder zwanzig Prozent - im Extremfall sogar 30 Prozent - beim errechneten Energiebedarf führen. Die Bestrebungen, mit der EnEV-Reform eine dritte, vereinfachte Berechnungsmethode zu gestatten, wird Abweichungen und Unsicherheiten noch weiter vergrößern.“

Den eigentlichen Zweck der Vergleichbarkeit von Gebäuden im Hinblick auf ihren Energiebedarf würde der EnEV-Entwurf somit weiter konterkarieren. "Der Energieausweis soll bei Hauseigentümern und Mietern für Transparenz sorgen, vergleichbare Ergebnisse zur energetischen Beschaffenheit des Gebäudes liefern und rechtlich belastbar sein", erklärt NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Nur so könne er als Grundlage für Rechtsgeschäfte, für Fördermittel oder andere verbindliche Aussagen dienen und einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Um eine Förderung von Sanierungsmaßnahmen durch die staatliche KfW-Bank zu erhalten, ist bislang zwingend ein Nachweis über das Energieeinsparpotenzial durch einen Energieausweis erforderlich.

Der Entwurf des Bündnisses sieht die Einteilung nach den bekannten, von rot bis grün reichenden Effizienzklassen vor (siehe Grafik). Daneben gibt Angaben zum Gebäude und zum konkreten Energiebedarf pro Quadratmeter Wohnfläche. Das neue Label würde die bislang übliche Darstellung auf dem sogenannten Bandtacho ablösen. Laut VdZ ist diese Form auch in 22 der 27 EU-Mitgliedsländer üblich.

Effizienzklassen sind den Verbrauchern schon vertraut

Eine solche Darstellung wird in der Gebäuderichtlinie der EU, die die Pflicht zur Einführung von Energieausweisen in den Mitgliedsländern vorschreibt, auch präferiert. Da die EU-Richtlinie den Nationalstaaten jedoch viel Spielraum bei der konkreten Gestaltung und bei den zugrundeliegenden Berechnungsmethoden ließ, hatte sich die Regierung in Deutschland für eine genauere, dafür aber schwerer verständliche Form entschieden. Die angestrebte Genauigkeit ging allerdings durch die verschiedenen Berechnungsmethoden wieder verloren. "Die Darstellung als Bandtacho ist einfach nicht verbraucherfreundlich. Effizienzklassen, wie sie von Elektrogeräten bekannt sind, eignen sich aus unserer Sicht besser, weil der Verbraucher mit dem System bereits vertraut ist und sein Konsumverhalten danach orientiert", sagt Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes.

Eine Reform des Energieausweise hätte also viel Charme. Da der errechnete Energiebedarf Gebäude vergleichbarer macht und die steigenden Energiekosten einen immer größeren Anteil an den gesamten Wohnkosten ausmachen, könnte die vorgeschlagene Lösung das Interesse an Energieausweisen tatsächlich erhöhen. Da ein Energieausweis auch immer Energieeinsparmöglichkeiten durch die energetische Sanierung von Dach, Fassade, Heizanlage, Fenstern, et cetera aufzeigt, könnte auch das erlahmende Interesse an energetischer Sanierung bei den Bestandsgebäuden wieder zunehmen. Weil 40 Prozent der Energie in Gebäuden verbraucht wird, und Schätzungen davon ausgehen, dass drei Viertel der Wohngebäude noch gar nicht oder nur unzureichend energetisch saniert sind, ist das Einsparpotenzial groß.

Völlig offen ist jedoch, ob sich die kommende Bundesregierung für die Idee erwärmen kann und die dafür notwendigen Mehrheiten zustande bekäme. Zudem würde sich die Frage stellen, was mit den alten Energieausweisen geschieht. Denn dann müssten nicht nur Verbrauchsausweise ersetzt werden, sondern bei vielen Bedarfsausweisen die zugrunde liegende Berechnung angepasst werden. Die Änderung der Darstellung in Effizienzklassen wäre da noch das kleinste Übel.

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