Immobilien Schlechte Verwalter verursachen Millionenschäden

Falsche Buchführung, Sanierungsstau und zähe Absprachen: Bei Immobilienverwaltungen ist Sachkunde allzu oft Fehlanzeige. Besitzer einer Eigentumswohnung hoffen auf ein neues Gesetz, mit dem sich in dieser Woche der Bundestag beschäftigt.

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Begehrter Altbau: Schön, wenn für die Eigentümergemeinschaft auch noch die Hausverwaltung reibungslos funktioniert - aber leider selten. Quelle: dpa

Es ist das gleiche Übel wie bei so manchem Makler: Jeder Hallodri kann sich frei von Sachkenntnis Immobilienverwalter nennen und gerade in Zeiten des Immobilienbooms viel Geld für schlechte Dienste fordern. Es gibt noch immer keine ernstzunehmenden gesetzlichen Zulassungsbeschränkungen oder Vorgaben zum Qualifikationsnachweis. Schlimmstenfalls richten diese schwarzen Schafe auch noch finanziellen Schaden bei Besitzern von Eigentumswohnung an. Da kommt etwas zusammen bei geschätzten neun Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland.

Die häufigsten Fehlerquellen schlechter Verwalter ermittelte nun der Dachverband der Deutschen Immobilienverwalter (DDIV). Der Branchenverband, fordert für Verwalter schon länger höhere Eintrittsqualifikationen, eine gesetzliche Berufszulassungsregelung und eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.

Der meiste Ärger entsteht laut der Umfrage unter Hausverwaltern durch unkorrekte Buchführung (76 Prozent), Instandhaltungs- und Sanierungsstau (75 Prozent), nicht umgesetzte Beschlüsse der Eigentümer (68 Prozent), die Missachtung gesetzlicher Auflagen (57 Prozent). Auch dabei: juristisch fehlerhafte Beschlussfassung (52 Prozent), fehlende Abrechnungen (48 Prozent) und Mängel bei der Beschlusssammlung (35 Prozent). Eine Liste des Grauens, erst recht für Immobilienkäufer, die sich erstmals für Wohneigentum entschieden und über all die Finanzierungs- und Baufragen die Qualität der Hausverwaltung aus den Augen verloren haben.

Die DDIV-Sprecherin Franziska Weber warnt: „Die Wohnungseigentümer kostet die fehlerhafte Verwaltung ihrer Immobilie jährlich bis zu 25 Millionen Euro.“ Hinzu kämen rund 55 Millionen Euro, die neu eingesetzte Verwaltungen für die Aufarbeitung der Fehler ihrer Vorgänger in Rechnung stellen müssten, aber von denen doch nur 30 Prozent erstattet bekämen. Am Ende dürften auch diese Ausfälle über eine höhere Grundvergütungsforderung bei den Eigentümern landen.

Die Mitgliedsunternehmen des Verbands gaben an, dass in 94 Prozent aller Fälle Schadenersatzforderungen an ihre Vorgänger gestellt wurden.

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