Bei 6200 gelingt dem Dax eine Stabilisierung. Sie kann die Notierungen bis in den Juni hinein steigen lassen. ...
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8 KommentareWer ein gebrauchtes Haus kauft, sollte vor dem Kauf einen Fachmann einschalten: ist das Haus den Preis wert? Gibt es Mängel, die man nicht gesehen hat? ist der geplante Anbau realisierbar? Welche Kosten kommen noch auf mich zu?
Wer sich durch einen Gutachter vorher beraten wird, hat später weniger Probleme. Schalten Sie rechtzeitig vor dem Kauf einen versierten Fachmann ein.
Auch beim Neubau sollten Sie sich am besten schon vor Vertragsunterschrift beraten lassen und während der bauphase einen bausachverständigen einschalten.
Viel Glück beim Hauskauf oder Hausbau!
Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de
Sehr geehrter Herr Gause,
wir haben ein älteres Haus gekauft. Wir haben den Verkäufer gefragt, ob ihm irgendwelche Mängel bekannts sind, oder auf was wir achten müssen. Er teilte mit, dass ihm keine Mängel bekannt sind. Nun haben wir feststellen müssen, dass innerhalb von 4 Wochen bei starken Regen der Keller volllief. Das Wasser kam aus allen Abflüssen im keller. Nachbarn teilten uns mit, dass der Vorbesitzer bereits öfter dieses Problem hatte. Liegt hier ein versteckter mangel vor?
Liebe Grüße
Dagmar Dykszak
Sehr geehrte Frau Dykszak,
Sie sollten auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten! Theoretisch hätte diesen Mangel nicht einmal ein Gutachter sehen oder messen können. Der Verkäufer hätte die Pflicht gehabt, ihnen dieses Mangel zu nennen. Als Zeugen hätten Sie ja schon Nachbarn, die von diesem Problem wissen. Nehmen Sie sich einen guten Rechtsanwalt. Hier könnte Arglist vorliegen.
Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten bez.
immobilien-Kaufvertrag ?
Hallo,
kann man ein Klage gegen den bauunternehmer,über die Privatrechtschutz laufen Lassen ?
Danke
Leider gibt es keine Rechtschutzversicherung, die auch Probleme im bau(recht) absichert. Die Klagewahrscheinlichkeit ist wohl zu hoch. Eine vorbeugende Möglichkeit ist es aber bereits die bauphase durch einen Gutachter begleiten zu lassen (z.b. Verband Privater bauherren, TÜV etc.)
Gutachter ja, aber was ist wenn der Gutachter Mängel übersieht? ich kenne ein Haus, welches vom TÜV geprüft wurde und welches nun kurz vor dem Abriss steht - nach wenigen Jahren. Das Verfahren vor Gericht zieht sich, denn der starke Gegner setzt genau auf diesen Aspekt: irgendwann wird der besitzer ja aufgeben...
Das vernünftigste ist der bau mit einem bauträger bei vorheriger Prüfung des Vertrages, z.b. durch eine Verbraucherzentrale. Dann gibt es Haftung aus einer Hand, klare gesetzliche Vorschriften, eine selbstschuldnerische bankbürgschaft (bei ausreichender bonität des Trägers!) die auch die Fertigstellung sichert und kein bauherrnrisiko wenn ein Unternehmer die Schuld auf den nächsten schiebt. Ein Laie der glaubt zu sparen setzt immer zu, das Gebiet ist zu kompliziert in Abstimmung und Abwicklung. Allein die vielen Vorschriften.....
Bei 6200 gelingt dem Dax eine Stabilisierung. Sie kann die Notierungen bis in den Juni hinein steigen lassen. ...
Kommentare zu: Wer für Mängel bei Hauskauf und Hausbau haftet
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