Immobilien Zocken um das Eigenheim

Immer mehr Hausbesitzer wollen ihr Eigentum per Gewinnspiel an den Mann bringen. Anbieter und Teilnehmer in Deutschland müssen aufpassen, denn Glückspiel ohne staatliche Genehmigung ist illegal.

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Immer mehr Eigentümer Quelle: obs

Für 99 Euro, 25 Euro oder auch nur 19,90 Euro zum stolzen Hausbesitzer werden: Immer mehr Eigentümer in Deutschland versuchen, ihre verkäuflichen Immobilien so loszuschlagen. Experten zufolge stehen Anbieter wie Teilnehmer aber mit einem Bein im Knast. Eine zweistöckige Villa im mediterranen Stil, hinter dem Haus ein großer Swimmingpool. Das Haus steht in Hatten bei Oldenburg und soll mit etwas Glück für 99 Euro zu haben sein, ohne weitere Kosten. So verspricht es der Anbieter mit Sitz in Zypern auf seiner Homepage. Interessenten müssen nach Beantwortung einer Frage eines oder mehrere der insgesamt 19.999 Lose kaufen und auf den 27. März 2010 warten. Dann soll das Haus auf Zypern verlost werden, wenn bis dahin alle Lose verkauft wurden. Sonst wird das Spiel verlängert oder es gibt das Geld zurück. Das hört sich nicht schlecht an, zumal die Gewinnquote von 1 zu 20.000 verglichen mit Lotto von 1 zu 140 Millionen erheblich attraktiver scheint. Das niedersächsische Innenministerium jedoch sieht in dem Angebot ein illegales Glücksspiel. „Es geht dort nicht um Wissen, sondern das Haus wird ausgelost“, sagte Ministeriumssprecher Frank Rasche. „Der Anbieter wird eine Untersagungsverfügung bekommen“, kündigte er an. Denn weil das Spiel sich an Deutsche wende und sich um ein Objekt in Niedersachsen drehe, gelte deutsches Recht. Und danach ist nur staatlich genehmigtes Gücksspiel legal, etwa Lotto.

Ist das ein Glücksspiel?

Ob ein Glücksspiel vorliegt, wird dem auf die Materie spezialisierten Hamburger Rechtsanwalt Martin Bahr zufolge daran gemessen, ob der Einsatz erheblich und das Ergebnis vom Zufall abhängig ist. Ersteres sei stets zu bejahen, denn jeder Einsatz von mehr als 50 Cent gilt als erheblich. Laut Rechtsprechung liegt dann Zufall vor, wenn das Spielergebnis von unberechenbaren Ursachen abhängt. „Kein Zufall ist, wenn Wissen oder Geschicklichkeit den Ausschlag geben“, so Bahr. Quiz-Spiele à la Günther Jauch sind ihm zufolge darum das Mittel der Wahl, um Häuser auszuspielen. Auf diese Karte setzen inzwischen andere Hausbesitzer. Nachdem ihm dies in Bayern untersagt worden war, versucht es Volker Stiny nun von Berlin mit dem Haus seiner ins Pflegeheim gezogenen Mutter. In Hamburg werben Rudolf und Renate Trapp für ihr Objekt, weil sie mit dem Erlös nach Mexiko auswandern wollen. Bei ihnen sind zum Start 75 Fragen zu beantworten, und das möglichst schnell: Nur die 1.500 Besten kommen in die zweite Fragerunde und von da aus gegebenenfalls weiter. Darum darf das Quiz beliebig oft wiederholt werden. Und zur Einstimmung können Teilnehmer Probespiele spielen. „Wo kommt Wäsche zum Trocknen hin?“, fragen Trapps da. Mögliche Antworten: Fressnapf, Maulkorb, Zwinger und Leine.

Behörden schreiten vorerst nicht ein

Ursprünglich hatte die Hamburger Innenbehörde das Spiel untersagt und damit die vierte versuchte Hausverlosung in Deutschland unterbunden. Nach Veränderung der Teilnahmebedingungen steht es seit einigen Wochen unbehelligt im Netz. Denn anders als vorher wollen Trapps nun zum Beispiel allen Teilnehmern ihr Geld zurückerstatten, wenn nicht mindestens 25.000 Mitspieler Lose zu je 25 Euro kaufen. „Die Innenbehörde sieht gegenwärtig keinen Anlass, gegen das Haus-Quiz einzuschreiten“, sagt darum deren Sprecher Thomas Butter. Zwtl: Anwalt rät zur Vorsicht Rechtsanwalt Bahr vertritt selbst mehrere Mandanten, die ihr Haus verspielen wollen. „Ich muss Wissensfragen stellen, dann kann ich das machen“, urteilt er. Insgesamt sei dies aber ein heikles Gebiet, denn man stehe schnell mit einem Bein im Gefängnis. Nach dem Strafgesetzbuch müssen Veranstalter mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen, Teilnehmer mit bis zu sechs Monaten. Bahr rät potenziellen Teilnehmern aber noch aus einem anderen Grund zur Vorsicht, gerade wenn Anbieter im Ausland sitzen. „Denn verstößt das Angebot gegen deutsches Recht, habe ich keinen einklagbaren Anspruch“, sagte er. Aus der Traum vom erspielten Haus, wenn der Veranstalter den Gewinn dann nicht herausrücken will.

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