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Krötenwanderung: 2012 – Neuigkeiten für Hausbesitzer

Kolumne von Anke Henrich

In punkto Steuern, Mietrecht und Energiesparen ändert sich 2012 für Vermieter und Hausbesitzer einiges. Ein Überblick.

Mieterhöhung Quelle: dapd
In Gegenden in denen die ortübliche Miete in den vergangenen Jahren gestiegen ist, müssen Mieter womöglich mit Mieterhöhungen rechnen. Quelle: dapd

Nicht jeder Vermieter ist ein Profitmaximierer, manche nehmen gar weniger als die ortübliche Miete. Denen macht es der Staat mit dem neuen Steuervereinfachungsgesetz jetzt leichter, deren Mietern aber schwerer. Die Vermieter müssen beim Finanzamt keine Totalüberschussprognose mehr vorlegen – das erspart ihnen bürokratischen Aufwand.

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Der Haken: Wer - egal ob von Freund, Familie oder Fremden – weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangt, bekommt auch die Werbungskosten in diesem Zusammenhang nur noch anteilig erstattet. Im Umkehrschluss bedeutet das vor allem für Gegenden, in denen die ortübliche Miete in den vergangenen Jahren gestiegen ist, dass Mieter zur steuerlichen Entlastung der Hausbesitzer womöglich mit Mieterhöhungen rechnen müssen.

Steuern und Energie
Die Grunderwerbssteuer ist ein Dauerbrenner. Wieder wird sie in einigen Bundesländern erhöht. Sie schwankt 2012 zwischen 3,5 Prozent in Bayern und 5 Prozent in einigen anderen Bundesländern. Und zur Unterstützung der Steuerehrlichkeit sollen von den Notaren alle Immobilientransaktionen gleich online an die Finanzämter übermittelt werden.
Freunde kleinerer Fotovoltaikanlagen müssen sich den 1. Juli merken: Dann wird ihre Einspeisevergütung ins öffentliche Stromnetz von noch 24,43 Cent je Kilowattstunde reduziert. Auf wie viel ist noch nicht entschieden

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 04.01.2012, 12:48 UhrAnonymer Benutzer: mathias

    NICHTS neues !!!!

    Der Staat will mehr kassieren

    Die Justiz will wieder etwas regeln-schafft wie immer nur noch MEHR
    verwirrung !!

    Nach zwei Monatsmieten Rückstand kann der Vermieter kündigen
    Die Richter sollten bei drei Monatsrückstand die Räumungsklage
    nicht nur zulassen sondern im Eilverfahren durchsetzen.

    Damit dürfte das Problem "Mietnomaden" erledigt sein.
    Aber wie immer an so einer Regelung verdienen die Juristen NICHTS

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