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Krötenwanderung: Bieten Zwangsversteigerungen von Immobilien echte Schnäppchen?

Kolumne von Anke Henrich

Ja, aber seltener als erhofft. Viele kaufen die Katze im Sack, ohne zu wissen, welche Folgekosten noch auf sie zukommen. Glück hat, wer sich die Immobilie vorher von innen anschauen kann, denn ein Recht darauf hat er nicht, warnt WirtschaftsWoche-Reporterin Anke Henrich.

Anke Henrich: Krötenwanderung
Anke Henrich: Krötenwanderung

Die Hypothekenzinsen für Neukäufer bleiben niedrig, viele Hausbesitzer stehen durch Arbeitslosigkeit oder Scheidung finanziell unter  Druck. Das das riecht doch nach guten Kaufgelegenheiten, vor allem bei den rund 90.000 Zwangsver- steigerungen jährlich.

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Warum kommt es überhaupt zur Zwangsversteigerung? In der Regel weil der aktuelle Hausherr seinen Kredit nicht mehr bedienen kann. Dann meldet der Gläubiger, meist eine Bank, die Immobilie zur Zwangsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht an,  um sie dort unter staatlicher Aufsicht meistbietend verkaufen zu lassen - egal ob der bisherige – vermeintliche – Eigentümer zustimmt oder protestiert.

Und genau da fängt der Ärger an. Der aktuelle Bewohner kann mögliche Interessenten vom Keller bis zum Schlafzimmer durch „sein“ Haus führen – er muss es aber nicht. Lediglich einem Gutacher muss er die Türe öffnen, damit der einen umfassenden Wertbericht über das Objekt erstellen kann. Seine Bestandsaufnahme können potenzielle Bieter vor und während der Auktion einsehen. Sie sind damit folglich auf Gedeih und Verderb der Expertise des Gutachters ausgesetzt, wenn sie keinen Zutritt zum Haus oder zur Wohnung gewährt bekommen. Der Verband der privaten Bauherren warnt darum vor der Katze im Sack: „Nach Erfahrung der zuständigen Amtsgerichte sind auch die vorliegenden Gutachten oft veraltet.“

Böse Überraschungen

Ohnehin gilt: Wer einem Interessenten den Zutritt verweigert, dürfte einen triftigen Grund haben. Denn grundsätzlich kann auch dem unfreiwilligen Verkäufer nur Recht sein, dass seine Immobilie einen möglichst hohen Preis erzielt. Schließlich verringern sich seine Schulden um die in der Versteigerung erzielte Summe.

Oft verbirgt sich in verrammelten Immobilien ein Renovierungsstau, Umbaubedarf  oder die Bewohner weigern sich ihre alte Heimat zu verlassen. Das bedeutet für den Käufer entweder eine hohe zusätzliche finanzielle Belastung oder viel, viel Ärger und Psycho-Krieg im Fall einer Zwangsräumung.

Oft hat die Bank aus gutem Grund auf dem freien Markt oder unter ihren Kunden keinen Interessenten gefunden.

Also: Wenn Zwangsversteigerung, dann mit der Option, das Objekt von innen und außen inspizieren zu können, am besten mit einem privaten Gutachter oder Architekten.

Eine Liste aktueller Zwangsversteigerungen finden Sie unter www.argetra.de oder www.zwangsversteigerung.de.

11 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 09.08.2010, 19:59 UhrAnonymer Benutzer: Analyst

    Zu Medley: Ja, gute These. "Man nehme": Eine immobilie die einen "Verkehrswert X" hat und ziehe davon 50% ab - bedeutet: Ersparnis von 50%. Falsch ! Durchdenken wir das System:

    1. Der Gutachter haftet (wie in vielen Fällen in Deutschland) für GAR NiX, schon gar nicht für den ermittelten "Verkehrswert", dessen berechnung genügend Spielraum zulässt.

    2. Gutachter will "Geschäft" machen und haftet für nichts. Ergo: bank beauftragt Gutachter und lässt mitteilen, wo sich der Verkehrswert bewegen möge.

    3. Weil Gutachter weiterhin Geschäft von bank haben möchte, bekommt bank erwünschten Verkehrswert (sofern noch einigermassen mit den Excel-Spreadsheets der Gutachterei verinbar).

    4. Gutachter ist "netter Mensch" für bank weil er eine "Verkehrswertermittlung", die durch Anfragen bei der Kaufpreissammlung der Stadt selbst erstellt werden könnte in einen 108-Seiten-bericht packt, von denen 95 Seiten vorformatiert sind und in jedem Gutachten stehen

    5. Gutachter bekommt immer fleissig Folgeaufträge für Verkehreswertermittlung und haftet für nix.

    6. Versteigerung beginnt mit "Verkehrswert" und Zuschlag dann unter "Verkehrswert" - gefühltes Schnäppchen also...

    ist ein wenig wie mit der Prada-Tasche, die "vorher" 3,000€ gekostet hat und jetzt "nur" noch 2,000€ - da hat man dann "Hölle viel gespart" und trotzdem "Hölle viel" für ne simple Tasche ausgegeben....

    PS: in aller Regel ziehen die Gutachter vom ermittelten "Verkehrswert" pauschal etwas ab, wenn sie die immobilie bei Erstellung des Gutachtens nicht von innen besichtigt haben - wird übrigens im Gutachten dann auch einzeln so aufgeführt

  • 24.10.2009, 02:42 UhrAnonymer Benutzer: Friederich

    Eine ZV ist Ausdruck eines Konfliktes zwischen dem Eigentümer und seinem Kreditgeber. Dieser Eigentümer hat den Konflikt verloren , wen das Haus versteigert ist. Die bank ist anonym, aber der neue Eigentümer ist real. Es wundert also nicht daß der alte Eigentümer der vieleicht sein Haus mit eigenen Händen gebaut hat, der vieleicht ein halbes Leben lang Raten an die bank gezahlt hat und sich krumm gelegt hat, oder ein Eeigentümer der durch andere Probleme belastet ist, Scheidung. Arbeitsplatzverlust, Krankheit, Alkohol, oder einfach nur fehlende Mieteinnahmen, weil Mieter keine Lust haben zu zahlen...... daß dieser Eigentümer nun im Konflikt steht mit dem bieter und natürlich mit dem betreiber des Verfahrens.

    Diese konflikte können sehr hart sein und tödlich enden. Einerseites weil in aderen kulturkreisen konflikte mit dem messer oder der schußwaffe gelöst werden, oder mit Kindesentführung, und in einer multi kulti gesellschaft finden wir uns mit diesen kulturellen hintergründen konfrontiert. Aber auch für den alteigentümer kann es das leben kosten sei es indem er das Haus mit Gas in dei Luft jagt, sie es weil er sich im Dachstuhl erhängt.

    Die rechte des bieters sind hinisehtlich der inbeseitznahme eingeschränkt ich habe 3 jahre und vier Räumungstermine gebraucht, um einfach weil das gericht von dem ich den zuschlagsbeschluß für teures geld erhielt sich aus sozialen Gründen nicht an den eigenen beschluß halten wollte. Die garantiesituation und die gewährleisutung entfallen bei der Versteigerung, der Gutachter haftet gegenüber dem bieter nicht. Wenn der bieter falschen angaben aufsitzt ,hat er ein Problem, den vor dem Gebot kann er die Angaben nicht prüfen. Daß in konflikten gelogen wird ist keine neue Erkenntnis!

    Der bieter kauft sich in einen Konflikt ein und erhält einer für einen Käufer ungewöhnlich schlechte Rechtstellung, und geht hohe Risiken ein. Das muß er wisssen und werten!

  • 17.08.2009, 21:24 UhrAnonymer Benutzer: Markus

    Habe ein bauern Haus ersteigert. Der Voreigentümer ist noch drin. Er hat jetzt beschwerde eingelegt - also ist noch nicht rechtskräftig. Er räumt zwischenzeitlich alles weg was sich verkaufen lässt und hat auch einen Raum welcher ilegal gebaut wurde (Appartment) zerstört. Habe ich irgend eine Handhabe, das zu verhindern. Kann mir jemand einen Rat geben?

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