
Die Hypothekenzinsen für Neukäufer bleiben niedrig, viele Hausbesitzer stehen durch Arbeitslosigkeit oder Scheidung finanziell unter Druck. Das das riecht doch nach guten Kaufgelegenheiten, vor allem bei den rund 90.000 Zwangsver- steigerungen jährlich.
Warum kommt es überhaupt zur Zwangsversteigerung? In der Regel weil der aktuelle Hausherr seinen Kredit nicht mehr bedienen kann. Dann meldet der Gläubiger, meist eine Bank, die Immobilie zur Zwangsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht an, um sie dort unter staatlicher Aufsicht meistbietend verkaufen zu lassen - egal ob der bisherige – vermeintliche – Eigentümer zustimmt oder protestiert.
Und genau da fängt der Ärger an. Der aktuelle Bewohner kann mögliche Interessenten vom Keller bis zum Schlafzimmer durch „sein“ Haus führen – er muss es aber nicht. Lediglich einem Gutacher muss er die Türe öffnen, damit der einen umfassenden Wertbericht über das Objekt erstellen kann. Seine Bestandsaufnahme können potenzielle Bieter vor und während der Auktion einsehen. Sie sind damit folglich auf Gedeih und Verderb der Expertise des Gutachters ausgesetzt, wenn sie keinen Zutritt zum Haus oder zur Wohnung gewährt bekommen. Der Verband der privaten Bauherren warnt darum vor der Katze im Sack: „Nach Erfahrung der zuständigen Amtsgerichte sind auch die vorliegenden Gutachten oft veraltet.“
Böse Überraschungen
Ohnehin gilt: Wer einem Interessenten den Zutritt verweigert, dürfte einen triftigen Grund haben. Denn grundsätzlich kann auch dem unfreiwilligen Verkäufer nur Recht sein, dass seine Immobilie einen möglichst hohen Preis erzielt. Schließlich verringern sich seine Schulden um die in der Versteigerung erzielte Summe.
Oft verbirgt sich in verrammelten Immobilien ein Renovierungsstau, Umbaubedarf oder die Bewohner weigern sich ihre alte Heimat zu verlassen. Das bedeutet für den Käufer entweder eine hohe zusätzliche finanzielle Belastung oder viel, viel Ärger und Psycho-Krieg im Fall einer Zwangsräumung.
Oft hat die Bank aus gutem Grund auf dem freien Markt oder unter ihren Kunden keinen Interessenten gefunden.
Also: Wenn Zwangsversteigerung, dann mit der Option, das Objekt von innen und außen inspizieren zu können, am besten mit einem privaten Gutachter oder Architekten.
Eine Liste aktueller Zwangsversteigerungen finden Sie unter www.argetra.de oder www.zwangsversteigerung.de.








