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kolumne Krötenwanderung: Wann die Miete erhöht werden darf - und um wie viel

Kolumne von Anke Henrich

Der Bundesrat hat die Änderungen im Mietrecht durchgewunken. Das Problem: Werden Wohnungen zu teuer, kann sie kein Normalverdiener bezahlen. Sind die Mieten zu niedrig, lohnt sich der Wohnungsbau nicht.

Platz 10: Düsseldorf

Kaltmiete: 8,50 € pro Quadratmeter

Nettohaushaltseinkommen: 3841 Euro

Gesamtmiete: 760 Euro

Gemessen am Nettohaushaltseinkommen ist Düsseldorf das günstigste Pflaster. Obwohl die durchschnittliche Miete mit 8,50 Euro pro Quadratmeter über dem deutschen Durchschnitt liegt müssen die Rheinländer nur 19,8 Prozent für ihre Miete berappen. Für die Berechnung seiner neuen Wohnkostenkarte legte der Immobilienverband Deutschland (IVD) eine Drei-Zimmer-Wohnung mit 70 Quadratmetern in mittlerer Wohnlage fest.

Bild: dpa/dpaweb

SPD, Grüne und Linke konnten das neue Mietrecht im Bundesrat nicht stoppen. Ab April, spätestens Mai, müssen sich Mieter und Vermieter auf einige Neuerungen einstellen. So dürfen Mieter bei energetischen Sanierungsmaßnahmen drei Monate lang die Miete trotz Lärm- und Schmutzbelästigungen nicht mehr mindern. Vermieter dürfen außerdem die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen wie eine bessere Dämmung jährlich mit elf Prozent auf die Mieten umlegen. Kostet eine neue Dämmung also 10.000 Euro, darf der Vermieter 1100 Euro den Mietern aufbürden. Gerechnet auf das ganze Jahr steigen die Monatsmieten also um rund 92 Euro.

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Grundsätzlich gilt unabhängig von Modernisierungsmaßnahmen: Die Miete lässt sich nicht nach Gusto und beliebig oft erhöhen. Das muss gut begründet sein. Der Vermieter kann sich auf den Mietspiegel der Gemeinde oder der Interessenverbände Haus und Grund und Mieterverein oder auf Vergleichswohnungen beziehungsweise Sachverständigengutachten beziehen. Die Erklärung, die Miete sei seit Jahren unverändert, genügt nicht.

Neues Mietrecht Gesetz bringt Nachteile für die Mieter

Der Bundestag hat am Donnerstag das neue Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen. Damit wollen Union und FDP gegen steigende Großstadtmieten steuern. Von Mieterschützern hagelt es Kritik.

Neues Mietrecht: Gesetz bringt Nachteile für die Mieter

Die neue Obergrenze liegt bei 15 Prozent Erhöhung innerhalb von drei Jahren, zuvor waren es 20 Prozent. Der SPD geht das nicht weit genug. Bei einem Wahlsieg 2013 will die Partei durchsetzen, dass bei Neuvermietungen die Miete maximal zehn Prozent über den ortsüblichen Vergleichspreisen liegen darf. Bei bestehenden Verträgen soll es nur noch eine Erhöhung um maximal 15 Prozent binnen vier Jahren geben. Messlatte ist im freien Wohnungsbau die "ortsübliche Vergleichsmiete". Das ist der Mietzins, der vor Ort oder in einer vergleichbaren Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den letzten vier Jahren gezahlt wurde. Ausreißer nach oben und unten werden dabei herausgerechnet.

Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) betonte, in einigen Städten würden Mieten „bis an die Grenze der Sittenwidrigkeit erhöht“. Familien würden so aus guten Wohngegenden gedrängt, das Mietrecht dürfe nicht auf „dem Altar des Klientelismus geopfert werden“. Der Parlamentarische Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP) verteidigte den Entwurf als ausgewogen. „Regulierungen nach der Rasenmähermethode sind kontraproduktiv“, betonte er.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 07.02.2013, 13:59 Uhrraentnaer

    Wie wäre es, die Miete zu indexieren? Das Inflationsziel der Zentralbank wäre eine Idee. .... Ernsthaft: Rentner, die sich die Miete energetisch sanierter Wohnungen nicht mehr leisten können, wurden Opfer der Statistikfälschung. Der Punkt ist, Vermieter verhungern genauso wie Mieter. Das zerreist die Gesellschaft.

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