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16.08.2012

Lebensziel Eigenheim: Die sieben Hürden bis zum Traumhaus

Der Traum vom eigenen Häuschen steckt tief in der deutschen Seele. In jungen Jahren verdrängen das viele, doch mit steigendem Alter wächst der Wunsch. Wie er sich erfüllen lässt - und was die größten Fallen sind.

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Hürde 3: Sein Leben ändernHeiraten45 Prozent der jungen Leute leben in einer Partnerschaft ohne Kind, ein Viertel lebt allein. Immer mehr Paare leben dabei ohne Trauschein zusammen, stellt der Bayerische Notarverein fest. Und erwerben oder halten gemeinsam Grundbesitz. Solange die Zweisamkeit währe, ergäben sich in der Regel keine Probleme. Aber was ist im Fall der Trennung? Oder wenn einer der Partner stirbt? Anders als bei Ehegatten bestehen für unverheiratete Paare keine ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmungen. Wer hier Probleme vermeiden wolle, sollte schon beim Erwerb der Immobilie eine vertragliche Vereinbarung treffen, raten Notare. Unter Umständen reiche eine Vereinbarung aus, die sich nur auf den Grundbesitz bezieht. Manchmal empfehle sich auch ein umfassender Partnerschaftsvertrag, in dem alle Bereiche des Zusammenlebens - wie gemeinsames Vermögen, Haushaltsführung, Unterhalt und Versorgung - geregelt werden können. In jedem Fall könne dies viel Ärger, Zeit und Geld ersparen. Kein Problem sei übrigens eine spätere Heirat. Diese mache eine Vereinbarung jedoch nicht entbehrlich. Denn nach den gesetzlichen Vorschriften für die Ehescheidung werde nur das während der Ehezeit erworbene Vermögen aufgeteilt. Im Bild: Hochzeitspaare aus China posieren in Füssen (Schwaben) an einem Oldtimer. 15 Paare aus China gaben sich in Füssen gemeinsam das Hochzeitsversprechen. Quelle: dpa
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Hürde 3: Sein Leben ändern

Heiraten
45 Prozent der jungen Leute leben in einer Partnerschaft ohne Kind, ein Viertel lebt allein. Immer mehr Paare leben dabei ohne Trauschein zusammen, stellt der Bayerische Notarverein fest. Und erwerben oder halten gemeinsam Grundbesitz. Solange die Zweisamkeit währe, ergäben sich in der Regel keine Probleme. Aber was ist im Fall der Trennung? Oder wenn einer der Partner stirbt? Anders als bei Ehegatten bestehen für unverheiratete Paare keine ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmungen. Wer hier Probleme vermeiden wolle, sollte schon beim Erwerb der Immobilie eine vertragliche Vereinbarung treffen, raten Notare. Unter Umständen reiche eine Vereinbarung aus, die sich nur auf den Grundbesitz bezieht. Manchmal empfehle sich auch ein umfassender Partnerschaftsvertrag, in dem alle Bereiche des Zusammenlebens - wie gemeinsames Vermögen, Haushaltsführung, Unterhalt und Versorgung - geregelt werden können. In jedem Fall könne dies viel Ärger, Zeit und Geld ersparen.
Kein Problem sei übrigens eine spätere Heirat. Diese mache eine Vereinbarung jedoch nicht entbehrlich. Denn nach den gesetzlichen Vorschriften für die Ehescheidung werde nur das während der Ehezeit erworbene Vermögen aufgeteilt.

Im Bild: Hochzeitspaare aus China posieren in Füssen (Schwaben) an einem Oldtimer. 15 Paare aus China gaben sich in Füssen gemeinsam das Hochzeitsversprechen.

Bild: dpa
von Thomas Schmitt Quelle: Handelsblatt OnlineBild: 7 von 22
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