Nach Landgericht-Urteil Immobilienwirtschaft hofft auf Aus für Mietpreisbremse

Die Immobilienwirtschaft hofft nach der Entscheidung des Berliner Landgerichts auf die Abschaffung der Mietpreisbremse. Die Richter hatten die Regelung als verfassungswidrig eingestuft. Was die Parteien ändern wollen.

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Die Immobilienwirtschaft hofft auf Aus für Mietpreisbremse Quelle: dpa

Berlin Die Immobilienwirtschaft macht sich nach der Entscheidung des Berliner Landgerichts zur Mietpreisbremse Hoffnungen, dass die Regelung wieder abgeschafft wird. „Auch wenn das Votum des Landgerichts keine konkreten Auswirkungen auf das Gesetz hat, kommt ihm eine große bundesweite Signalwirkung zu“, sagte der Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), Andreas Ibel, am Mittwoch. Die Mietpreisbremse sei sozial ungerecht und von der Politik mit unrealistischen Erwartungen überfrachtet worden. Zu bezahlbaren Mieten werde man nur durch eine Ausweitung des Wohnungsangebots kommen.

Das Landgericht hatte am Dienstag in Zusammenhang mit einem Urteil in einem Mietstreit die Auffassung vertreten, die Mietpreisbremse sei verfassungswidrig, weil sie von der ortsüblichen Vergleichsmiete abhängt. Da die Vergleichsmiete in verschiedenen Städten unterschiedlich hoch sei, liege hier eine Ungleichbehandlung vor.

Seit Juni 2015 darf die Miete in Stadtteilen mit Wohnraummangel bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Nach Untersuchungen des Deutschen Mieterbunds schert sich die Mehrzahl der Vermieter aber nicht darum.

SPD und Grüne wollen deshalb in der nächsten Legislaturperiode strengere Regeln für die Vermieter durchsetzen. Die CDU will an der Mietpreisbremse in der aktuellen Fassung festhalten. Die Linke tritt für eine flächendeckende Mietpreisbremse ein. Die FDP will sie abschaffen. Die AfD lehnt sie als „planwirtschaftlichen Eingriff“ ab.

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