Neue Regeln Kein Freibetrag bei offenen Immobilienfonds

Seit Anfang 2013 verpflichten sich Anleger offener Immobilienfonds zu einer Ersthaltefrist von 24 Monaten. Zum 22. Juli 2013 treten weitere Regelungen in Kraft. Der Freibetrag wird voraussichtlich entfallen.

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Neue Hindernisse bei offenen Immobilienfonds. Aller Voraussicht nach wird am 22. Juli 2013 der Freibetrag abgeschafft. Quelle: dpa

Mit offenen Immobilienfonds können Anleger sich auch mit kleineren Beträgen an Immobilienprojekten beteiligen. Die OIF investieren oft in Bürogebäude oder Einkaufscenter. Mieteinnahmen und Wertsteigerungen sollen Erträge bringen. Um das Risiko der Investition zusätzlich zu mindern, werden viele verschiedene Gebäude oft auch in unterschiedlichen Ländern gekauft.

Bis Ende 2012 kamen die Anleger jederzeit an ihr Geld. Seit Januar 2013 gilt für Neuanleger eine Ersthaltefrist von 24 Monaten, für Bestands- und Neuanleger zudem eine Kündigungsfrist von 12 Monaten. Damit wollte die Bundesregierung Privatanleger besser vor Verlusten schützen, nachdem mehrere Fonds die Rücknahmewünsche der Anleger nicht mehr befriedigen konnten und abgewickelt werden mussten.

Unabhängig davon kann bisher pro Kalenderhalbjahr ein Freibetrag von 30.000 Euro jederzeit eingelöst werden. Damit ist bald Schluss: „Durch das in Kraft treten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zum 22. Juli 2013 entfällt voraussichtlich der Freibetrag bei Neuanlagen“, betont der Fondsverband BVI.

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