Im Winter merken es die Bewohner im Erdgeschoss sofort: Wer einen Stein- oder Fliesenfußboden hat, bekommt ohne Hausschuhe und Socken schnell kalte Füße. Selbst mit Fußbodenheizung bleiben Fliesenböden wenig wohnlich.
Teppich wäre eine Alternative, aber der muss regelmäßig gereinigt werden, Flecken lassen sich trotzdem auf Dauer kaum vermeiden. Zudem ist er für Allergiker ungeeignet. Ein Bodenbelag aus Vinyl ist zwar pflegeleicht, aber auch nicht unbedingt angenehm, wenn man barfuß unterwegs ist, zudem hält sich die Isolierung gegen den kalten Steinboden in Grenzen. Wer ökologisch-nachhaltig orientiert ist, dürfte sich kaum für das Kunststoffprodukt auf Erdölbasis erwärmen.
Ein Holzfußboden ist deshalb für viele, die ein Haus bauen oder Modernisieren, die erste Wahl. „Es gibt einen allgemeinen Trend zum höherwertigen Wohnen. Teppichboden etwa ist auf dem Rückzug und wird zunehmend durch Holz ersetzt. Glatte Böden werden heute von den meisten bevorzugt“, sagt Andreas Kreutzer von Kreuzer Fischer & Partner Consulting aus Wien, die eine Branchenanalyse durchgeführt haben.
Welche Schönheitsreparaturen Mieter übernehmen müssen - und welche nicht
Mieter können nicht dazu verpflichtet werden, nach dem Auszug Parkettböden abzuschleifen und zu versiegeln. Eine solche Klausel im Mietvertrag ist nicht mit der gängigen Definition von Schönheitsreparaturen vereinbar, befand das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 347/12).
Wird der kostbare Fußboden durch einen Hund in Mitleidenschaft gezogen, haftet nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz der Mieter (Az.: 6 S 45/14). Ein Labrador hatte das Parkett mit seinen Krallen zerkratzt, die Reparatur kostete rund 5000 Euro.
Der Mieter muss Türen und Fenster zwar innen, aber nicht außen streichen. Das gehöre zu den Instandhaltungsarbeiten und sei grundsätzlich Sache des Vermieters, urteilte der BGH (AZ: VIII ZR 48/09).
Ein Mieter darf die Farbe von Türen und Fenstern in seiner Wohnung selbst bestimmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). „Dem Mieter kann nicht vorgeschrieben werden, wie er zu wohnen hat“, betonte der Vorsitzende Richter (AZ: VIII ZR 50/09).
Schönheitsreparaturen in der Wohnung darf der Mieter auch selbst ausführen. Nach einem Urteil des BGH muss er keinen Fachbetrieb einschalten (Az.: VIII ZR 294/09).
Wer die Wohnung unsachgemäß renoviert, muss dem Vermieter eventuell Schadenersatz zahlen, entschied das Amtsgericht Wetzlar (Az.: 38 C 264/12 (38)). Statt mit der üblichen Wandfarbe hatte ein Mieter vor dem Auszug mit Lackfarbe gestrichen.
Parkett ist ihm zufolge der Wunschfußboden in deutschen Wohn-, Schlaf- und Esszimmern. „Der Trend zum Parkett dauert jetzt schon etwa zehn Jahre. Eine Modeerscheinung kann man das nicht nennen“, sagt Kreutzer. Teppichböden fände man zu Schallschutzzwecken heute nur noch in Büros und Hotels. Holz hingegen verschwinde zunehmend im Außenbereich von Häusern, sondern sei stattdessen häufiger in den Innenräumen präsent.
Holzböden sind fußwarm und dank nachwachsender Rohstoffe in der Ökobilanz vorteilhaft. Zudem wirken sie hochwertig, vermitteln ein angenehmes Laufgefühl und sind optisch deutlich lebendiger als Fliesen oder Teppich.
Keine Frage, Parkettböden sind beliebt. Parketthändler gibt es mittlerweile in hoher Dichte, selbst in den Baumärkten wächst das Angebot an Parkettvarianten. Im Trend liegen dort vor allem langen Landhausdielen, die es zuvor nur im ausgesuchten Fachhandel gab. Obwohl Parkett oder Dielenboden bis zur Fertigstellung deutlich teurer sind als Teppich, Vinyl oder Laminat, stoßen sie auf große Nachfrage.
Tatsächlich ist Parkettboden heute bereits ab Preisen zu bekommen, die auch ein guter Laminatboden kostet, obwohl der nur Holzoptik unter einer Kunstharzschicht bietet und nicht auf Massivholz, sondern auf einer Holzfaserplatte aufgebracht ist.
Dass ich die Preise von hochwertigem Laminat und billigem Parkett annähern, liegt am Preisdruck der Branche. Der deutsche Markt ist durch starken Wettbewerb geprägt. Obwohl die 14 größten Parketthersteller hierzulande 70 Prozent des Marktes auf sich vereinen, ist der Parketthandel ein überwiegend regionales Geschäft. Kleinere, regionale Parkettproduzenten, Online-Discounter sowie Anbieter aus dem Ausland machen es der Branche schwer, die Preise hoch zu halten.
So ist auch zu erklären, dass die Umsätze der Parketthändler nach Herstellerpreisen schon seit Jahren rückläufig sind. Betrug der Umsatz der Hersteller 2012 noch 472 Millionen Euro, war es 2015 mit 452 Millionen Euro glatte 20 Millionen Euro weniger – trotz hoher Nachfrage. Weil die großen Parketthersteller meist auch andere Bodenbeläge wie Laminat oder Klickvinyl anbieten, können sie die Umsatzrückgänge – minus 1,2 Prozent gegenüber 2014 – zumindest teilweise kompensieren. „Es ist schon eigenartig“, so Kreutzer. „Parkett als höherpreisiges Produkt kannibalisiert die Umsätze mit 3-Schicht-Fertigparkett und Laminat.“
Wachstum verzeichnen derzeit lediglich Vinylböden, die seit einiger Zeit auch als Klickvinyl in vielen originellen Designs erhältlich sind, sich aber vor allem für Feuchträume und Flure anbieten.