Parkett Was kostet der Luxus unter Ihren Füßen?

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Was kostet ein Parkettboden?

Mit welchen Kosten müssen Bauherren und Modernisierer rechnen? Eine einfache Faustformel besagt, dass 40 Prozent auf das Material, 40 Prozent auf die Handwerker und 20 Prozent auf Zusatzkosten wie das Anbringen von Sockelleisten und Übergangsschienen zwischen den Räumen entfallen.

In der Praxis bedeutet das, dass die Handwerkerkosten umso höher sind, je höherwertiger und teurer das Parkett ist. Die höheren Handwerkerausgaben entstehen, weil Massivholz und Zweischicht-Fertigparkett zwingend mit dem Boden verklebt werden müssen, wozu ein spezieller Parkettkleber notwendig ist und was den Arbeitsaufwand deutlich erhöht. Hinzu kommt, dass Massivholz im Anschluss noch plan geschliffen und anschließend versiegelt werden muss – diese Arbeitsschritte entfallen bei Fertigparkett. Dazu eine Beispielrechnung:

Beispielhafte Kosten für das Verlegen von Parkett:

Qualität

einfach

mittel

gehoben

Nutzschicht

2,5 mm

3,6 mm

massiv

Material

15 €

30 €

75 €

Verlegung

15 €

30 €

75 €

Summe pro m²

30 €

60 €

150 €

Quelle: my-Hammer.de

Grob überschlagen kommen für einen Wohnraum mit 30 Quadratmetern so für das günstigste Parkett lediglich Kosten von 900 Euro auf den Verbraucher zu, verlegt er selbst, sogar nur 450 Euro. Muss das Parkett verklebt werden oder ist die Verlegarbeit wegen vieler Nischen, Ecken oder einer Fußbodenheizung, ist eher ein Handwerker gefordert. Zudem kann der Handwerker richtig teuer werden, wenn Muster oder sogar Mosaike – Fachleute sprechen von Tafelparkett – gelegt werden sollen. Dann kann die Handwerkerstunde auch mit 100 Euro zu Buche schlagen. Ein Parkettboden für einen 30-Quadratmeterraum kann so auch einige tausend Euro kosten.

Wer mittlere Baumarktqualität wählt, muss mit Materialkosten um die 30 Euro pro Quadratmeter rechnen, bei den Landhausdielen geht es meist ab 45 Euro pro Quadratmeter erst los. Hochwertiges Fertigparkett – zum Beispiel Landhausdielen aus besonderen Hölzern mit dicker Nutzschicht – können mit 100 bis 200 Euro pro Quadratmeter schon recht teuer werden. Die Ausgaben für die einfachen Verlegearbeiten bleiben dann zumindest im Rahmen.

Die Wahl des Parketts hängt aber nicht nur vom Geldbeutel, sondern auch von den baulichen Voraussetzungen ab. Wer etwa eine Fußbodenheizung hat, tut in der Regel gut daran, einen Profi mit der Verlegung zu beauftragen, zumal mit dem Boden verklebtes Parkett die Wärmeverteilung im Raum besser ermöglicht als schwimmend verlegtes Parkett. Andererseits kann Massivholz auch öfter ein Abschleifen erforderlich machen, weil sich das Holz an den Ecken und Kanten bei Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen stärker bewegt und sich über die Jahre Spalten und kleine Risse bilden, in die Wasser eindringen kann und die das Holz quellen lassen.

Wer sich für Parkett entscheidet, sollte sich also gut beraten lassen und die baulichen Gegebenheiten in seine Entscheidung einbeziehen. Tatsächlich laufen 60 Prozent des Parkettverkaufs über den Fachhandel, meist inklusive der Bereitstellung oder Vermittlung eines Handwerkers. Möbelhäuser haben einen Marktanteil von 19 Prozent, Baumärkte kommen auf 18 Prozent.

Wertsteigerung oder Mieterhöhung dank Parkett?

Ob Parkettboden den Wert einer Immobilie steigert oder sogar eine höhere Miete rechtfertigt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Hier spielen die regionalen Gepflogenheiten auf dem Wohnungsmarkt eine große Rolle. Eine Miterhöhung ist grundsätzlich nur bei Modernisierungen möglich, die auch den Wohnwert erhöhen, reine Instandhaltungen können nicht auf die Miete umgelegt werden. Damit eine Mieterhöhung nach der Parkettverlegung aber möglich ist, muss der Mietspiegel die Qualität des Bodenbelags auch als relevantes Ausstattungsmerkmal aufführen, wie es etwa im Berliner Mietspiegel der Fall ist. Dann kann es legitim sein, elf Prozent der Investitionskosten pro Jahr auf die Miete aufzuschlagen.

Mieter, die sich Parkett wünschen und auch auf eigene Kosten verlegen wollen, müssen zuvor ihren Vermieter um Einverständnis bitten. Vor allem sollten sie eine Regelung treffen, die verhindert, dass der Vermieter nach Auszug die Beseitigung des Parketts verlangt. Und wer weiß, vielleicht beteiligt sich der Vermieter auch an den Kosten. Dann kann der schicke Holzboden lange Freude bereiten.

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