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Provisionen für Immobilien: Die Maschen der Makler erkennen

von itt Quelle: Handelsblatt Online

Wer den Immobilienmakler bestellt, der soll ihn auch bezahlen. Darauf dringen die Bundesländer im Bundesrat. Sie wollen die Gebühren neu regeln. Was Mieter und Käufer über die Tricks der Makler wissen müssen.

Die Maklergebühren könnten bald neu geregelt werden. Das Bundesland Hamburg kann mit einer breiten Mehrheit für eine entsprechende Initiative rechnen. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung zeigen sich die Bundesländer Bremen, Schleswig-Holstein, Berlin, Baden-Württemberg und Brandenburg aufgeschlossen für den Vorschlag, künftig Vermieter und nicht Mieter die Maklerkosten zahlen zu lassen.

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"Wenn das für Wohnungssuchende tatsächlich die Kosten reduziert, könnte Berlin die Initiative unterstützen", sagte eine Sprecherin der Berliner Stadtentwicklungsbehörde. Aus Schleswig-Holstein heißt es dazu: "Im Grundsatz ist die Zielrichtung der geplanten Änderung zu begrüßen."

Im ersten Quartal 2013 will Hamburg die Initiative in den Bundesrat einbringen. Bis dahin versucht Hamburg, die Zustimmung möglichst vieler anderer Länder zu gewinnen. Nordrhein-Westfalen hat seine Unterstützung bereits zugesagt.

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Die SPD-regierte Hamburger Bürgerschaft hatte bereits im Januar eine Initiative in der Länderkammer angekündigt, mit der das Wohnungsvermittlungsgesetz entsprechend geändert werden soll. Der nordrhein-westfälische Bauminister Michael Groschek (SPD) unterstützt dies: „Miete plus Provision können Normalverdiener oft kaum noch stemmen.“

Um Maklerprovisionen feilschen

  • Rechtsgrundlage

    Der Anspruch auf eine Maklerprovision kann sich aus § 652 Abs. 1 S. 1 BGB ergeben. Dazu müsste ein Maklervertrag geschlossen worden sein.

    Quellen: Deutscher Mieterbund / Rechtsanwalt Hermann Kulzer / Bild-Zeitung

  • Was ist ein Nachweismakler?

    Der Nachweismakler muss seinem Kunden lediglich die Informationen verschaffen, die ihn in die Lage versetzen, mit dem anderen Teil in Vertragsverhandlungen zu treten.

  • Was ist ein Abschlussmakler?

    Der Abschlussmakler muss den Vertragsschluss herbeiführen, also regelmäßig auch Verhandlungen führen.

  • Was zahlen Mieter?

    Die Maklerprovision für eine Mietwohnung darf höchstens zwei Monatsmieten betragen, ohne Nebenkostenvorauszahlung, plus Mehrwertsteuer.

  • Was zahlen Käufer?

    Die Höhe der Kaufprovision für die Vermittlung eines Hauses oder einer Wohnung ist nicht gesetzlich geregelt. Im Schnitt werden drei bis sechs Prozent des Kaufpreises berechnet, plus Mehrwertsteuer. Je nach Region können aber auch 3,5 Prozent bis 7,0 Prozent vom Verkaufspreis „ortsüblich“ sein.

  • Was ist sittenwidrig?

    Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 5. Februar 2008 entschieden, dass 12 Prozent Erfolgsprovision für den Kauf eines Hauses und dazu ein erfolgsunabhängiges Honorar für den mit dem Geschäft verbundenen Unternehmenskauf zu hoch ist. Solch ein Maklervertrag ist nach Ansicht der Richter sittenwidrig.

  • Wann sind Provisionen verhandelbar?

    Das geht immer, Interessenten können niedrigere Sätze mit dem Makler vereinbaren, als es üblich ist.

  • Wann wird gezahlt?

    Mieter müssen den Makler nur bezahlen, wenn beide Seiten einen Maklervertrag geschlossen haben. Darin wird die Provision vereinbart.

  • Erfolg

    Provision fließt nur, wenn der Makler erfolgreich arbeitet. Es muss also ein Mietvertrag über die vermittelte Wohnung oder nachgewiesene Wohnung tatsächlich abgeschlossen worden sein.

  • Voraussetzung

    Es reicht schon, wenn ein Makler nur auf eine Wohnung aufmerksam macht. Er kann aber auch weitere Arbeiten übernehmen, also vermitteln.

  • Haken für Verkäufer

    Der Maklervertrag kommt nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann zustande, wenn der Kaufinteressent nach Zugang des Provisionsverlangens weitere Dienste in Anspruch nimmt, also wenn der Makler nach Zugang des Exposés nochmals anruft und einen Besichtigungstermin vereinbart. Wenn dagegen der Kaufinteressent die Immobilie selbst erkundet oder entdeckt, so ist kein Maklerauftrag zustande gekommen.

  • Wann hat der Makler Pech?

    Keine Provision fließt, wenn das laufende Mietverhältnis nur fortgesetzt, verlängert oder erneuert wird.
    Gleiches gilt: wenn es um eine Sozialwohnung oder sonstige preisgebundene Wohnung geht. Oder wenn der Wohnungsvermittler gleichzeitig Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnung ist.
    Oder auch: Wenn Wohnungsvermittler und Eigentümer, Verwalter oder Eigentümer der Wohnung rechtlich oder wirtschaftlich eng miteinander verflochten sind.

  • Was gilt für Interessenten?

    Durch die Kontaktaufnahme mit dem Makler kommt noch kein Auftragsverhältnis zwischen Makler und Kaufinteressent zustande. Es entsteht auch nicht durch die Übersendung eines Verkaufsprospektes, das einen Hinweis auf die Maklerprovision enthält. Der Käufer kann nicht schon im Voraus einer Provision zustimmen, deren Höhe er nicht kennt.

Daniela Schneckenburger, wohnungspolitische Sprecherin der Grünen in Nordrhein-Westfalen, sagte der Zeitung „Rheinische Post“: „Makler und Vermieter dürfen die Wohnungsnot nicht ausnutzen, um Mietern eine oft vierstellige Gebühr abzupressen.“

Bisher darf die Maklergebühr maximal zwei Monatskaltmieten plus Umsatzsteuer betragen. Ob der Vermieter oder der Mieter die Gebühr entrichten muss, ist nicht geregelt.

Tool: Immobilienscout24

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