Schrottimmobilien Staat erbt 10.000 Häuser

Ein Haus zu erben ist häufig eine gute Sache. Doch in strukturschwachen Regionen schlagen immer mehr Erben ein Haus aus - wegen zu hoher Kosten. Dann fallen die Häuser und Liegenschaften an den Staat.

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Was die Deutschen erben werden
Eine aktuelle Studie der Deutschen Bank zeigt: Viele Erben dürfen sich über Wohneigentum freuen. Bis 2060 werden laut Studie Wohnimmobilien im Wert von 2,7 Billionen Euro vererbt.Quelle: Deutsche Bank Quelle: dpa
Aber auch in den nächsten fünf Jahren bis 2020 ist das Erbvolumen bei dem Immobilien gewaltig. Immobilien im Wert von 100 Milliarden Euro sollen bis dahin vererbt werden. Den größten Anteil mit fast 60 Prozent machen Wohnimmobilien aus. Quelle: dpa
Die Studie macht aber auch auf einen Missstand aufmerksam. Es gibt in Deutschland aufgrund der alternden Bevölkerung einen Bedarf an barrierefreien Wohnungen für Senioren. 750.000 altersgerechte Wohnung fehlen demnach aktuell in Deutschland. Quelle: dpa
Von den circa acht Millionen reinen Seniorenhaushalten, leben 50 Prozent in Wohnungen die vor 40 Jahren gebaut wurden. Nur fünf Prozent leben bereits in einer barrierefreien Wohnung, so die Studie. Quelle: dpa
Aus diesem Mangel an altersgerechten Wohnungen und einer immer älter werdenden Bevölkerung werden in den kommenden Jahr massive Investitionen fällig. Die Studie schätzt das nötige Investitionsvolumen in den kommenden Jahren auf 40 Milliarden Euro. Quelle: dpa
Die Studie schlägt vor, das Bedarfsproblem als Generationenprojekt aufzufassen. Viele ältere Leute überlassen schon vor ihrem Tod den Nachkommen das Haus, bleiben aber zunächst darin wohnen. Die Verfasser der Studie schlagen vor, dass die Erben als Gegenzug der Schenkung die Immobilie altersgerecht sanieren. Quelle: dpa
Alternativ zur Renovierung schlagen die Verfasser vor, die älteren Generationen sollten früher ausziehen und dafür von den Nachkommen die Kosten für einen anderen Alterswohnsitz tragen. Quelle: dpa

Der Staat ist der größte Erbe von Wohnhäusern in Deutschland. Die 16 Bundesländer sind auf dem Wege der Erbschaft mittlerweile Allein- oder Miteigentümer von rund 10.000 Wohnhäusern und privaten Liegenschaften geworden, wie eine bundesweite Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei Länderverwaltungen und Bezirksregierungen ergeben hat. Den Rekord hält mit weitem Abstand Bayern, wo sich nach Angaben des Münchner Finanzministeriums derzeit 7251 Wohnhäuser im Besitz des Freistaats befinden - 3857 davon im Alleineigentum, bei den restlichen Gebäuden als Miteigentümer.

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von Martin Gerth

Fiskalerbschaften fallen an den Staat, wenn die Erben entweder ihr Erbe ausschlagen oder sich kein Erbe finden lässt. Bayern liegt zwar in vielen Ländervergleichen vorn, doch der Spitzenwert bei geerbten Wohnhäusern ist der CSU-Staatsregierung in München eher unwillkommen.

Denn der Verkauf von Fiskalerbschaften bringt den Länderhaushalten in der Regel zwar geringfügige Einnahmen - doch sei der Verwaltungsaufwand sehr hoch, wie es in den Ministerien mehrerer Länder übereinstimmend heißt. Kein anderes Bundesland hat eine vierstellige Zahl von Wohnhäusern und Liegenschaften geerbt. An zweiter Stelle hinter Bayern folgen Hessen und Thüringen mit 742 beziehungsweise 581 bebauten Grund- und Flurstücken.

Die Fachleute in den Behörden werten die Zahlen als Indiz des demografischen Wandels. „Der Anteil älterer Menschen ohne Angehörige steigt“, sagt eine Sprecherin der Bezirksregierung im westfälischen Münster.

Eine große Rolle spielen auch ökonomische Faktoren: So boomt in Bayern zwar die Wirtschaft im Großraum München, doch in vielen ländlichen Landesteilen schwindet die Bevölkerung. Dementsprechend lassen sich dort nur mit Mühe Käufer finden, die Immobilienpreise sinken. Ein Beispiel: Im oberfränkischen Landkreis Kronach im Nordosten Bayerns ist ein gebrauchtes Ein- oder Zweifamilienhaus laut Immobilienmarktbericht der Staatsregierung im Schnitt für nur noch 85.000 Euro zu haben - im Landkreis München kostet eine vergleichbare Immobilie dagegen 1,5 Millionen.

Zankapfel Erbe - die größten Fallstricke
Emotional überfordertWenn Partner oder Eltern sterben, ist das eine hohe emotionale Belastung. Aber auch eine große Erbschaft kann auf die Psyche schlagen. Das kann sich unterschiedlich auswirken. Nicht selten rutschen die Erben ab oder schlagen über die Stränge. Das Ergebnis ist dasselbe: Das Erbe wird verprasst, für Autos, Reisen, Partys. Mit entsprechenden Regelungen – etwas einer Dauertestamentsvollstreckung mit monatlichen Auszahlungen – kann dem entgegengewirkt werden. Quelle: dpa
Kein TestamentLiegt kein schriftliches und unterschriebenes Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge – auch wenn der Erblasser mündlich einen anderen letzten Willen ausgesprochen hat. Stirbt ein Ehepartner, erbt der überlebende Partner. Gibt es Kinder, egal ob ehelich oder unehelich, bekommt der Ehepartner 50 Prozent und die Kinder teilen sich die verbleibenden 50 Prozent. Quelle: dpa
Langfristige BindungDas Berliner Testament ist beliebt und weit verbreitet. Doch es hat seine Tücken, denn es zementiert eine einmal getroffene Regelung. Bei dieser Testamentsform, setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein. Erst wenn beide tot sind, erben die Kinder. Diese Quote kann ein überlebender Elternteil im Nachhinein nicht verändern. Es sei denn, es gibt eine Klausel, die dies erlaubt. Ein neues Testament des länger Lebenden gilt nicht - das Berliner Testament geht immer vor. Quelle: dpa
Pflichtteilsstrafklausel und Jastrow’schen KlauselHat nun ein Ehepaar ein solches Berliner Testament und ein Ehepartner verstirbt, ist der Überlebende Partner erst einmal Alleinerbe. Steckt nun das ganze Vermögen des Paares in einem Grundstück mit Häuschen und die Kinder fordern ihren Pflichtteil, muss der überlebende Partner Haus und Hof verkaufen, um die Kinder auszubezahlen. Verhindern lässt sich solch ein Fall mittels der Pflichtteilsstrafklausel im Testament. Dabei verfügt das Paar, dass ein Kind, das beim Tod des ersten Elternteils seinen Pflichtteil einfordert, beim Tod des zweiten Elternteils enterbt ist. Wer also jetzt gierig ist und beispielsweise die Mutter zum Verkauf des Häuschens zwingt, soll bei deren Tod leer ausgehen. Im Falle der Jastrow’schen Klausel ist das Prinzip umgekehrt: Es droht also keine Strafe für Gierige, sondern eine Belohnung für Geduldige. Verzichtet ein Kind auf seinen Pflichtteil, wenn Vater oder Mutter sterben, bekommt das Kind beim Tod des anderen Elternteils quasi eine Bonuszahlung. Quelle: dpa
EnterbenDas eigene Kind vollständig zu enterben - ihm also auch den Pflichtteil zu verwehren, ist nur möglich, wenn - der Erbnehmer versucht hat, den Erblasser oder ein anderes Familienmitglied schwer zu verletzen oder zu töten - der Erbnehmer ein Verbrechen begangen hat, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung geahndet wurde und es für den Erblasser unzumutbar wird, seinen Nachlass - mit dieser Person zu teilen - wenn der Erbnehmer eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser böswillig verletzte Quelle: dpa
Fehlerhaftes TestamentDer letzte Wille ist oft falsch oder missverständlich formuliert. Immerhin ein Drittel der Deutschen hat in einer Studie angegeben, sich mit Begriffen wie „gesetzlicher Erbfolge“ oder „Pflichtteil“ nicht auszukennen. Juristische Begriffe werden deshalb in Testamenten oft falsch verwendet oder verwechselt. Häufig sind sie deshalb so geschrieben, dass Fachleute sie auslegen müssen. Die Folge: Der letzte Wille ist nicht so umsetzbar, wie vom Erblasser gewollt. Quelle: dpa
Erbschaftssteuer nicht eingeplantNächste Angehörige – das sind Ehepartner, Kinder und Enkel – haben Freibeträge. Ehepartner erben 500.000 Euro steuerfrei, Kinder immerhin noch 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro. Erst wenn die Erbschaft diese übertrifft, greift der Fiskus zu. Doch häufig ist für die fällig werdende Erbschaftssteuer nicht genügend Geld auf dem Konto. Besteht ein Begünstigter auf schnelle Auszahlung, müssen Immobilien, Wertpapiere oder Kunstgegenstände veräußert werden. Quelle: dpa

Insgesamt stehen in Deutschland nach einer Schätzung des Bundes zwei Millionen Wohnungen leer, die meisten davon in strukturschwachen ländlichen Regionen. In den Ballungsräumen dagegen fehlen Wohnungen. „Wir haben eigentlich genug Wohnraum in Deutschland - aber wir haben ihn an der falschen Stelle“, sagt Andreas Ibel, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft.

Damit ist auch die Zahl der an den Staat vererbten Häuser in strukturschwachen Regionen gestiegen. So erbte Bayern im Jahr 2005 beispielsweise 351 Häuser - 2015 waren es schon 535. In der Regel wird das Haus dem Staat überlassen, wenn die Kredite noch nicht abbezahlt sind. Außerdem hat der Staat bundesweit eine nicht näher bezifferbare Zahl ganz oder halb verfallener Schrottimmobilien geerbt. Lästig für die Verwaltung sind vor allem Erbengemeinschaften - etwa die Eigentumsrechte an einem Drittel Reihenhaus.

Kein Problem mit vererbten Häusern haben die Stadtstaaten, da dort sinkende Immobilienpreise unbekannt sind: Berlin meldet lediglich Einzelfälle, ebenso Hamburg.

Und ausnahmsweise problemfreie Zone in einem Ländervergleich ist das kleinste Bundesland. „Wir haben keine Gebäude in Bremen geerbt“, sagt eine Sprecherin von Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne). Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind die Besitzverhältnisse überschaubar, wiewohl das Land an der Ostsee eine ländlich strukturierte Region ist: Die Landesregierung ist laut Schweriner Finanzministerium Besitzer einer Eigentumswohnung.

Unsere interaktiven Kartengrafiken zeigen Ihnen die Wohnungspreise, Mieten, Mietrenditen und das Preis-Kaufkraft-Verhältnis für die Viertel der deutschen Top-Metropolen.

Die Zahlen liefern Indizien der Verhältnisse, sind aber nicht präzise - nicht alle Bundesländer treiben den gleichen statistischen Aufwand. Das niedersächsische Finanzministerium nannte gar keine Zahlen, Baden-Württemberg übermittelte zwar einen Durchschnittswert von 34 geerbten Häusern pro Jahr, nicht aber den aktuellen Stand. Manche Bundesländer erfassen zudem nicht die Zahl der Häuser, sondern lediglich geerbte Grund- und Flurstücke - ob bebaut oder unbebaut.

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