Bestellerprinzip
Seit dem 1. Juni 2015 gilt das Bestellerprinzip. Wer den Makler bestellt, trägt die Kosten. Obwohl das meistens der Vermieter ist, landet die Rechnung trotzdem über Umwege oft beim Mieter. Die beliebtesten Tricks sind Folgende:
Eigene Websites der Vermieter
Vermieter nutzen seltener bekannte Immobilienportale im Internet, sondern erstellen stattdessen eigene Websites, die bei Suchmaschinen nicht gelistet sind. Wenn Mietinteressenten nun eine Wohnung suchen, müssen Makler hinzugezogen werden.
Provisionserstattung durch Abschlagszahlung
Einbauten wie Küchen oder Schränke werden oft zu überhöhten Preisen an den Mieter übergeben. Auf diese Weise wird die Provision, die der Vermieter an den Makler zu zahlen hat, über eben diese Ablösezahlungen gedeckt.
Aufschlag auf die Miete
Es besteht die Möglichkeit, dass auf die Kaltmiete eine Maklercourtage aufgeschlagen wird, sodass der Vermieter die Maklerprovision über die erhöhte Miete deckt.
Fällt dem potenziellen Mieter etwas auf, kann er rechtlich gegen den Vermieter vorgehen.
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dpa