Tricks der Makler Immobilienmakler auf Abwegen

Mehr als ein Jahr nach Einführung des Bestellerprinzips sortiert sich die Maklerbranche noch immer neu. Manche Makler sind im Auftun neuer Ertragsquellen höchst erfinderisch – und einige sogar kriminell.

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Wohnungsbesichtigung Quelle: dpa

„Schauen Sie sich die Mietwohnung ruhig an. Der Eintritt kostet 35 Euro.“ Wenn das ein Makler zu einem Wohnungssuchenden sagt, ist was faul. Denn seit dem 1. Juni 2015 gilt für die Vermittlung von Mietwohnungen das Bestellerprinzip: Wer den Auftrag zur Vermittlung an den Makler erteilt, zahlt auch die Maklerprovision. Für dessen Aufwand, Wohnungsbesichtigungen durchzuführen und Termine mit Interessenten zu wahrzunehmen, muss daher in der Regel der Vermieter aufkommen.

Generell dürfen Wohnungsbesichtigungen nichts kosten. Das hat das Landgericht Stuttgart am Mittwoch in einem vielbeachteten Verfahren gegen einen Makler geurteilt, der von Mietinteressenten eine Besichtigungsgebühr in Höhe von 35 Euro verlangt hatte. Dagegen hatte der Mieterverein Stuttgart geklagt. Der Vorwurf: Die Maklerfirma habe sich Maklergebühren erschlichen und sich der Forderung des Mietervereins verweigert, diese Praxis zu unterlassen.

Das Gericht schob dem Treiben des Makler einen Riegel vor. Der Makler hatte argumentiert, er wäre nicht als Makler mit Vertragsverhandlungen beauftragt gewesen, sondern lediglich als Dienstleister für die Wohnungsbesichtigungen. Seine Tätigkeit fiele daher nicht unter das einschlägige Wohnungsvermittlungsgesetz. Das Gericht wies diese Argumentation als nicht nachvollziehbar zurück. Laut Urteil muss der Makler nun eine Unterlassungserklärung unterschreiben, die bei Zuwiderhandlung eine Strafe von 250.000 Euro vorsieht. Zudem muss der Makler die Verfahrenskosten tragen.

Umsatzeinbußen durch „Wer bestellt, der bezahlt!“

Ohne die Einführung des Bestellerprinzips vor einem Jahr hätte dieser Prozess nicht stattfinden können. Denn bis dahin war es in Deutschland Usus, dass der Vermieter einen oder mehrere Makler mit der Vermittlung der Wohnung beauftragt, die Maklerkosten aber vom neuen Mieter getragen werden mussten.

Wer mal auf Wohnungssuche in engen Wohnungsmärkten von Großstädten war und sich in Treppenhäusern bei Besichtigungsterminen die Beine in den Bauch gestanden hat, kennt den Ärger: Für die Massenabfertigung würde der Makler am Ende an die zwei Monatsmieten kassieren – viel Geld für eine Dienstleistung, die nicht im Interesse der Wohnungssuchenden stattfindet.

Was Mieter und Vermieter über das Bestellerprinzip für Makler wissen müssen

Seit das Bestellerprinzip in Kraft getreten ist, verzeichnet die Maklerbranche deutliche Umsatzeinbußen. Laut einer Umfrage des Immobilienportals Immobilienscout24 vom vergangenen Herbst ist jedem dritten Makler mehr als die Hälfte seines Umsatzes weggebrochen. Fast jeder zweite Makler sieht sein Geschäft bedroht. „Gut 70 Prozent haben sich neu ausgerichtet und auf den Verkauf konzentriert“, berichtet die Bundesgeschäftsführerin des Maklerverbands IVD, Sun Jensch. Probleme bei dem neuen Geschäftsmodell bereiteten derzeit häufig jedoch fehlende Verkaufsobjekte. Die Folge seien deutliche Umsatzrückgänge. Betroffen sind demnach vor allem gesetzestreue Makler, die nicht ausreichend Zusatzgeschäft im Verkauf von Immobilien machen.

Fragwürdig bis illegal ist jedoch das Geschäftsgebaren einiger schwarzer Schafe der Branche. Sie versuchen mit allerlei Tricks, den Neumietern doch noch das Geld aus der Tasche zu ziehen. Mitunter gehen sie dabei sehr kreativ im Ausloten rechtlicher Grauzonen vor, andere machen sich mit krimineller Energie die Wohnungsknappheit in vielen Städten zunutze. Hier die gängigsten Tricks und wie Mietinteressenten sie erkennen.

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