Die neuesten Warnungen kommen vom Mieterverein Hamburg. Dort warnen die Experten etwa vor Wohnungsangeboten, für die der Makler eine Vertrags- oder Schreibgebühr verlangt. Diese sei unzulässig. Anderen Berichten zufolge verlangen einige Makler auch eine Erstattung der Anfahrtskosten oder berechnen eine Service- oder Verwaltungsgebühr.
Derlei Zusatzgebühren sind in aller Regel rechtswidrig. Mietervereine weisen darauf hin, dass Mieter zunächst einwilligen können, die Gebühren später aber nicht zahlen müssen. Ein Makler, der sich der Unzulässigkeit solcher Gebühren bewusst ist, wird den Mieter deswegen sicher nicht verklagen. Sie riskieren vielmehr ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Verbraucher haben zudem das Recht, unberechtigte Ausgaben für Maklerdienste bis zu drei Jahre nach Abschluss des Mietvertrages noch zurückzufordern. Erst danach sind die Ansprüche verjährt.
Lockvogelinserat und Listenverkauf
Andere nutzen Lockvogelangebote. Dabei inseriert der Makler eine Wohnung, die gar nicht zur Verfügung steht – weil zum Beispiel schon längst vermietet ist. Meldet sich ein Mietinteressent, heißt es dann, das Objekt sei schon vergeben. Dann folgt das Angebot, gegen Erteilung eines Maklerauftrages und Vereinbarung einer entsprechenden Courtage könne eine vergleichbare Wohnung gefunden werden. Auf diese Weise sichern sich solch zwielichtige Makler einen Auftrag vom Mietinteressenten.
Andere wiederum bieten alternativ zur angeblich vergebenen Wohnung eine kostenpflichtige Liste mit weiteren Wohnungsangeboten oder einen Datenbank-Zugriff gegen Gebühr an. 200 Euro für die zweifelhafte Dienstleistung sind nach Angaben der Thüringer Allgemeinen Zeitung nicht unüblich.
Versteckter Maklerauftrag
Wer einen Makler wegen eines Wohnungsinserats kontaktiert, bekommt nicht selten auch andere Wohnungen angeboten. Daran ist zunächst auch nicht auszusetzen. Wird jedoch das Ausfüllen und Unterschreiben eines Formulars erbeten, sollten Wohnungssuchende unbedingt das Kleingedruckte genauestens lesen. Denn darin kann sich ein Maklervertrag verstecken. Wird der unterschrieben, muss der Interessent auch die verlangte Maklerprovision zahlen.
Moneten für Möbel
Wer für Einbauten oder Möbel in der neuen Wohnung einen Abstandszahlung leistet, sollte vorher deren Angemessenheit prüfen. Einige schamlose Makler versuchen nämlich, durch überhöhte Abstandszahlungen den Ausfall der Provisionszahlung dadurch wettzumachen.
Gemeinhin gilt einen Abstandszahlung als überhöht, wenn sie den Zeitwert der Möbel oder Einbauten um mehr als Hälfte übersteigen. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Preis bei Neukauf geteilt durch die insgesamt zu erwartenden Nutzungsjahre, multipliziert mit den verbleibenden Nutzungsjahren. Hält eine Küche für 10.000 Euro zum Beispiel insgesamt zehn Jahre und ist bereits fünf Jahre alt, ist der Zeitwert mit 5000 Euro anzusetzen. Verlangt der Makler dafür 8000 Euro würden Gerichte diesen Preis wohl als überhöht einstufen.