Tricks der Makler Immobilienmakler auf Abwegen

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Schwarze Schafe der Maklerzunft

Die neuesten Warnungen kommen vom Mieterverein Hamburg. Dort warnen die Experten etwa vor Wohnungsangeboten, für die der Makler eine Vertrags- oder Schreibgebühr verlangt. Diese sei unzulässig. Anderen Berichten zufolge verlangen einige Makler auch eine Erstattung der Anfahrtskosten oder berechnen eine Service- oder Verwaltungsgebühr.

So lesen Sie Immobilienanzeigen richtig
Französischer BalkonEigentlich leuchten die Augen eines jeden Wohnungssuchenden, wenn das Wort Balkon in der Anzeige steht. Ist es allerdings ein französischer Balkon, dürfen sich Interessenten nicht zu viel erhoffen. Oft handelt es sich dabei lediglich um eine Art Austritt. Zwar hat der Mieter dann ein bodentiefes Fenster und kann eventuell den Fuß nach draußen setzen, ein Frühstück an der frischen Luft wird aber aufgrund des Platzmangels schwierig. Quelle: obs
Biotop im GartenEin schöner, individuell angelegter Garten - das klingt verlockend. Nicht selten ähnelt der tatsächliche Garten dann eher einem Tümpel als einer natürlichen Parkanlage. Quelle: dpa
Aufstrebendes ViertelWohnen im aufstrebenden Viertel ist zwar sehr schön, aber in der Regel auch sehr teuer. Die Mieten steigen, wie hier im Frankfurter Ostend, deutlich schneller als in anderen Gegenden. Seit die Europäische Zentralbank verkündete, dass sie vom Willy-Brandt-Platz ins Ostend zieht, ist das Wohnen dort deutlich attraktiver geworden. Ein weiteres Problem: Auch in aufstrebenden Vierteln wird meistens gebaut und saniert was das Zeug hält. Quelle: dpa
HandwerkerwohnungAn dieser Wohnung muss wirklich etwas getan werden - und zwar von Profis. Hier sollte also nur zugreifen, wer viel Zeit und Renovierungsgeschick mitbringt. Außerdem sollten aus Ausgleich für die Arbeiten mietfreie Monate rausgehandelt werden. Quelle: dpa
Umgebung mit hohem FreizeitwertWer hier wohnt, muss sich um seine Abendgestaltung keine Sorgen machen. Allerdings dürfte es auch nachts laut sein, Ruhestörungen sollten also fest eingeplant werden. Quelle: dpa
Mietfreier MonatSo viel Glück kann gar keiner haben. Zumindest nicht bei der aktuell angespannten Lage auf den Immobilienmärkten. Vermieter, die einen kostenfreien Monat anbieten, sind mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit im Besitz einer Immobilie, die kein Mensch haben möchte. Quelle: dpa
DenkmalgeschütztHäuser, die unter Denkmalschutz stehen, sind normalerweise besonders alt und oft auch besonders schön. Allerdings ist dem Mieter bei solchen Immobilien meist jegliche bauliche Veränderung untersagt. Quelle: dpa

Derlei Zusatzgebühren sind in aller Regel rechtswidrig. Mietervereine weisen darauf hin, dass Mieter zunächst einwilligen können, die Gebühren später aber nicht zahlen müssen. Ein Makler, der sich der Unzulässigkeit solcher Gebühren bewusst ist, wird den Mieter deswegen sicher nicht verklagen. Sie riskieren vielmehr ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Verbraucher haben zudem das Recht, unberechtigte Ausgaben für Maklerdienste bis zu drei Jahre nach Abschluss des Mietvertrages noch zurückzufordern. Erst danach sind die Ansprüche verjährt.

Lockvogelinserat und Listenverkauf

Andere nutzen Lockvogelangebote. Dabei inseriert der Makler eine Wohnung, die gar nicht zur Verfügung steht – weil zum Beispiel schon längst vermietet ist. Meldet sich ein Mietinteressent, heißt es dann, das Objekt sei schon vergeben. Dann folgt das Angebot, gegen Erteilung eines Maklerauftrages und Vereinbarung einer entsprechenden Courtage könne eine vergleichbare Wohnung gefunden werden. Auf diese Weise sichern sich solch zwielichtige Makler einen Auftrag vom Mietinteressenten.

Andere wiederum bieten alternativ zur angeblich vergebenen Wohnung eine kostenpflichtige Liste mit weiteren Wohnungsangeboten oder einen Datenbank-Zugriff gegen Gebühr an. 200 Euro für die zweifelhafte Dienstleistung sind nach Angaben der Thüringer Allgemeinen Zeitung nicht unüblich.

Die Exklusivstudie von 2015 enthält alle Tabellen und Daten für alle 69 untersuchten Städte in den Kategorien Immobilienmarkt, Lebensqualität, Arbeitsmarkt und Wirtschaftsstruktur – gegliedert nach Niveau und Dynamik.

Versteckter Maklerauftrag

Wer einen Makler wegen eines Wohnungsinserats kontaktiert, bekommt nicht selten auch andere Wohnungen angeboten. Daran ist zunächst auch nicht auszusetzen. Wird jedoch das Ausfüllen und Unterschreiben eines Formulars erbeten, sollten Wohnungssuchende unbedingt das Kleingedruckte genauestens lesen. Denn darin kann sich ein Maklervertrag verstecken. Wird der unterschrieben, muss der Interessent auch die verlangte Maklerprovision zahlen.

Moneten für Möbel

Wer für Einbauten oder Möbel in der neuen Wohnung einen Abstandszahlung leistet, sollte vorher deren Angemessenheit prüfen. Einige schamlose Makler versuchen nämlich, durch überhöhte Abstandszahlungen den Ausfall der Provisionszahlung dadurch wettzumachen.

Gemeinhin gilt einen Abstandszahlung als überhöht, wenn sie den Zeitwert der Möbel oder Einbauten um mehr als Hälfte übersteigen. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Preis bei Neukauf geteilt durch die insgesamt zu erwartenden Nutzungsjahre, multipliziert mit den verbleibenden Nutzungsjahren. Hält eine Küche für 10.000 Euro zum Beispiel insgesamt zehn Jahre und ist bereits fünf Jahre alt, ist der Zeitwert mit 5000 Euro anzusetzen. Verlangt der Makler dafür 8000 Euro würden Gerichte diesen Preis wohl als überhöht einstufen.

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