Überhöhte Rechnungen und Mängel So wehren Sie sich gegen Tricks der Handwerker

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Gewissenhafte Handwerkerauswahl

So schützen sich Immobilienkäufer vor Baumängeln
Häufige BaumängelDie häufigsten Baumängel verbergen sich im Keller, im Dach, bei der Fassade oder bei Strom-, Gas- und Wasserleitungen. Auch bei der Heizung oder den Fenstern steckt oft Pfusch oder veraltete Technik dahinter. Und nicht alle Fehler sind bei einer ersten Begehung mit bloßem Auge erkennbar. Quelle: dpa
SanierungskostenSchätzungen des Verbands privater Bauherren (VPB) zufolge verursachen Häuser, die zwischen 1945 und Anfang der 80er Jahre gebaut wurden - bevor die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft trat - Zusatzkosten für eine Sanierung von bis zu 50 Prozent. Erst nach dieser Investition wäre das alte Gebäude wieder auf dem aktuellen Stand der Technik und würde heutigen Wohnerfordernissen entsprechen. Bei einer Hausbesichtigung aber alle Sanierungsmaßnahmen und Schritte zu überblicken, dürfte die meisten Immobiliensuchenden überfordern. "In aller Regel unterschätzen Käufer gebrauchter Immobilien den Sanierungsbedarf", bestätigt auch Thomas Penningh, Sachverständiger und Präsident beim Verband privater Bauherren. Quelle: AP
Gutachter bestellenDamit die gebrauchte Immobilie nicht zum finanziellen Desaster wird, sollten Käufer unbedingt einen Sachverständigen hinzuziehen. Ein erfahrener Sachverständiger kann innerhalb von einigen Tagen ein brauchbares Gutachten erstellen. Die Begehung des Wunschobjektes dauert nur zwei bis drei Stunden. Schon im Anschluss kann der Gutachter seine Einschätzung mit dem Kaufinteressenten besprechen und erste Empfehlungen geben. "Wir urteilen in der Regel grob in drei Abstufungen: Empfehlenswert, bedingt empfehlenswert oder nicht empfehlenswert", erklärt Penningh vom Verband privater Bauherren. Quelle: Fotolia
Kosten für das GutachtenDie Begutachtung eines durchschnittlichen Einfamilienhauses kostet grob geschätzt 500 Euro. Innerhalb weniger Tage wird auf Wunsch auch noch eine schriftliche Ausarbeitung der Ergebnisse erstellt. Dafür werden nochmals rund 300 Euro fällig. Fähige Gutachter finden Immobilienkäufer beispielsweise bei der Industrie- und Handelskammer. Quelle: Fotolia
Geringe PreisnachlässeBei der hohen Immobiliennachfrage sind allerdings Verkäufer in aller Regel nicht bereit, deutlich von ihren Preisvorstellungen abzurücken. „Das Gutachten dient vor allem als wichtige Entscheidungsgrundlage für den Kaufinteressenten“, weiß Penningh aus Erfahrung. Dennoch: Wer harte Verhandlungen nicht scheut, sollte zumindest versuchen, den Kaufpreis zu drücken - wenigstens um die Kosten des Gutachtens. Quelle: dpa
Eine Lupe zeigt Baumängel an einem Wohnhaus Quelle: dpa, Montage
Versteckte MängelBesagte verdeckte Baumängel können sich nach Vertragsabschluss schnell zu einem großen Ärgernis entwickeln. Anders als beim Kauf von Neubauten, bei denen Bauunternehmen oder Bauträger noch mindestens fünf Jahre für verdeckte Baumängel haften müssen, kommt es bei gebrauchten Immobilien deswegen nur selten zum Schadenersatz. Denn ähnlich wie beim Kauf eines Gebrauchtwagens wird eine Gebrauchtimmobilie mitsamt ihrer Mängel gekauft. Eine generelle Mängelhaftung auf Seiten des Verkäufers besteht somit entgegen landläufiger Meinung nicht. In der Regel wird diese vom Verkäufer im Kaufvertrag ohnehin wirksam ausgeschlossen. Quelle: Fotolia

In Deutschland gibt es rund eine Million Handwerksbetriebe mit über fünf Millionen Beschäftigten, rund 420.000 Auszubildenden und einem Jahresumsatz von fast 500 Milliarden Euro. Typisch ist dabei der kleine Betrieb vor Ort. Lediglich bei Autoreparaturen spielen ein paar Werkstattketten in dem sonst sehr regionalen Geschäft mit. Doch wie unter all diesen Anbietern den richtigen finden?

Grundsätzlich sollte ein ortsansässiger Handwerksbetrieb den Vorzug erhalten. Das hat gleich mehrere Vorteile: Zum einen halten sich Anfahrtskosten dann in Grenzen, zum anderen ist es so wesentlich einfacher, Erfahrungsberichte zu diesem Handwerker im Umfeld einzuholen. Wer eine Handwerkerempfehlung oder vergleichbare Arbeiten des Handwerkers besichtigen möchte, tut sich so leichter. Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin sieht Empfehlungen jedoch kritischer. Er erklärt auf seiner Web-Seite, dass es nur einen einzigen Weg, einen seriösen und zuverlässigen Handwerksbetrieb aufzutun: über die örtlich zuständige Handwerkskammer. Dort ließe sich per Telefon oder über das Internet ein ordnungsgemäß zugelassener und in die Handwerksrolle eingetragener Meisterbetrieb ausfindig machen. Von einer Auswahl über die Gelben Seiten rät er ab: „Die Erfahrung hat gezeigt, dass auf diese Weise die Gefahr zu groß ist, an einen unseriösen Betrieb zu geraten.“

Die zuständige Handwerkskammer oder Handwerksinnung hilft Verbrauchern auch dabei, sich ein Bild über die ortsüblichen Stundensätze zu machen. Weil die berechneten Stundenlöhne der Handwerker im Rahmen der Vertragsfreiheit grundsätzlich vom Handwerker selbst festgelegt werden, können Auftraggeber so vermeiden, dass überhöhte oder für die Region unüblich hohe Stundensätze verlangt werden. So lassen sich letztlich auch überraschend hohe Rechnungen vermeiden. "Bei Beschwerden über Handwerker im Allgemeinen sind zu hohe Rechnungen die Nummer eins", bekräftigt auch Goldbeck von der Verbraucherzentrale. Es käme auch vor, "dass die Arbeit von mehreren Handwerkern in Rechnung gestellt wurde, obwohl nur ein Mitarbeiter gearbeitet hat."

Kostenvoranschlag und Stundenlöhne

Auch der Versuch, den Stundensatz vor Auftragserteilung herunterzuhandeln, ist völlig legitim. Besser als die Stundensätze zu verhandeln, ist allerdings der Blick auf den Endpreis. Dann sind Materialaufwand, Anfahrtskosten und Arbeitsstunden in der Summe enthalten und machen Angebote unterschiedlicher Handwerker miteinander vergleichbar. Dazu sollten mehrere Handwerksbetriebe gebeten werden, einen Kostenvoranschlag zu erstellen. In der Regel machen dies die Betriebe kostenlos. Handwerker, die für einen Kostenvoranschlag eine Gebühr erheben, oder Geld dafür verlangen, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, müssen dies im Vorfeld kundtun.
Allerdings können die im Kostenvoranschlag kalkulierten Summen mitunter deutlich vom später geforderten Endpreis abweichen. Diese Vorab-Kostenkalkulation ist generell unverbindlich. Der Handwerker ist allerdings verpflichtet, schon während der Arbeiten auf deutlich steigende Kosten hinzuweisen. Ist in der Rechnung ein Mehraufwand veranschlagt, der nicht zuvor vom Kunden abgesegnet wurden, muss dieser ihn auch nicht bezahlen.

Arbeit und Material im Detail

Möglichst schon im Kostenvoranschlag, auf jeden Fall aber in der Schlussabrechnung des Handwerkers sollten auch Personal- und Materialaufwand detailliert aufgeschlüsselt sein. Es kann nicht schaden, im Kalender zu vermerken, wie viele Handwerker wie lange vor Ort abzüglich der Pause gearbeitet haben. Laut Rechtsprechung dürfen angebrochene Arbeitsstunden auch nicht großzügig auf volle Arbeitsstunden aufgerundet werden. Die Justiz billigt Handwerkern lediglich geringe Aufrundungen zu, etwa auf volle zehn Minuten.

Ganz wichtig ist, dass Kostenvoranschlag und Rechnung fehlerfrei und verständlich sind. Wer aus den Bezeichnungen und Fachbegriffen nicht schlau wird, sollte eine Erklärung verlangen. Ist die Erklärung unzureichend oder bleibt aus, können Kunden auch nur einen Teilbetrag zahlen und den Rest bis zur Klärung zurückhalten. Auf die Forderung, die Arbeit nach Abschluss sofort und in bar zu bezahlen, sollten Auftraggeber in keinem Fall eingehen. Viele Handwerker bieten an, beim Preis dem Kunden entgegenzukommen, wenn dieser keine Rechnung benötigt, sondern bar bezahlt. Damit bleibt die Arbeit unversteuert und ist damit Schwarzarbeit.

Auch wenn es zunächst Geld spart: Auf das Angebot, den Handwerker "ohne Rechnung" zu beauftragen, sollten Kunden nicht eingehen. Denn nachdem der Bundesgerichtshof 2013 seine Rechtsprechung zum Thema geändert hat, verliert der Kunde bei Schwarzarbeit eines Handwerkers auch seinen Anspruch auf Gewährleistung. Zudem sind eine Überweisung sowie eine ordentliche Rechnung zwingend notwendig, um die Lohnkosten eines Handwerkers von der Steuer abzusetzen.

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