Vermietertricks Die miesen Maschen der Makler

Inflationsangst drängt Hauskäufer zur Eile, Wohnungsnot setzt Mieter unter Druck. Makler, Verkäufer und Vermieter nutzen das aus. Welche Maschen Mieter und Wohnungskäufer kennen sollten.

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Wie Wohnungsanzeigen verschleiern
Ein Maler tapeziert eine Decke Quelle: AP
Durch ein Rapsfeld läuft am Montag (19.04.2004) Postbote Werner Eickhoff in Ratingen. Quelle: dpa/dpaweb
Ein Monteur arbeitet in einem Bad Quelle: dpa/dpaweb
Gäste sitzen vor einer Kneipe Quelle: dpa
FILE--Shoppers leave a Wal-Mart store in Scarborough, Maine, Quelle: AP
Blick in eine offen gestaltete Wohnung Quelle: © aaphotograph - Fotolia.com
Blick in ein Treppenhaus von oben Quelle: ZB

Die Angst um das Ersparte erhöht bei vielen Anlegern das Risiko, vorschnell Kaufverträge zu unterschreiben, Wohnungsnot setzt Mieter unter Druck. Makler, Verkäufer und Vermieter können sie in den Metropolen einiges erlauben: Unterschreibt ein Kunde nicht, wartet schon der nächste. Mit welchen Methoden Immobilienverkäufer arbeiten, wie Mieter nachbessern können.

Preis-Antesten

Wenn eine Immobilie zu einem Preis angeboten wird, muss nicht immer ein tatsächliches Angebot dahinter stehen: Ein Anbieter schaltet eine Anzeige in einem Online-Portal. Kommen viele Rückmeldungen, nimmt er sie aus dem Netz und schaltet sie erneut – teurer. Das geht so lange, bis weniger Anfragen kommen, dann wird der Markt langsam enger.

Fazit: legal. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Für Mietwohnungen gilt: Die Miete darf bis zu 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Was ortsüblich ist, steht im Mietspiegel, den gibt es beim Wohnungsamt.

Mündlich zählt nicht

Der Makler verspricht jede Menge, um eine Wohnung schnell an den Mann zu bringen. Wer sich per Anzeige oder mündlich versprochene Details wie Quadratmeterzahl, Gartenbenutzung oder Renovierungsleistungen nicht schriftlich bestätigen lässt, kann diese später nicht einfordern. „Entscheidend ist, dass der Vermieter die Versprechen des Maklers im Mietvertrag übernimmt“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.

Quadratmeter-Trick I

Der Makler hübscht die Wohnung in der Anzeige auf, damit er sie teurer los wird. Aus 30 Quadratmetern Wohnfläche werden schnell mal 40. Rechtlich ist der Makler schwer zu fassen, vor allem, wenn der Kunde es erst später merkt. „Anzeigen sind als Werbung zu begreifen“, sagt Ropertz vom Mieterbund. Hilfreich kann ein Blick in die Teilungserklärung sein. Dort ist die korrekte Größe verzeichnet. Was zählt, ist der Vertrag. „Trägt der Vermieter im Vertrag keine Quadratmeter ein, sollten die Alarmglocken klingeln. Ein Auto kauft auch keiner ohne Kilometerstand“, sagt Immobilienrechtler Hubertus Garchow.

Quadratmeter-Trick II

Wenn der Vermieter im Vertrag zu viele Quadratmeter einträgt, kann der Mieter noch lange nicht die Miete mindern. Bis zu zehn Prozent Abweichung seien tolerabel, meint der Bundesgerichtshof (BGH; VIII ZR 295/03). „Nutzen Vermieter oder Makler aber die Toleranzgrenze, um die Wohnfläche bewusst zu manipulieren, ist das arglistige Täuschung. Der Nachweis fällt schwer, da der Mieter die Originalunterlagen mit Flächenangaben kennen müsste“, sagt Mietrechtler Andreas Stangl. Ab zehn Prozent Abweichung dürfen Mieter die Kaltmiete proportional kürzen. Vermieter wollen sich mit dem Zusatz „ca.“ im Vertrag herausreden. Nicht mit dem BGH: Durch die Zehn-Prozent-Regel ist die Toleranzschwelle ausgereizt (VIII ZR 133/03).

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