Vermietertricks Die miesen Maschen der Makler

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Weitere Makler- und Vermietertricks

Wohnungsschlüssel liegen auf einem ausgefüllten Mietvertrag Quelle: dpa/dpaweb

Andere Vermieter bauen in Verträgen den Zusatz ein: „Der Mietspiegel gilt nicht.“ Unwirksam, sagt Stangl. „Gerichte werden immer die ortsübliche Miete feststellen, da hilft es nichts, wenn Vermieter den Mietspiegel ausschließen.“ Steht im Vertrag, dass die Miete unabhängig von der Fläche bezahlt werde, ist das unbedenklich – so lange, wie die ortsübliche Miete nicht um mehr als 20 Prozent überschritten wird.

Beim Kaufrecht gelten diese Grenzen nicht. „Hier stellt jede Abweichung einen Mangel dar, auch bei der Quadratmeterzahl“, sagt Stangl. Die Toleranzgrenzen von drei Prozent in vielen Kaufverträgen seien Vereinbarungen, abweichend von der gesetzlichen Lage, so Stangl.

Reservierung

Wenn ein Kunde sich nicht sofort entscheiden kann oder erst noch seine Finanzierung auf die Beine stellen muss, bietet der Makler eine Reservierungsvereinbarung an. Für mehrere Tausend Euro verspricht er, die Wohnung in den nächsten Wochen nicht mehr anzubieten. „Makler dürfen nur eine Gebühr für die Reservierung nehmen, wenn der Kunde eine Gegenleistung bekommt“, sagt Immobilienanwalt Alexander Meier-Greve. Der BGH hat 2010 entschieden, dass kein Makler „bei Nichtabschluss eines Kaufvertrags für bloßes Nichtstun“ das Geld behalten dürfe (III ZR 21/10). Konkret heißt das, dass er den Eigentümer dazu bringen muss, innerhalb der Frist nicht nach einem Käufer zu suchen. Diese Klausel fehlt meist in der Vereinbarung. Entscheidet sich der Kunde gegen die Wohnung, kann er sein Geld zurückfordern. „Ich habe noch nie eine wirksame Reservierung gesehen, da der Makler den Verkäufer meist nicht überreden kann, sich für Monate zu binden“, sagt Meier-Greve.

Doppelt kassieren

Makler versuchen, doppelt zu kassieren. Erst wird dem Eigentümer erklärt, dass das Objekt schwierig zu vermitteln sei. Bekommt er den Auftrag, sucht der Makler Interessenten, am Ende sollen beide Provision zahlen. Zulässig ist das nur, wenn der Makler sich neutral verhält und jeder Seite offenlegt, dass er auch für die andere tätig ist.

Zwei Makler

Mehrere Makler bewerben dasselbe Objekt mit unterschiedlichen Fotos. Ein Interessent meldet sich bei zweien und kauft beim ersten. Nun halten beide Makler die Hand auf. Grundsätzlich gilt: Ein Makler kann nur kassieren, wenn er zum Abschluss des Vertrags beigetragen hat. Schon wenn der Makler auf die Provisionspflichtigkeit seiner Tätigkeit hinweist und auf Anfrage den Namen des Eigentümers genannt hat, kommt ein Maklervertrag zustande. Wenn der Kunde den Namen schon vom ersten Makler bekommen hat, geht der zweite leer aus.

Vorgetäuschte Angebote

Betrüger bieten auf Immobilienplattformen im Internet günstige Wohnungen. So schrieb ein gewisser „Ben Dollores“ an Interessenten, er sei beruflich nach Zypern versetzt worden und suche jemanden, der sein Apartment miete. „Wir müssen einen Weg finden, um diesen Deal zu beenden, damit wir beide bekommen, was wir uns wünschen.“ Es müsse schnell gehen, und er habe eine Idee: Der Interessent solle zwei Monatsmieten à 350 Euro über den Gelddienst Western Union schicken. Den Schlüssel gebe es anschließend. „Suchende sollen nie Vorkasse leisten“, sagt Kai Loddenkemper, Chef-Kundenbetreuer von Immobilienscout. Die Betrüger schickten auf Wunsch sogar Passkopien – geklaut oder gefälscht. Pro Monat lösche Immobilienscout 3000 Anzeigen, die gegen Geschäftsbedingungen verstoßen. Der Internet-Anbieter hat im Fall Dollores Anzeige erstattet. Das Verfahren wurde aber eingestellt – der Täter konnte nicht ermittelt werden.

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