Vor dem Auszug So klappt die Wohnungsübergabe mit dem Vermieter

Umziehen an sich ist schon stressig genug. Will der alte Vermieter dann noch seine halbe Wohnung renoviert haben, drückt das auf die Stimmung. Doch das muss nicht sein.

FairplayJe fairer der Vermieter sich behandelt fühlt, desto eher wird er auf die Wünsche des Mieters eingehen. Sagen Sie also rechtzeitig, das und wann Sie ausziehen wollen. Dann ist ihr Vermieter möglicherweise auch bereit, Kompromisse zu machen oder zu verhandeln. Quelle: Fotolia
EinrichtungsverkaufHaben Sie mit offenen Karten gespielt, können Sie ihre eigens eingebaute Küche möglicherweise zu einem guten Preis an den Vermieter verkaufen. Viele Mieter wollen keine eigene Küche kaufen und freuen sich, wenn in der Wohnung bereits eine vorhanden ist, der Vermieter kann also einen gewissen Betrag auf die Miete aufschlagen. Dem ursprünglichen Mieter erspart das den Ausbau der Küche, denn rein rechtlich ist er verpflichtet, alle selber getätigten Einbauten wieder zu entfernen. Quelle: dpa
RenovierenMuss ich als Mieter verpflichtend renovieren? Und wann? Diese Fragen Mieter immer wieder. Prinzipiell ist in vielen Mietverträgen vermerkt, wann und wie oft eine Wohnung renoviert werden muss. Durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs 2009 sind Mieter diesbezüglich entlastet worden. Starre Klauseln sind nicht mehr zulässig. Mieter sollten also in jedem Fall ihre Klauseln prüfen lassen, denn sind diese unwirksam, muss überhaupt nicht renoviert werden. Quelle: dpa
Bunte WändeWer dagegen seine Wände farbig gestrichen hat, kommt nicht so einfach davon. Der Bundesgerichtshof entschied Ende 2013, dass Vermieter gefärbte Wände bemängeln kann, auch wenn so eine Klausel nicht im Mietvertrag steht. Der Mieter hat dann für eine Farbe zu sorgen, die „für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel ist“, entschieden die Richter. Quelle: Fotolia
VorabnahmeDie genannten Punkte zeigen, dass es bei der Wohnungsübergabe zu Diskussionen kommen kann. Um unnötigen Stress kurz vor dem Umzug zu vermeiden raten daher viele zu einer Vorabnahme ein oder zwei Wochen vor dem eigentlichen Auszug. Dabei können dann mögliche Konfliktherde diskutiert werden und der Mieter hat Zeit, notwendige Reparaturen zu veranlassen. Quelle: dpa
ProtokollDas Übergabeprotokoll ist das zentrale Element der Wohnungsübergabe, nicht nur für den Vermieter, sondern auch für alte und neue Mieter. Auch wer auszieht, sollte darauf achten, dass alles genau protokolliert wird, um nicht im Nachhinein für mutmaßliche Probleme haftbar gemacht zu werden. Quelle: Fotolia
Zu zweitGerade weil das Protokoll so wichtig ist, raten einige dazu, bei der Übergabe zu zweit anwesend zu sein.  Quelle: dpa
PutzenPrinzipiell muss eine Wohnung besenrein übergeben werden, also nicht klinisch sauber sein. Der Mieter sollte also saugen beziehungsweise wischen, Bad und Küche reinigen und groben Schmutz wie Spinnweben entfernen. Verbraucherschützer raten teilweise dazu, dennoch etwas Zeit in eine saubere Wohnung zu investieren. Das könnte den Vermieter davon abhalten, allzu genau nach anderen Mängeln zu suchen. Quelle: Fotolia
Wenn etwas kaputt istDie Wohnung muss nicht im exakt gleichen Zustand übergeben werden, wie sie bezogen wurde. Normale Abnutzungserscheinungen wie Kratzer sind einkalkuliert. Gehen die Veränderungen aber über das übliche Maß hinaus, muss der Mieter den Schaden beheben. Für Ersatz der Einrichtung muss der Mieter den Zeitwert bezahlen, nicht den Neupreis. Quelle: Fotolia
FotosEgal ob die Schäden tatsächlich vorhanden sind oder nur der Vermieter sie sieht: dokumentieren Sie alles mit Fotos. Dann sind Sie gegenüber dem Vermieter auf der sicheren Seite. Quelle: Fotolia
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