Wohnimmobilienkreditrichtlinie Bundestag präzisiert EU-Vorgabe

Der Bundestag hat die „Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ der EU präzisiert. Mögliche Hürden bei der Kreditvergabe an junge Familien, Bezieher kleiner Einkommen und Senioren sollen so verhindert werden.

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Geldhäuser sind verpflichtet, die Kreditwürdigkeit von Kunden genauer zu prüfen. Quelle: dpa

Berlin Die umstrittenen strengen Vorgaben für die Vergabe von Immobilienkrediten werden nachgebessert. Der Bundestag beschloss am Donnerstag Präzisierungen zu der seit einem Jahr geltenden „Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ der EU. Diese betreffen Kriterien zur Prüfung der Kreditwürdigkeit von Bauherren. Mit den Klarstellungen sollen mögliche Hürden bei der Kreditvergabe an junge Familien, Bezieher kleiner Einkommen und Senioren verhindert werden.

Mit der schon seit März 2016 geltenden EU-Richtlinie soll eine zu laxe Vergabe von Darlehen für den privaten Wohnungsbau und damit eine Immobilienblase verhindert werden. Auch deutsche Geldhäuser sind verpflichtet, die Kreditwürdigkeit von Kunden genauer zu prüfen. Bei den jetzigen Anpassungen wird unter anderem klargestellt, dass eine Wertsteigerung durch Baumaßnahmen oder eine Renovierung bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt wird.

Wirtschaftsverbände, Länder und Vertreter der Koalition hatten der Bundesregierung vorgeworfen, bei der Umsetzung überzogen zu haben. Von einem angeblichen Einbruch bei Wohnimmobilien-Krediten wegen der Richtlinie war die Rede. Zahlen belegten dies aber nicht wirklich.

Mit dem Gesetzespaket erhielt die deutsche Finanzaufsicht zudem zusätzliche Instrumente, um bei einer drohenden Immobilienblase schnell eingreifen zu können. Es ermöglicht vorsorglich zur Gefahrenabwehr höhere Hürden für neue Kredite für Wohnimmobilien.

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