Wohnungskäufer aufgepasst Immobilienbesitzer in der Kampfzone

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Sonderumlage

So teuer wird das neue Gesetz für die Mieter
Reform des MietrechtsMieter müssen sich auf zahlreiche Änderungen einstellen – meist zu ihrem Nachteil. Ziel der Neuerungen ist es, die energetische Sanierung von Häusern und Wohnungen für die Eigentümer und Vermieter attraktiver zu machen. Der Deutsche Mieterbund übt deutliche Kritik an dem Entwurf des sogenannten Mietrechtsänderungsgesetzes, der am Donnerstag bereits durch die erste Lesung des Bundestags gegangen ist. Das Gesetz könnte schon im kommenden Januar in Kraft treten. Quelle: dpa
Keine Mietminderung bei SanierungBei energetischen Modernisierungen, die dazu dienen, dass in einem Haus weniger Energie verbraucht wird, soll das Mietminderungsrecht für drei Monate ausgesetzt werden. Der Deutsche Mieterbund übt daran scharfe Kritik: Durch eine Sanierung könne es zum Ausfall der Heizung kommen, das Haus könne komplett eingerüstet sein und Mieter könnten wochenlang mit Lärm und Dreck leben müssen. Dennoch sollen sie 100 Prozent der Miete zahlen. Der Mieterbund zweifelt daran, dass ein Hauseigentümer eine Investition, die 100.000 Euro kosten könne, von dem Mieterrecht auf Mietminderung abhängig macht. Kritik kam auch von dem SPD-Abgeordneten Ingo Egloff: die Grenzen zwischen energetischer Sanierung und allgemeiner Modernisierung seien fließend. Das geplante Verbot der Mietminderung "eröffnet doch dem Mietstreit Tür und Tor". Die Grünen-Parlamentarierin Daniela Wagner warf der schwarz-gelben Koalition vor, sie wolle "im Hauruck-Verfahren" Mieterrechte abschaffen. Quelle: dpa
Energetische Modernisierung wird neu definiertDer Begriff „energetische Modernisierung“ wird in dem Gesetzesentwurf erweitert. So fallen darunter die Verbesserungen der Mietsache, durch die nachhaltig Energie gespart, effizienter genutzt oder das Klima geschützt wird. Der Mieterbund jedoch beklagt, dass es ohnehin die Pflicht des Vermieters sei, eine wirtschaftliche Heizungsanlage zu betreiben. Zudem dürfte es keine Mieterhöhungen geben, wenn der Mieter dadurch nicht auch Heizkosten spare. Quelle: gms
Verkürzte Frist für HärtegründeDer Vermieter muss die Modernisierung wie bisher spätestens drei Monate vor Beginn ankündigen. Der Mieter hat künftig aber nur noch einen Monat Zeit, sich auf Härtegründe zu berufen. Der Mieterbund kritisiert, dass Vermieter auf diese Frist nicht hinweisen müssen. Quelle: dpa
Mieterhöhung zählt nur bedingt als HärtegrundDie zu erwartende Mieterhöhung ist künftig kein Härtegrund mehr, wenn es um die Duldung der Modernisierung geht. Erst bei der Festsetzung der konkreten Mieterhöhung könne die finanzielle Härte wieder von Bedeutung sein. Der Mieterbund bezweifelt jedoch, dass der Härtegrund noch eine Rolle spiele, wenn die Maßnahme erst einmal abgeschlossen sei. Quelle: dpa
Elf Prozent der Kosten entfallen auf den MieterSchon bisher gilt: Elf Prozent der Modernisierungskosten dürfen auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Daran ändert sich auch künftig nichts, obwohl die Mieterhöhungen erheblich sein können. Der Mieterbund rechnet vor: Wenn auf die Mietwohnung Modernisierungskosten in Höhe von 20.000 Euro entfallen, führe dies zu einer monatlichen Mieterhöhung von 183 Euro. Seine Kritik: Die Regelung habe zur Folge, dass die Wohnung umso teurer würde, je mehr die Modernisierung koste. Sinnvoller sei dagegen: Je effizienter die Maßnahme sei, desto mehr dürfe die Miete steigen. Quelle: dpa
Mietern droht fristlose KündigungAuch abseits der Modernisierungen sieht der Gesetzesentwurf Veränderungen für Mieter vor. So soll der Vermieter künftig ein Recht auf fristlose Kündigung bekommen, wenn der Mieter die Kaution nicht zahlt oder mit zwei Monatsmieten in Verzug ist. Diese Regelung hält der Mieterbund für überflüssig, denn sogenannte Mietnomaden würden auch dadurch nicht verhindert. Quelle: dpa

Der Wohnpark mit 575 Parteien konnte die millionenschweren Sanierungsmaßnahmen nicht komplett aus den Rücklagen finanzieren, dafür war eine Sonderumlage nötig. Begeistert waren die Eigentümer davon nicht, dass sie insgesamt 1,5 Millionen Euro – im Schnitt rund 2600 Euro pro Wohnung – zusätzlich aus eigener Tasche zahlen sollten, so Piper. Die Mehrheit habe aber zugestimmt, weil sich nur so die verschärften Brandschutzauflagen erfüllen ließen.

Problematisch wird es, wenn Eigentümer nicht zahlen. Das Geld fehlt dann für die laufenden Kosten und die Rücklagen. Im schlimmsten Fall müssen die übrigen Eigentümer Geld nachschießen. Die Rücklagen dürfen dafür nur kurzfristig herangezogen werden. Eigentlich sind die für die Instandhaltung vorgesehen. So fordert das Oberlandesgericht München, dass Eigentümer stets eine von Alter und Zustand des Hauses abhängige „eiserne Reserve“ halten müssten (34 Wx 76/07).

Wenn sie nicht selbst einspringen wollen, müssen sich die zahlungsfähigen Eigentümern gegen die säumigen Wohnungsbesitzer wehren. Die Gerichte billigen auch drastische Mittel. So erklärte das Kammergericht Berlin es für rechtens, dass eine Eigentümergemeinschaft säumigen Zahlern Wasser oder Heizung abdreht (24 W 7/01). Hier hatte ein Eigentümer Rückstände von 66.500 Euro.

So schützen Sie sich gegen zu hohe Nebenkosten
Derzeit verschicken viele Vermieter wieder die jährlichen Betriebskostenabrechnungen. Darin enthalten sind die Kosten für Heizung, Abwasser oder den Hausmeister. Allerdings sollten die Mieter die Rechnung, die ihnen hierfür ins Haus flattert, genau kontrollieren. Denn jede zweite Kalkulation ist nach den Erfahrungen der Mieterschutzvereine fehlerhaft. Quelle: dpa
NachrechnenZunächst sollte die aktuelle Abrechnung mit der des Vorjahres verglichen werden. Bei Ungereimtheiten können Mieter bei Vermieter oder Hausverwaltung nachfragen. Sie haben auch das Recht, Einsicht in Originalbelege und -rechnungen zu bekommen. Quelle: dpa
Jede Abrechnung muss zudem einige Mindestangaben enthalten. Welche Punkte das sind, können Mieter anhand einer Checkliste überprüft, die beim Deutschen Mieterbund (DMB) und örtlichen Mietervereinen erhältlich ist. Ist die Nebenkostenabrechnung unverständlich oder fehlerhaft, können sie Nachbesserung verlangen und müssen so lange nicht zahlen. Quelle: dpa
VergleichenMit Hilfe des Heizspiegels 2012 können Mieter ermitteln, ob die ihre Heizkosten niedrig oder zu hoch sind. Bei zu hohem Verbrauch kann ein Heizgutachten angefordert werden, bei dem die Abrechnung überprüft und Vorschläge für eine Senkung von Energieverbrauch und -kosten gemacht werden. Quelle: gms
Mieter können auch versuchen, den Eigentümer zu Sanierungsmaßnahmen zu motivieren. „Das Geld, das an die Gasunternehmen und Ölscheichs gezahlt wird, geht auch für Vermieter verloren“, sagt Ulrich Ropertz vom Mieterbund. Deshalb sollten auch sie Interesse daran haben, keine Energieschleuder bereitzustellen. Quelle: dpa
Frau hält Geldscheine vor eine Heizung Quelle: dpa
Einspruch einlegenWer gegen seine Nebenkostenabrechnung Einspruch einlegen will, hat dafür maximal ein Jahr Zeit. Der Mieterbund rät aber, die Kosten innerhalb von vier Wochen zu beanstanden. Auf keinen Fall sollte der Mieter vor Beanstandung zahlen - das gilt als Einverständnis. Quelle: dpa

Wenn nichts mehr hilft, ist auch Enteignung möglich. So entschied der Bundesgerichtshof 2007, dass Eigentümern, die regelmäßig ihr Wohngeld nicht zahlen, die Wohnung entzogen werden kann (V ZR 26/06). Dies setze voraus, dass die klammen Eigentümer vorher abgemahnt würden. Zudem müssten sich die Zahlungsrückstände auf mehr als drei Prozent des Werts der Wohnung belaufen und die Eigentümer länger als drei Monate kein Wohngeld mehr gezahlt haben.

Eigentumswohnungen sind keine Eigenheime im Stapelbau. „Viele Wohnungskäufer überschätzen die Freiheiten, die ihnen ihre Immobilie bietet“, sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbands Wohnen im Eigentum. Was erlaubt ist und was nicht, gibt die Gemeinschaftsordnung den Besitzern vor.

Dennoch fühlen sich Eigentümer manchmal nicht an die Regeln gebunden. So hätten einige Wohnungsbesitzer des Wohnparks Westhoven ihre Balkone zu Wintergärten ausgebaut, so Eigentümer-Beirat Piper. Nach Protest der übrigen Eigentümer mussten sie die Umbauten auf eigene Kosten wieder abreißen.

Zeitungsausriss mit Anzeigen

Wohnanlagen sind auch kein Freiraum für Racheakte. So mobbte ein Eigentümer in Köln die Mieter eines anderen Eigentümers, weil er sie nicht leiden konnte. Er bedrohte und beleidigte die Mieter so lange, bis diese entnervt auszogen. Das Oberlandesgericht Köln verurteilte den aggressiven Eigentümer zu Schadensersatz wegen der Mietausfälle (16 Wx 197/05).

Selbst in den Schlafzimmern von Eigentumswohnungen ist nicht alles erlaubt. In einer Wohnanlage in Kaiserslautern mit 150 Apartments fiel eine Eigentümerin auf, weil sie im Internet „Hausfrauensex“ anbot. Auch wenn die Prostitution diskret erfolge, sei sie unzulässig, da sie Wert und Vermietbarkeit der Eigentumswohnungen mindere, urteilte das Oberlandesgericht Zweibrücken (3W 357/07).

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