Der Wohnpark mit 575 Parteien konnte die millionenschweren Sanierungsmaßnahmen nicht komplett aus den Rücklagen finanzieren, dafür war eine Sonderumlage nötig. Begeistert waren die Eigentümer davon nicht, dass sie insgesamt 1,5 Millionen Euro – im Schnitt rund 2600 Euro pro Wohnung – zusätzlich aus eigener Tasche zahlen sollten, so Piper. Die Mehrheit habe aber zugestimmt, weil sich nur so die verschärften Brandschutzauflagen erfüllen ließen.
Problematisch wird es, wenn Eigentümer nicht zahlen. Das Geld fehlt dann für die laufenden Kosten und die Rücklagen. Im schlimmsten Fall müssen die übrigen Eigentümer Geld nachschießen. Die Rücklagen dürfen dafür nur kurzfristig herangezogen werden. Eigentlich sind die für die Instandhaltung vorgesehen. So fordert das Oberlandesgericht München, dass Eigentümer stets eine von Alter und Zustand des Hauses abhängige „eiserne Reserve“ halten müssten (34 Wx 76/07).
Wenn sie nicht selbst einspringen wollen, müssen sich die zahlungsfähigen Eigentümern gegen die säumigen Wohnungsbesitzer wehren. Die Gerichte billigen auch drastische Mittel. So erklärte das Kammergericht Berlin es für rechtens, dass eine Eigentümergemeinschaft säumigen Zahlern Wasser oder Heizung abdreht (24 W 7/01). Hier hatte ein Eigentümer Rückstände von 66.500 Euro.
Wenn nichts mehr hilft, ist auch Enteignung möglich. So entschied der Bundesgerichtshof 2007, dass Eigentümern, die regelmäßig ihr Wohngeld nicht zahlen, die Wohnung entzogen werden kann (V ZR 26/06). Dies setze voraus, dass die klammen Eigentümer vorher abgemahnt würden. Zudem müssten sich die Zahlungsrückstände auf mehr als drei Prozent des Werts der Wohnung belaufen und die Eigentümer länger als drei Monate kein Wohngeld mehr gezahlt haben.
Eigentumswohnungen sind keine Eigenheime im Stapelbau. „Viele Wohnungskäufer überschätzen die Freiheiten, die ihnen ihre Immobilie bietet“, sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbands Wohnen im Eigentum. Was erlaubt ist und was nicht, gibt die Gemeinschaftsordnung den Besitzern vor.
Dennoch fühlen sich Eigentümer manchmal nicht an die Regeln gebunden. So hätten einige Wohnungsbesitzer des Wohnparks Westhoven ihre Balkone zu Wintergärten ausgebaut, so Eigentümer-Beirat Piper. Nach Protest der übrigen Eigentümer mussten sie die Umbauten auf eigene Kosten wieder abreißen.
Wohnanlagen sind auch kein Freiraum für Racheakte. So mobbte ein Eigentümer in Köln die Mieter eines anderen Eigentümers, weil er sie nicht leiden konnte. Er bedrohte und beleidigte die Mieter so lange, bis diese entnervt auszogen. Das Oberlandesgericht Köln verurteilte den aggressiven Eigentümer zu Schadensersatz wegen der Mietausfälle (16 Wx 197/05).
Selbst in den Schlafzimmern von Eigentumswohnungen ist nicht alles erlaubt. In einer Wohnanlage in Kaiserslautern mit 150 Apartments fiel eine Eigentümerin auf, weil sie im Internet „Hausfrauensex“ anbot. Auch wenn die Prostitution diskret erfolge, sei sie unzulässig, da sie Wert und Vermietbarkeit der Eigentumswohnungen mindere, urteilte das Oberlandesgericht Zweibrücken (3W 357/07).