
Eine Dreiviertelstunde vor der Anhörung des Finanzausschusses im britischen Unterhaus taucht Chris Hohn auf, der Gründer des Hedgefonds TCI, ein gefürchteter Aktivist und Großaktionär der Deutschen Börse. Im marineblauen Anzug von der Stange geht er rasch mit zwei Begleitern den Gang entlang. 15 Minuten später schlendert Douglas Shaw vom Fondsriesen Blackrock vorbei, allein, mit einer kleinen Aktentasche. Auf der Straße würde er glatt als Buchhalter durchgehen. Paul Marshall, Mitbegründer des Hedgefonds Marshall Wace, dagegen rückt mit einer Phalanx von Beratern an.
Hedgefonds-Vermögen sind dramatisch geschmolzen
An diesem grauen Wintertag ist Demut geboten. Die sonst so selbstbewussten „Hedgies“ geben sich unterwürfig und sagen, sie seien selbst zum Opfer geworden: „Den Hedgefonds-Managern die Schuld für die Bankenkrise zuzuschieben ist so, als wenn man die Passagiere für den Busunfall verantwortlich macht“, sagt Marshall.
Als Passagiere im zerbeulten Unfall-Bus fühlen sich derzeit aber vor allem die Hedgefonds-Kunden: Sie wollen raus – aber nun geht die Tür nicht auf. Manager wie Kenneth Griffin von Citadel oder Philip Falcone von Harbinger Capital reagieren auf die Krise, indem sie Kundenkapital einfrieren. Hohn musste vor dem Ausschuss einräumen, dass das von ihm verwaltete Vermögen inzwischen auf 9,5 Milliarden Dollar geschrumpft ist – früher waren es über drei Milliarden Dollar mehr. Seine Investoren mussten sich von Anfang an verpflichten, ihr Geld auf mindestens drei oder fünf Jahre festzulegen.
Beschränkte Kapitalrücknahme
Die meisten Fonds aber nutzen jetzt erst Klauseln in ihren Prospekten, mit denen sie Kapitalrücknahmen auf 10 oder 20 Prozent des Kapitals beschränken können; weitere Anleger müssen bis zum nächsten Kündigungstermin warten. Auch Blackrock hat am 16. Februar die Anteilsrückgabe beim Dach-Hedgefonds Absolute Return Strategies beschränkt, nachdem der in London gelistete Fonds seit dem Start im April 2008 fast die Hälfte des Börsenwerts eingebüßt hat. Blackrock verweist darauf, immerhin eine eingeschränkte Rückgabemöglichkeit zu bieten, obwohl die Gesellschaft hierzu nicht verpflichtet sei.
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