Kirche Lohnt sich Kirche?

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Motorradgottesdienst in Quelle: dpa

Ist bei Ehepaaren nur ein Ehepartner Mitglied der Kirche und geben beide Partner eine gemeinsame Steuererklärung ab, können die Kirchen auch das „besondere Kirchgeld“ verlangen. Darüber sichern sie sich einen Obolus, wenn zum Beispiel eine Hausfrau Kirchenmitglied ist, der allein verdienende Ehemann dagegen nicht. Kirchen können von einem Paar mit einem Einkommen von 110.000 Euro, das komplett vom Nicht-Kirchenmitglied erzielt wird, 840 Euro besonderes Kirchgeld verlangen. Zum Vergleich: Wären beide in der Kirche, müssten sie 2700 Euro Kirchensteuer zahlen.

Viele Nicht-Kirchenmitglieder ärgern sich darüber, wenn ihr Einkommen mit einer Kirchenabgabe belastet wird, obwohl sie nicht der Kirche angehören. Doch Gerichte haben dieser Praxis ihren Segen erteilt: So urteilte das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2010, dass zwar nicht das Einkommen des Nicht-Kirchenmitglieds, wohl aber „der Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten“ besteuert werden dürfe. Angesichts der „Schwierigkeiten der Bestimmung des Lebensführungsaufwands“ dürfe dieser „nach dem gemeinsamen Einkommen der Ehegatten“ bemessen werden.

"Kirchensteuer-Drückeberger"

Vor allem die armen Kirchen im Norden und Osten Deutschlands treiben das besondere Kirchgeld ein. In Nordrhein-Westfalen greift nur die evangelische Kirche darauf zurück. „Die Leute haben Schwierigkeiten nachzuvollziehen, dass das fair und sachgerecht ist“, sagt der katholische Pfarrer Steinhäuser.

Andererseits haben auch Kirchenmitglieder Probleme mit vermeintlichen Kirchensteuer-Drückebergern. „Wir sind bei der Bewerbung um einen Kindergartenplatz von einer Familie ausgestochen worden, in der Mutter plus Kinder in der Kirche sind und alle kirchlichen Leistungen bis hin zum Krippenspiel zu Weihnachten nutzen, der gut verdienende Ehemann aber ausgetreten war“, berichtet eine Ärztin aus dem Ruhrgebiet. „Da fällt es gar nicht mehr so leicht, christliche Nachsicht walten zu lassen.“

Kirchliche Leistungen

Doch was sind „kirchliche Leistungen“ – mal abgesehen von dem zutiefst christlichen Gedanken, dass Glaube nur in einer Gemeinschaft praktizierbar ist?

Kirchenmitglieder bekommen für ihr Geld vor allem eine Betreuung vor Ort. Auch wenn Priestermangel und Sparzwänge ihre Spuren hinterlassen, können Gläubige oft noch an einem abwechslungsreichen Gemeindeleben teilnehmen, das vom sonntäglichen Gottesdienst über Pfadfindergruppen für die Kinder bis zum Seniorenkaffee reicht. Dieser soziale Austausch wirkt anscheinend: So kam eine US-Studie zu dem Ergebnis, dass regelmäßige Kirchgänger knapp sieben Jahre länger leben als der Rest der Bevölkerung, vor allem wegen des Zusammenhalts in der Kirche. „Ob jemand Steuern zahlt, kontrollieren wir an der Kirchentür aber natürlich nicht“, sagt Pfarrer Steinhäuser. Er freue sich über jeden Gottesdienstbesucher – auch wenn einer kein Kirchenmitglied sei. Sein Chef, der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner, sieht es ähnlich: Die Kirche sei ein Haus für alle Menschen. „Hier gibt es Zutritt ohne Eintrittskarten.“

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