Klagewelle Wie der Fiskus bei Dienstreisen abkassiert

Seite 4/5

Dienstwagenfahrer

Das Steuer-Problem verschärft sich sogar, wenn Manager mit einem Dienst- oder Firmenwagen zu den Niederlassungen fahren. „Wenn sie für eine Fahrt von der Wohnung zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte einen Dienstwagen benutzen, wertet der Fiskus das als geldwerten Vorteil“, warnt Lorre.

In solchen Fällen müssen Betroffene also zusätzliche Steuern zahlen. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber eine Fahrt zu einer Arbeitsstätte fälschlicherweise als Dienstreise einstuft und dafür Reisekosten erstattet. „Die erstattete Summe gilt dann als zusätzlicher steuerpflichtiger Lohn“, sagt Lorre. Häufig fliegt das bei einer Betriebsprüfung auf, denn Finanzbeamte schauen sich Reisekostenerstattungen oft sehr genau an.

Aus diesen Gründen ist die schwierige Abgrenzung zwischen Dienstreise und Fahrt zur Arbeitsstätte auch für Arbeitgeber ein Riesenproblem. Denn wenn Mitarbeiter mit dem Dienstwagen zu einer Arbeitsstätte fahren, ist das Unternehmen verpflichtet, für den geldwerten Vorteil Steuern einzubehalten. „Arbeitgeber haften für die korrekte Abführung der Lohnsteuer“, warnt Vogel.

Wenn bei einer Betriebsprüfung herauskommt, dass keine Steuer einbehalten wurde, können deshalb hohe Nachforderungen auf das Unternehmen zukommen. „Häufig können sich Arbeitgeber das Geld in solchen Fällen auch nicht beim Mitarbeiter zurückholen“, sagt Vogel. Ähnlich ist es bei Sozialversicherungsbeiträgen, die bei geldwerten Vorteilen ebenfalls fällig sind und meist höher ausfallen als die Lohnsteuer. „Arbeitgeber müssen häufig einem Großteil der Beitragsnachforderungen selbst zahlen“, berichtet Lorre.

Angesichts dieser Risiken ist es kein Wunder, dass die Wirtschaft auf einfachere Regeln drängt. So fordert der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) klare Vorgaben, um auszuschließen, dass Betriebsprüfer die Fahrt hinterher doch als Fahrt zur Arbeit und nicht als Dienstreise werten.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%