Korruption Geschenke: Was ist erlaubt, was ist tabu?

Ob eine Kiste Bordeaux oder eine Einladung zu Olympia nach China –Geschenke erhalten die Freundschaft, auch bei Geschäftskontakten. Wer jedoch Gesetze und interne Regeln missachtet, riskiert seine Karriere, Unternehmen setzen bei Korruption gar ihre Geschäftsgrundlage aufs Spiel. Was aber ist als Zugabe erlaubt, was tabu?

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Ex-EnBW-Chef Claassen: Trotz Quelle: AP

Die Körper tief zusammengekauert, klammern sich die Rückenschwimmer an die Haltegriffe der Startblöcke. Ein kurzes Verharren, dann schnellen sie hoch. Wasser spritzt auf. Bevor Arme und Beine die Bahnen des Schwimmbeckens durchpflügen, bricht das Bild ab und eine sonore Stimme spricht aus dem Off: „Deshalb unterstützen wir unser Olympia-Team.“ Der gefühlige TV-Spot zur Imagepflege des Versorgers E.On schwimmt seit Wochen auf der vorolympischen Werbewelle, der sich kaum ein Fernsehzuschauer entziehen kann. Es geht um mehr als nur um ein großes Sportereignis, es geht um ein Milliardengeschäft. Für deutsche Olympia-Sponsoren wie E.On oder Volkswagen ist das Sportspektakel in China eine gigantische Werbefläche. In knapp zwei Wochen werden die Manager in Stadion-Logen, Hotel-Lobbys, Konferenzräumen und Bars auch einen Blick auf den Medaillenspiegel werfen. Doch das nur am Rande. Das Hauptinteresse wird der Anbahnung von Geschäften gelten. Dass China als wichtigster Wachstumsmarkt der Welt die Spiele ausrichtet, kommt den Unternehmen höchst gelegen. Wer wichtig in der globalisierten Wirtschaft ist oder sich zumindest dafür hält, lädt ein oder lässt sich einladen. Peking erwartet unter anderem Volkswagen-Vorstandschef Martin Winterkorn, McDonald’s-CEO Jim Skinner und den Boss von General Electric, Jeffrey Immelt.

Bis vor wenigen Jahren hätte diese Art der Kontaktpflege in Deutschland keinen Anlass zu Diskussionen um den Anstand in der Geschäftswelt gegeben. Auf Kosten anderer zu fliegen, zu nächtigen oder sich bewirten zu lassen, das hatte nichts Ungesetzliches, höchstens Gschmäckle. Die Zeiten sind vorbei – was nicht unbedingt an einer besseren Moral liegt. Der Druck des Gesetzgebers, von Finanzaufsicht und Steuerbehörden, zwingt Unternehmen, weniger leichtfertig mit gegenseitigen Gefälligkeiten umzugehen – ob diese nun tatsächlich illegitim sind oder eigentlich nur sinnvolle Unterstützung von Kultur oder Sport, spielt dabei immer weniger eine Rolle. Dabei sind die – internen und externen – Verhaltensregeln („Compliance“) komplex. Wer nicht stolpern will, sollte sich intensiv vorbereiten. Besonders die Abgrenzung zwischen dem ist schwierig, was ohnehin zivil- oder strafrechtlich vom Gesetzgeber verfolgt und dem, was lediglich die vorgebene Unternehmenskultur verletzen würde.

Allein deutsche Vorschriften zu beachten wäre dabei fahrlässig. Vor allem die Bürokraten in den USA verschärfen die Gangart: Unternehmen, die an einer US-Börse notiert sind oder in den Vereinigten Staaten eine Niederlassung betreiben, müssen sich den Antikorruptionsregeln Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) unterwerfen. Der FCPA verfolgt vor allem illegale Zahlungen und prüft die Bücher – im schlimmsten Fall droht bei Verstößen eine Gefängnisstrafe.

Prominentester Fall ist derzeit Siemens. Die Münchner hatten, nachdem die Korruptionsskandale bekannt geworden waren, im Handumdrehen teure Prozesse am Hals. Bis heute kosteten Anwälte und Bußgelder den Technologiekonzern 1,3 Milliarden Euro.

Deutsche Gerichte kennen keinen Spaß mehr

Auch die deutschen Gerichte kennen keinen Spaß mehr, vor allem wenn es um Gefälligkeiten gegenüber Behördenvertreter und Politikern geht. Dabei muss es sich nicht um Bestechung handeln, es reicht schon die regelmäßige Kontaktpflege mit Amtsträgern: ein Freiticket für ein Sportevent, eine Einladung zu einer Gala. Juristen sprechen in diesen Fällen von Vorteilsgewährung, die ebenfalls strafbar ist.

So musste sich der ehemalige EnBW-Chef Utz Claassen im vergangenen Jahr vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten. Er stand unter dem fragwürdigen Verdacht, sich mit Ticketgutscheinen für die Fußball-WM 2006 in Deutschland das Wohlwollen hochrangiger Politiker in Baden-Württemberg sichern zu wollen. Ebenfalls ins Fadenkreuz der Justiz geriet im vergangenen Jahr Eric Schweitzer, Chef des Berliner Entsorgungsunternehmens Alba. Schweitzer soll lokale Politprominenz zu Heimspielen der von ihm gesponserten Basketballmannschaft Alba Berlin in die VIP-Lounge eingeladen haben. Zwar wurde Claassen vor dem Landgericht vom Vorwurf der Vorteilsgewährung freigesprochen – die Revision vor dem Bundesgerichtshof läuft noch –, aber der prominente Fall hinterließ nachhaltige Spuren: So verschickte Siemens-Compliance-Chef Andreas Pohlmann vor der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft einen Rundbrief an die Top-Manager des Konzerns, in dem er vor Einladungen an Amtsträger warnte. Auch der Schweizer Pharmakonzern Novartis untersagte seinen Beschäftigten, Fußballtickets anzunehmen oder zu verschenken.

Siemens stockt auf

Die Ermittlungen gegen Alba-Manager Schweitzer sind laut Staatsanwaltschaft abgeschlossen, die Akten würden derzeit ausgewertet. Ob ein Gerichtsverfahren eröffnet werde, hinge vom Urteil des Bundesgerichtshof im Fall Claassen ab, das frühestens im Herbst dieses Jahres zu erwarten ist.

Selbst wenn Claassen und Schweitzer am Ende mit juristisch weißer Weste dastehen sollten, bleibt ein nicht zu unterschätzender Image-Schaden. Deutsche Konzerne denken daher über punktuelle Eingriffe hinaus, die strafbare Handlungen vermeiden sollen: Einer Umfrage der Unternehmensberatung Droege & Comp. zufolge wollen 95 Prozent der deutschen Betriebe mit mehr als 500 Mitarbeitern ihre Verhaltensrichtlinien verschärfen. Auch Eckart Sünner, Chief Compliance Officer bei BASF, glaubt nicht an freiwillige Selbstkontrolle: „Menschen brauchen ab und zu sanfte Nachhilfe, damit sie sich an die Spielregeln halten.“

Damit alle Mitarbeiter nach denselben Regeln spielen, verstärken sich die Unternehmen personell. Siemens – wen wundert’s – stockt deutlich auf: 490 Mitarbeiter sollen von Oktober an die Compliance überwachen. 2006 waren es nur 86.

Inhalt
  • Geschenke: Was ist erlaubt, was ist tabu?
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%