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Krötenwanderung: Immobilienfonds in Not

Kolumne von Anke Henrich

Was Aktionäre der Hypo Real Estate längst erleiden, droht nun auch Anlegern geschlossener Immobilienfonds: Sie können aus einer notleidenden Gesellschaft herausgedrängt werden - gegen Zahlung von Bares. Wohlgemerkt: Blechen müssen die Rausgeworfenenen.

Anke Henrich: Krötenwanderung
Anke Henrich: Krötenwanderung

Der Bundesgerichtshof hat soeben entschieden und kaum einer hat's gemerkt: Einerseits erleichert sein Urteil die Sanierung gebeutelter Immobilienfonds, andererseits kann das für Anlegern sehr teuer werden, falls die Rettung scheitert.   

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Konkret hat das Karlsruher Gericht folgenden Fall einer Berliner Fondsgesellschaft verhandelt: Nach dem Fördermittel gestrichen wurden und die Hauptstadt-Mieten sanken, geriet die Gesellschaft in Geldnot. Mit der erforderlichen Dreiviertel-Mehrheit der Anteilseigener wurde eine Kapitalerhöhung beschlossen, um die nötigsten Löcher zu stopfen und den Fonds zu sanieren. Gesellschafter, die kein Kapital zuschießen wollten, sollten zwangsweise aus der Gesellschaft ausscheiden - und zugleich den auf ihren Anteil entfallenden Verlust begleichen. Vier von ihnen zogen vor Gericht und verloren jetzt.

Akt der Fairness

Die obersten Richter stellten klar: In der Regel kann zwar kein Gesellschafter gezwungen werden, gegen seinen Willen Kapital nachzuschießen. Doch dieser Fall läge anders, es gehe um die gesellschafterliche Treuepflicht, die es gebiete Zahlungsunwillige vor die Tür zu setzen. Das sei quasi ein Akt der Fairness, denn andersfalls drücken sich die Verweiger um die Zahlung und profitieren womöglich später doch noch von einer erfolgreichen Sanierung des Fonds, die die Zahlungswilligen erst möglich machten. Hätten diese nicht überwiesen, wäre der ganze Fonds schließlich ganz liquidiert worden.  

Ob das auch die tausenden Bankberater schon wissen, die gerade wieder fleisig geschlossene Immobilienfonds verkaufen? Und wetten, dass sie das hässliche Wort der Nachschußpflicht auch weiter vermeiden...

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11 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 25.11.2009, 13:32 UhrAnonymer Benutzer: Genossenbanken Kritiker

    Wer sich über die jahrlangen Machenschaften der Genossenbanker informieren will, dem sei das buch "Die Judasbank" empfohlen. Dort finden sich Analysen der seit Jahren betriebenen schrägen Geschäfte der DG bank, aufgegangen in die heutige DZ bank. Die seinerzeit initiierten "Geschäfte" und bereicherungsmodelle laufen auch heute noch weiter. Anleger der DG Fonds entrechtet, die Einlagen werden wahrhaft genossenschaftlich verteilt, an Zinsen, Gebühren, etc.
    Auch die artig als "seriös" auftretenden Volksbanken haben verdient, als sie diesen in Hochglanzprospekten vorgegaukelten drittklassigen immobilienschrott an den Mann (Kunden/Mitglieder) gebracht haben. Die geprellten warten noch heute auf eine Lösung, Entschädigung, die ihnen verwehrt wird. Viel schlimmer, Genossenbanken verhöhnen nachfragende Kunden, weisen diese gar aus dem Haus, wenn nach dem Verbleib der Ersparnisse gefragt wird. (beispiel Vb Ludwigsburg). Gerichte geben zunehmend Geschädigten Recht, während die Genossenbanker die vor Gericht bis zum "Jüngsten Gericht" vor sich hin treiben.
    Als betroffener beobachte ich die Geschehnisse um die DZ bank und Volksbanken/Raiffeisenbanken schon lange mit Abscheu.

  • 25.11.2009, 13:17 UhrAnonymer Benutzer: Genossenbanken Kritiker

    in Düsseldorf wurde ein Anlagebetrüger zu hoher Freiheitsstrafe verurteilt.
    Hingegen laufen die Verantwortlichen an der DG Fonds Misere der DZ bank und Volksbanken/Raiffeisenbanken eigenartigerweise immer noch frei herum!

  • 10.11.2009, 15:50 UhrAnonymer Benutzer: Josef Kanz

    Worüber diskutiert man eigentlich? Ziel muss es doch sein, dass man den Verursachern solcher Entwicklungen das Handwerk legt. Die Verursacher sind die, die solche Modelle kreieren. Geschlossene immobilienfonds sind hochspekulativ, werden aber als "sicher und wertbeständig" dargestellt - zumindest beim Verkauf.

    Hinterher vor Gericht heißt es dann von der bank, dem Anleger hätte klar sein müssen, dass es eine hochriskante Anlageform ist.
    Dann muss der Anlager das Gegenteil beweisen und hat kaum Chancen - weil das so genannte "Anlegerschutgesetz" von der bankenlobby geschrieben wurde.

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