Krötenwanderung

Sind 50.000 Euro Abfindung ein guter Deal?

Nicht, wenn man davon noch Steuern sowie Ersatz für ausgefallenes Arbeitslosengeld zahlen muss und nach zwölf Monaten keinen neuen Job hat - dann ersetzt die Abfindung nämlich auch noch Hartz IV-Leistungen. Nur wer juristisch schlau die Abfindung mit seinem Arbeitgeber eintütet, hat mehr vom Geld.

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Anke Henrich: Krötenwanderung

Sind 50.000 Euro Abfindung ein guter Deal? Nicht, wenn man von der Abfindung noch Steuern sowie Ersatz für ausgefallenes Arbeitslosengeld zahlen muss und nach zwölf Monaten keinen neuen Job hat - dann ersetzt die Abfindung nämlich auch noch Hartz IV-Leistungen. Nur wer juristisch schlau die Abfindung mit seinem Arbeitgeber eintütet, hat mehr vom Geld.

Wer noch etwas anderes im Kopf hat, sei hiermit wachgeküsst: Seit 2008 unterliegt die komplette Abfindung der persönlichen Einkommenssteuer, die der Arbeitgeber auch gleich einbehält und ans Finanzamt abführt. Nur eine Entlastung sieht das Gesetz noch vor, die so genannte Fünftelregelung, an die zwei Bedingungen geknüpft sind.

Das steuer-freundlichen Angebot funktioniert so: Das Finanzamt rechnet die Abfindung nicht komplett auf das letzte gezahlte Monatsgehalt an, sondern splittet sie hypothetisch in fünf Teile. Ein Fünftel wird dann zu den regulären monatlichen Einkünften addiert und darauf werden dann Steuern fällig. Die Summe, um die sich so die reguläre Steuerpflicht erhöht, wird mit fünf multipliziert - und das ist dann die Summe, die der Abgefundene insgesamt als Steuer auf seinen goldenen Handschlag oder blechernen Fußtritt zahlen muss. So immerhin wird die teure Steuerprogression entschärft.

Abfindung muss innerhalb eines Kalenderjahres fließen

Aber wie gesagt, zwei Bedingungen gilt es einzuhalten: Die Abfindung muss innerhalb eines Kalenderjahres fließen und das Jahreseinkommen plus Abfindung muss höher sein als das Vorjahreseinkommen (zumindest letzteres ist ja selten ein Problem).

Vorsicht I: Wer einen Abfindungsvertrag unterschreibt, dem streicht das Arbeitsamt, pardon die Agentur für Arbeit,  je nach Ausgestaltung des Vertrags für drei Monate das Arbeitslosengeld - der Gekündigte hat ja schließlich seinem Rauswurf, pardon Freisetzung, zugestimmt. Das ist juristisch clever durch einen entsprechend formulierten Vertrag vermeidbar, ebenso clever checkt aber das Arbeitsamt den Sachverhalt gegen. Immerhin fordert der Staat keine Sozialabgaben, denn Abfindungen sind kein Arbeitsentgelt.

Vorsicht II: Wer allen Wünschen und Mühen zum Trotz nach zwölf Monaten keinen neuen Job gefunden hat, der ist ein Hartz IV-Fall. Und für diesen Fall gilt: Bis auf ein geringes Schonvermögen zur Altersvorsorge und für unterhaltspflichtige Kinder muss alles eigenes Vermögen aufgezehrt sein, bevor Hartz IV-Geld fließt.

Also: Niemals unter Druck und ohne Rechtsrat einen Abfindungsvertrag unterschreiben, sonst reicht das Geld nicht mal für einen Gummibärchen-Laden.

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