Viele Probleme der deutschen Fondsbranche sind hausgemacht, weil die hohen Verluste an den Aktienmärkten von den meisten Fondsmanagern nicht verhindert wurden. Nicht zuletzt durch die hohen Kursverluste verwaltete die Branche 2008 rund 200 Milliarden Euro Vermögen weniger als ein Jahr zuvor, das teilte der deutsche Fondsverband BVI heute auf seiner Pressekonferenz mit.
Das unbeholfene Krisenmanagement der Regierungskoalition bei der Rettung des Finanzmarktes tat sein übriges. Allein 20 Milliarden Euro zogen Anleger innerhalb von fünf Werktagen aus Investmentfonds (hier vor allem Geldmarktfonds) ab, nachdem Bundeskanzlerin Merkel und Finanzminister Steinbrück mit ihrer Garantieaussage für Spareinlagen vor die Presse getreten waren. Dabei kommunizierten sie auch, dass Investmentfonds keine Staatshilfe oder Garantie bekommen. Bankberater und Fondsanleger waren derart verunsichert, dass sie flüchteten.Man hofft jetzt wohl in der Fondsbranche darauf, dass die Politiker wieder etwas gutzumachen haben. Sie setzen deshalb jetzt auf die Hilfe des Gesetzgebers bei den offenen Immobilienfonds.
Anleger kommen bei zehn Fonds nicht mehr an ihr Geld, weil die Fondsgesellschaften die Rücknahme von Anteilen verweigern. Drei Monate sind bereits verstrichen und jetzt müssen die Anleger mindestens weitere sechs Monate auf ihr Geld warten. Künftig will die Branche bei Liquiditätsengpässen besser gerüstet sein und wartet dabei auf gesetzliche Regelungen. Eine bereits im Jahr 2006 einführte Selbstverpflichtung hat sich bekanntlich nicht bewährt.
Gesetzgeber soll offenen Immobilienfonds helfen
Diese Vorschläge unterbreiten die im BVI vereinten Anbieter von Immobilienfonds:
Künftig soll es eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwölf Monaten für Großanleger geben, die in Publikumsfonds investieren, die eigentlich den Privatanlegern vorbehalten sein sollten. Als Großanleger gelten demnach alle, die als Gesellschaft und „nicht natürliche Person“ beim Fonds anklopfen. Ob die Gesellschaft dann 50.000 Euro oder fünf Millionen Euro anlegt, ist egal – sie soll zu langen Kündigungsfristen gezwungen werden.Sobald mehr als fünf Prozent des Fondsvermögens innerhalb von 30 Tagen abfließen, kann die Fondsgesellschaft eine dreimonatige Kündigungsfrist einführen, auch für alle Privatanleger. „Um eine Fluchtbewegung abzuwehren und um Zeit zu gewinnen, damit die Fondshäuser mit ihren Anlegern und Beratern reden können“, begründet Barbara Knoflach, BVI-Vorstandsmitglied und im Hauptberuf Chefin der SEB Asset Management, den Vorschlag. Im Gegensatz zur jetzigen Regelung, die als ersten Schritt eine dreimonatige Schließung vorsieht, solle der Anleger dann allerdings die feste Zusage haben, dass er nach drei Monaten sein Geld bekommt.Ebenfalls sollen Auszahlpläne künftig auch bei einer vorübergehenden Schließung weiterhin bedient werden, damit Anleger, die ihren regelmäßigen Rententeil aus offenen Immobilienfonds beziehen, nicht auf dem Trockenen sitzen.
Angst vor unpopulären Maßnahmen
Das sind die Vorschläge an den Gesetzgeber. Der wird sich allerdings zunächst ansehen, welche Möglichkeiten den Fondshäusern schon jetzt bleiben, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Theoretisch könnten sie nämlich längere Rückgabefristen für Privatanleger einführen, das sieht das Investmentgesetz schon vor. Aber es traute sich nicht eine Fondsgesellschaft aus der Deckung, um von einer täglichen Rückgabemöglichkeit auf vielleicht eine monatliche oder dreimonatige umzustellen. Zu groß war die Angst, an den Pranger gestellt zu werden. Mit einer Gesetzesänderung wären alle gleichermaßen getroffen. Die Vorschläge sind im Branchenverband BVI abgestimmt – das kann dann auch nur heißen, dass sie keinem richtig weh tun und mitunter noch viel zu lasch sind, um tatsächlich weitere Krisen zu meistern.








