Bürgschaft und Garantie
Das dritte Teekesselchen "Kreditversicherung" ist die so genannte Kreditleihe, bei der ein Kreditinstitut oder ein sonstiger solventer Bürge für seinen Kunden haftet, wenn dieser die Verbindlichkeiten selbst nicht erfüllen kann. Das zu versichernde Risiko ist folglich der Versicherungsnehmer selbst. Die Kreditversicherung kann in der Form einer Bürgschaft oder Garantie formuliert und herausgelegt werden.
Sofern die Zahlungsversprechen von einer Bank abgegeben werden, nennt man sie Avalkredite, bei alternativen Bürgen werden diese auch als Kautionsversicherung bezeichnet. Je nach Art des Leistungsversprechens unterscheidet man beispielsweise zwischen Gewährleistungsavalen, Zollbürgschaften, Mietavalen oder Anzahlungsgarantien. Im Zuge der Weltwirtschaftskrise zogen auch die Avalzinsen an, sie sind jedoch stets individuell kalkuliert und nicht von der allgemeinen Wirtschaftslage abgeleitet.
Vertrauensschaden versicherbar
Das vierte Teekesselchen "Kreditversicherung" ist die sogenannte Vertrauensschadenversicherung. Die im angelo-amerikanischen Raum als crime insurance bekannte Kreditversicherung, umfasst verschiedene Arten deliktischer Vorfälle, die Beschäftigte gegen das beschäftigende Unternehmen begehen. Dies können also unerlaubte Handlungen wie Unterschlagungen, Untreue, Diebstahl und dergleichen sein. Dabei werden regelmäßig auch Computermissbrauch und externe Hackerangriffe in den Versicherungsschutz einbezogen. Der Entschädigungsumfang umfasst alle direkten Vermögensschäden, die durch die unerlaubte Handlung entstanden, also keine mittelbaren Schäden wie entgangener Gewinn, Verluste durch Geheimnistransfer oder Imageeinbußen.
Als Abgrenzung sind die Vermögensschadenhaftpflicht (VSHP) und Directors&Officers (D&O) zu nennen, die beide gleichfalls der Vermögensversicherung zugeordnet werden. Die D&O-Versicherung wird mitunter bemüht, wenn Gesellschafter gegen Vorstände vorgehen, die die anderen „Teekesselchen“ fahrlässig zu Ungunsten des Unternehmens unberücksichtigt lassen oder falsch einsetzten. In den Risikoarten D&O und VSHP ist stets die Fahrlässigkeit der Begründungsansatz für Inanspruchnahmen, bei der Vertrauensschadenversicherung ist hingegen im Wesentlichen der Vorsatz als Handlungsmerkmal notwendig.
Der bedeutende Unterschied der beiden ersten Kreditversicherungs-Teekesselchen - "CDS-Kreditversicherung" und "Delkredere-Kreditversicherung" – ist ergo, dass das Erstere das Risiko vom Darlehen abtrennt, während bei dem Zweiten sozusagen der umgekehrte Weg eingeschlagen wird und dem (blanko Lieferanten-) Kredit eine Risikoübernahme hinzugefügt wird. Anders ausgedrückt entspricht also der Lieferantenkredit plus Kreditversicherung dem klassischen Bankdarlehen. Mitunter werden die drei Kreditversicherungstypen Delkredereversicherung, Avalkredite und Vertrauensschadenversicherung unter dem Sammelbegriff Kreditversicherung zusammengefasst. Dann wird aus dem Teekesselchen, um im Bild zu bleiben, ein Teekessel.















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Alle Kommentare lesen07.04.2011, 21:40 UhrAnonymer Benutzer: Fabricia Santos
Doch, da gibt es eine, die ist der absolute Geheimtipp:
Marktorakel.com
07.06.2010, 22:30 UhrAnonymer Benutzer: Dr. Petra Diekmann
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07.06.2010, 22:29 UhrAnonymer Benutzer: Dr. Petra Diekmann
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