
„Das von der Koalition beschlossene Maßnahmenbündel entspricht den legitimen Interessen der Emittenten nach mehr Transparenz über ihre Aktionärsstruktur“, sagte der Sprecher der BDI-Hauptgeschäftsführung Klaus Bräunig am Donnerstag in Berlin. Allerdings bedauerte der Industrieverband, dass sich die Regierung nicht zu Maßnahmen durchgerungen habe, mit denen die Präsenz auf Hauptversammlungen verbessert werden könnte. Damit bleibe das Risiko von Zufallsmehrheiten aufgrund einer geringen Anwesenheitsquote bei Aktionärstreffen. Der BDI wie andere Verbände hatten die Wiederbelebung des Vollmachtstimmrechts der Depotbanken gefordert. Der BDI lobte insbesondere die verbesserte Identifizierung der Inhaber von Namensaktien, wie sie die Regierung schaffen will, sowie die Überarbeitung der Vorschriften zum abgestimmten Vorgehen bestimmter Aktionärsgruppen in einem Unternehmen (“acting in concert“). Gesetzentwurf im Herbst Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch Eckpunkte für ein so genanntes „Risikobegrenzungsgesetz“ beschlossen. Sie zielen auf mehr Transparenz, verschärfte Informationspflichten sowie eine intensivere Beobachtung von Finanzinvestoren durch die Aufsichtsbehörden ab. Ein Gesetzentwurf soll im Herbst vorliegen. Gelten soll das neue Gesetz ab Frühjahr 2008.








