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SachsenLB: Mehr Banker unter Feuer

von Von Sonia Shinde Quelle: Handelsblatt Online

Jetzt müssen noch mehr Bankmanager zittern: Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat ihre Ermittlungen in Sachen Beinahe-Pleite der SachsenLB ausgeweitet und weitere ehemaligen Vorstände wegen des Verdachts der Untreue und Falschbilanzierung ins Visier genommen.

Zentrale der SachsenLB in Leipzig: Die Ermittlungen um die Landesbank ziehen immer weitere Kreise. Quelle: handelsblatt.com
Zentrale der SachsenLB in Leipzig: Die Ermittlungen um die Landesbank ziehen immer weitere Kreise. Quelle: handelsblatt.com

FRANKFURT. Dazu sollen der ehemalige Vorstandsvorsitzende Michael Weiss sowie die Ex-Vorstände Rainer Fuchs und Hans-Jürgen Klumpp gehören. Das erfuhr das Handelsblatt aus Kreisen des Untersuchungsausschusses, der sich mit der Beinahe-Pleite der ehemaligen Landesbank befasst. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die neuen Ermittlungen, wollte sich aber zu Namen nicht äußern.

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Hintergrund der Ausweitung sind eigene Ermittlungen der Strafverfolger und ein Urteil des Landgerichts Stuttgart, dass die Bilanzen der ehemaligen SachsenLB aus den Jahren 2004 bis 2006 für nichtig erklärt hatte. Bislang war es nur um die Jahresabschlüsse 2006 und 2007 gegangen, bei denen die Staatsanwaltschaft Leipzig gegen fünf Ex-Vorstände, unter anderem Weiss-Nachfolger Herbert Süß, ermittelt hatte.

Von den Ex-Vorständen Weiss, Fuchs und Klumpp will die jetzige SachsenLB-Eignerin, die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), jetzt einen Teil der Boni für 2004 bis 2006 zurückhaben, da sie auf ungültigen Jahresabschlüssen basierten. Eine entsprechende Klage haben die Schwaben nach Auskunft eines Sprechers vor kurzem beim Landgericht in Leipzig eingereicht. Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft wollte er sich nicht äußern.

Im sächsischen Landtag beschäftigt sich derweil ein Untersuchungsausschuss mit der Frage, wer Schuld ist am Beinahe-Zusammenbruch der kleinsten deutschen Landesbank. Riskante Engagements auf dem amerikanischen Hypothekenmarkt, die sie über ihre irischen Zweckgesellschaften Ormond Quay und Georges Quay getätigt hatte, hatten die SachsenLB im Sommer 2007 in Schwierigkeiten gebracht. Die Insolvenz konnte nur in letzter Minute durch einen Notverkauf an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) im Frühjahr 2008 verhindert werden. Im Sommer 2008 durchsuchten dann die Strafverfolger Büros und Wohnungen von ehemaligen Vorständen der ostdeutschen Landesbank.

Aber die ehemaligen SachsenLB-Manager sind nicht die einzigen Banker im Visier der Strafverfolger. Bundesweit prüfen Staatsanwälte nach wie vor Ermittlungen gegen die LBBW, die HSH Nordbank, die Bayern LB und den Münchener Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE). Gegen die Düsseldorfer Mittelstandsbank IKB und die staatliche Förderbank KfW laufen bereits Verfahren. Es geht bei allen Ermittlungen entweder um den Verdacht der Untreue, der Bilanzfälschung oder der unrichtigen Darstellung einer börsennotierten Gesellschaft.

Bis zu einer möglichen Anklageerhebung gegen betroffene Banker kann es allerdings dauern. So sei der Fall der HRE frühestens im Juni 2010 ausermittelt, hieß es bei der Staatsanwalschaft in München. Ex-Bankchef Georg Funke und Ex-Aufsichtsratschef Kurt Viermetz wird vorgeworfen, die Lage des Immobilienfinanzierers falsch dargestellt zu haben.

Experten sind skeptisch, ob die Manager bei einem Prozess verurteilt würden. "Als es nur um IKB ging, war es einfach, da konnte man klar erkennen, dass in Sachen Risiko übers Ziel hinausgeschossen war. Aber jetzt, wo alle in solche Geschäfte verwickelt sind, kann man nicht mehr feststellen, wer den entscheidenden Kick zu viel gemacht hat", so ein Ermittler.

Alles was Recht ist

Treuepflicht Laut Kreditwesengesetz haben Bankvorstände eine besondere Vermögensbetreuungspflicht. Verletzen sie diese vorsätzlich zum Schaden der Bank machen sie sich der Untreue schuldig.

Untreue Wer anderer Leute Vermögen betreut und dieses vorsätzlich schädigt, erfüllt den Straftatbestand der Untreue. Bei einer Verurteilung drohen bis zu zehn Jahren Haft.

Wahrheitspflicht Vorstände oder Aufsichtsräte börsennotierter Gesellschaften, die die Lage ihrer Firma falsch wiedergeben oder verschleiern, verstoßen, riskieren bis zu drei Jahren Haft.

Falschbilanzierung Wer falsche Angaben in seinen Jahresabschlüssen publiziert (unrichtige Darstellung) , muss mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 16.03.2009, 14:50 Uhrpedro

    Alles was Recht ist.:
    Treuepflicht.: nicht nötig
    Untreue.: genehmigt
    Wahrheitspflicht.: nicht nötig
    Falschbilanzierung.: erlaubt
    Wer an das Recht glaubt, glaubt an die bänker.

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