Schweiz Wie der Fiskus bei Schwarzgeld abkassiert

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Kunden vor einer UBS-Bank Quelle: dpa

Schweizer Politiker verkündeten im Juni, dass sie eine Einigung vor der Sommerpause erwarten – also bis Mitte Juli. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble betonte jedoch, dass noch "anspruchsvolle Details" zu klären seien. Nach Angaben des Ministeriums soll der Vertrag "im Laufe des Jahres" unterschrieben werden. Das schließt nicht aus, dass die beiden Staaten bereits in den nächsten Wochen eine Einigung verkünden – die nach bisherigem Kenntnisstand so aussehen könnte:

Zum einen soll das Abkommen eine neue anonyme Quellensteuer für künftige Kapitalerträge deutscher Anleger in der Schweiz vorsehen. Der Satz liegt bei 26,4 Prozent liegen, das entspricht der deutschen Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag.

Schmuggeln schwer gemacht

Besonders umstritten war der geplante Strafabschlag für Anleger, die Schwarzgeld in der Schweiz bunkern. Das soll nun mit einem Satz zwischen 19 und 34 Prozent einmalig versteuert werden, den die Banken einkassieren und nach Deutschland überweisen. Wer 100 000 Euro in der Schweiz bunkert, würde demnach um rund 20000 bis 30 000 Euro erleichtert. Das Geld soll nach Deutschland fließen, ohne dass die Bank den Namen des Hinterziehers nennt.

Die Regelung liest sich einfach, sie ist aber in Wahrheit äußerst kompliziert und nicht alle Details werden jetzt veröffentlicht.

Problem Nummer eins: Fällt der Stichtag für die Vermögensberechnung etwa auf den 31. Dezember 2011, gäbe das Anlegern die Chance, ihr Geld vorher wegzuschaffen. Um das zu verhindern, könnten sich die Unterhändler einigen, den durchschnittlichen Konto- und Depotwert der vergangenen zehn Jahre zugrundezulegen. Dann müssten Institute die Abgabe schlimmstenfalls aus der eigenen Tasche zahlen, wenn Kunden ihr Geld schon abgezogen haben. Das dürfte der Grund dafür sein, dass viele Institute derzeit hohe Auszahlungen an deutsche Kunden verweigern.

Die harte Linie der Banken macht es nicht nur schwieriger, Geld in die Heimat zu schmuggeln: Auch Transfers aus etwa Zürich in Steueroasen wie Singapur sind oft nicht möglich.

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