Schweiz Wie der Fiskus bei Schwarzgeld abkassiert

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Drei Szenarien für deutsche Schwarzgeldanleger in der Schweiz

Problem Nummer zwei: "Wenn Anleger bei der pauschalen Strafsteuer weniger zahlen als diejenigen, die Selbstanzeige erstattet haben, dürfte das verfassungswidrig sein", sagt Gerd Kostrzewa, Steueranwalt im Züricher Büro der Kanzlei Heuking. Eine Selbstanzeige koste in vielen Fällen knapp 20 Prozent des aktuellen Vermögens, so Kostrzewa – zumindest, wenn Anleger legales Vermögen in die Schweiz geschafft und dort somit lediglich Kapitalerträge hinterzogen haben. Betrüge die Strafsteuer 20 Prozent des durchschnittlichen Vermögens der vergangenen zehn Jahre, kämen diese Schweizflüchtlinge besser weg – vorausgesetzt, das Vermögen ist in dieser Zeit nicht geschrumpft, etwa weil es schlecht angelegt war (siehe Grafik).

Damit wäre die Regelung wohl verfassungswidrig. Diese Gefahr sieht offenbar auch das Bundesfinanzministerium. Eine Sprecherin weist darauf hin, dass es "keinen Einheitssteuersatz, sondern – abhängig von fallbezogenen Kriterien – eine Bandbreite von Steuersätzen" geben wird.

Je dreister, desto billiger?

Mehr als die Hälfte geht verloren

Mit anderen Worten: Wer – beispielsweise dank vieler Aktien – hohe Erträge erzielt und somit auch mehr hinterzogen hat, müsste einen höheren Steuersatz zahlen als Zinsanleger. Kostrzewa: "Ich kann mir vorstellen, dass es für die Pauschalsteuer unterschiedliche Berechnungsmethoden gibt, die davon abhängen, in welche Assetklassen der Betroffene investiert hat." Er warnt Anleger aber davor, auf Zeit zu spielen. "Viele warten ab und hoffen, dass die Strafsteuer günstiger wird als eine Selbstanzeige. Diese Hoffnung dürfte sich in vielen Fällen als trügerisch erweisen."

Im Mai ist der Anreiz zum Abwarten gestiegen: Wer mehr als 50 000 Euro pro Jahr hinterzogen hat, muss seitdem wegen eines neuen Gesetzes in Deutschland bei einer Selbstanzeige einen Strafzuschlag von fünf Prozent zahlen. Hoffnungsvoll sind vor allem Hinterzieher, für die eine Selbstanzeige sowieso schon teuer wäre. Also etwa Bankkunden, die Schwarzgeld geerbt und somit – neben Kapitalertragsteuer – auch Erbschaftsteuer hinterzogen haben. Oder Unternehmer, die Einnahmen an der Steuer vorbei in die Schweiz geschafft haben, und deshalb auch Körperschaft- oder Gewerbesteuer und womöglich gar Umsatzsteuer nachzahlen müssen. "In solchen Fällen ist bei einer Selbstanzeige meist mehr als die Hälfte des Vermögens weg", sagt Ulrike Grube, Expertin für Steuerstrafrecht bei Rödl & Partner. "Läge der Satz der Strafsteuer auch dann zwischen 20 und 30 Prozent, wäre das sehr wahrscheinlich verfassungswidrig."

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