
Besserverdiener müssen im kommenden Jahr mehr Sozialabgaben zahlen. Ab ersten Januar 2012 will die Bundesregierung die Bemessungsgrundlagen für die Renten- Kranken-, Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung hoch setzen. Dadurch verlieren Arbeitnehmer im nächsten Jahr bis zu 264 Euro. Diese Summe gilt für alle, die monatlich mehr als 5.600 Euro verdienen.
Die Bemessungsgrundlage wird jedes Jahr neu festgelegt und orientiert sich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter. Für die Berechnung im Jahr 2012 sind die Einkommen aus dem Jahr 2010 relevant. Da die Löhne in jenem Jahr relativ stark gestiegen sind – um 2,09 Prozent in den alten Bundesländern und 1,97 Prozent in den neuen Ländern – macht auch die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung einen größeren Sprung nach oben. Das ist für Arbeitnehmer besonders bitter, denn von 2010 auf 2011 war sie sogar zum ersten Mal in der Geschichte gesunken. Die neuen Grenzen wurden von der Bundesregierung vorgelegt, im kommenden Monat muss noch der Bundesrat zustimmen.
Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze 2012 in ganz Deutschland von 44.550 auf 45.900 Euro pro Jahr steigen. Gesetzlich Versicherte zahlen einen Prozentbetrag ihres Bruttoeinkommens an die Kasse. Der Beitrag für die Krankenversicherung liegt bei 15,5 Prozent, für die Pflegeversicherung gehen 1,95 Prozent ab, plus 0,25 Prozent für Kinderlose. Auf das Gehalt oberhalb der Bemessungsgrenze müssen keine Beiträge gezahlt werden. Für Arbeitnehmer, deren Einkommen über der alten Grenze liegt, entstehen dadurch Mehrkosten von bis zu 127 Euro.
Außerdem erhöht sich die Grenze für die Versicherungspflicht von 49.500 auf 50.850 Euro.
Auch bei der Rentenversicherung entstehen höhere Kosten – hier wird allerdings zwischen Arbeitnehmern in Ost- und Westdeutschland unterschieden. Im Westen Deutschlands soll die Beitragsbemessungsgrenze künftig bei 5.600 Euro pro Monat liegen – 2011 waren es 5.500 Euro. Im Osten bleibt sie unverändert bei 4.800 Euro pro Monat. Bei einem Beitragssatz von 19,9 Prozent für die Rentenversicherung und drei Prozent für die Arbeitslosenversicherung – wovon die Hälfte der Arbeitgeber trägt – entstehen für den Arbeitnehmer bis zu 11,45 Euro höhere Kosten im Monat.






















