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Sparkassen-Urteil: BGH: Gebührenregelung unwirksam

von ant/rtr

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Kreditinstitute zu mehr Transparenz bei Gebührenänderungen und Zinsanpassungen verpflichtet. Eine Klausel in den Geschäftsbedingungen der Sparkassen ist somit unwirksam.

Die entsprechenden Klauseln in den Vertragsbedingungen müssten die Pflichten der Banken klar und nachvollziehbar benennen, hieß es in einem heute veröffentlichten Grundsatzurteil. Ansonsten seien sie unwirksam.

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Der für Bankenrecht zuständige BGH-Senat hob daher eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkassen auf, die die Anpassung von Gebühren und Zinsen regelten. Die Regelung sei unklar und dürfe so nicht mehr verwendet werden, hieß es. (Az.: XI ZR 55/08 und 78/08).

Nicht nach "billigem Ermessen"

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. hatte die Sparkassen Fürth und Oder-Spree auf Unterlassen verklagt. Sie wandte sich gegen eine Klausel, in der es hieß: „Soweit nicht anderes vereinbart, werden die Entgelte im Privat- und Geschäftskundenbereich von der Sparkasse unter Berücksichtigung der Marktlage (z.B. Veränderung des allgemeinen Zinsniveaus) und des Aufwandes nach billigem Ermessen festgelegt und geändert.“ Die Vorinstanzen hatten der Schutzgemeinschaft recht gegeben, die Sparkassen gingen in Revision und scheiterten endgültig. Die Klausel benachteilige Kunden unangemessen, hieß es. Denn zum einen seien die Kreditinstitute den Formulierungen zufolge berechtigt, auch unzulässige Gebühren zu erheben wie zum Beispiel Kosten für Barauszahlungen.

Das einseitige Preisänderungsrecht der Sparkassen enthielte darüber hinaus keine Pflicht der Bank, Gebühren auch zu senken. Damit könnte das Unternehmen Gebühren auch zur Gewinnsteigerung nutzen, was unzulässig sei. Außerdem sei nicht dargestellt, inwieweit Kostensteigerungen und Gebührenerhebung aneinander gekoppelt seien. Diese Grundsätze gälten auch für das Zinsanpassungsrecht der Banken, machte der BGH außerdem deutlich.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 24.04.2009, 14:58 UhrAnonymer Benutzer: Risipisi

    Gerade die Sparkassen sind in der Gebührengestaltung doch ziemlich kundenfreundlich, wenn ich da an banken denke, die zwar
    werben mit dem"kostenlosen Girokonto" aber z. b. für Vollmachten
    Gebühren in Höhe von 7,50 € nehmen, oder nur für generelles online-banking kostenlos sonst für Überweisungen dann 1,50 € etc.
    Warum muß alles immer schlechter gemacht werden und in den berichten Einzelfälle generalisiert werden? Über gute Dinge wird selten oder gar nicht berichtet. Spk sind die Stütze der Kleinstbetriebe, Spenden sehr großzügig in Schulen, Sport, Senioren, behinderteneinrichtungen etc.....!!! Aber in der heutigen Zeit wird alles nur schlecht geredet. Alle betriebe sollen Arbeitsplätze schaffen, Löhne zahlen aber am besten ohne Kosten/Einnahmen das Ganze finanzieren!!

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