Kommentare zu: BGH: Gebührenregelung unwirksam

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1 Kommentar
  • 24.04.2009, 14:58 UhrAnonymer Benutzer: Risipisi

    Gerade die Sparkassen sind in der Gebührengestaltung doch ziemlich kundenfreundlich, wenn ich da an banken denke, die zwar
    werben mit dem"kostenlosen Girokonto" aber z. b. für Vollmachten
    Gebühren in Höhe von 7,50 € nehmen, oder nur für generelles online-banking kostenlos sonst für Überweisungen dann 1,50 € etc.
    Warum muß alles immer schlechter gemacht werden und in den berichten Einzelfälle generalisiert werden? Über gute Dinge wird selten oder gar nicht berichtet. Spk sind die Stütze der Kleinstbetriebe, Spenden sehr großzügig in Schulen, Sport, Senioren, behinderteneinrichtungen etc.....!!! Aber in der heutigen Zeit wird alles nur schlecht geredet. Alle betriebe sollen Arbeitsplätze schaffen, Löhne zahlen aber am besten ohne Kosten/Einnahmen das Ganze finanzieren!!

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