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Steuern: Kirchenaustritt: Hinweis vom Steuerberater

von ALEXANDRA KUSITZKY

Köln und Düsseldorf machen nicht mal in der Rechtsprechung ihrer Gerichte gemeinsame Sache. Es geht um die Frage: Muss ein Steuerberater seine Mandanten darüber aufklären, dass sie nach einem Kirchenaustritt weniger Steuern zahlen?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied vor gut einem Jahr: Er muss darauf hinweisen (23 U 39/02). Das sah das Oberlandesgericht Köln anders. Test: Sind Sie ein Börsen-Profi? Es urteilte: Die Mitgliedschaft in einer Kirche sei eine sehr persönliche Entscheidung des Mandanten, da habe sich der Steuerberater nicht einzumischen (8 U 61/04). Schlichten kann da nur der Bundesgerichtshof. Das Kölner Gericht hat die Revision zugelassen.

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