3 Jahre neues Privatinsolvenzrecht Schnelle Entschuldung gelingt nur selten

Das Ziel war klar: Verbraucher sollten nach einer Pleite schnell wieder durchstarten. Der große Wurf ist mit der Reform des Privatinsolvenzrechts 2014 laut Experten aber nicht gelungen. Erleichterungen gibt es dennoch.

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Zahlungsunfähige Verbraucher können seit 1. Juli 2014 ihre Schulden rascher loswerden. Quelle: dpa

Frankfurt Die Erwartungen waren groß vor drei Jahren: Verbraucher sollten nach einer Pleite schneller wieder durchstarten können. Die Zwischenbilanz der Insolvenzrechtsreform fällt bescheiden aus. Einen rascheren Ausweg aus der Schuldenfalle ermöglicht sie vor allem Betroffenen, denen Verwandte oder Freunde finanziell unter die Arme greifen.

„Es bleibt bei unserer Einschätzung, dass nur wenige Verbraucher von der Reform profitieren“, sagt Birgit Höltgen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ähnlich sieht das Insolvenzrechtsexperte Christoph Niering: „In der breiten Masse hat die Reform nicht viel gebracht, Menschen schneller zu entschulden.“

Zahlungsunfähige Verbraucher können seit 1. Juli 2014 ihre Schulden rascher loswerden. Bereits nach drei Jahren statt nach sechs können ihnen die restlichen Verbindlichkeiten erlassen werden. Die Hürden sind allerdings hoch: Nur wer innerhalb von drei Jahren mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens für das Gericht und den Insolvenzverwalter stemmt, kann von der Restschuld befreit werden.

Einschließlich der Kosten kann sich die Quote Höltgen zufolge auf bis zu 70 Prozent belaufen. „In so einem Fall gibt es in der Regel eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern“, berichtet die Expertin von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Daten, wie viele Verbraucher ihre Schulden bereits nach drei Jahren los geworden sind, werden Anfang 2018 erwartet. Erste Erfahrungen aus der Praxis gibt es aber schon.

So kennt Insolvenzverwalter Niering einige wenige Fälle, in denen ausreichend Geld für die 35-Prozent-Quote plus Kosten vorhanden ist. „Das liegt allerdings oft daran, dass nicht alle Gläubiger ihre Forderungen anmelden. Manchmal verzichten beispielsweise Freunde darauf. Dadurch steigt die Quote tendenziell“.

Häufiger in Anspruch genommen wird nach der Erfahrung Nierings das Insolvenzplanverfahren, das mit der Reform auch für Verbraucher eingeführt wurde. „Etwa zwei bis drei Prozent der Verfahren werden auf diese Weise beendet, Tendenz steigend“, berichtet der Vorsitzende des Verbandes Insolvenzverwalter Deutschlands (VID). Details der Entschuldung wie Höhe und Zeitraum werden dabei individuell festgelegt, der Schuldner muss die Verfahrenskosten bezahlen. Gläubiger stehen meist etwas besser da als im Regelverfahren.

„Das Verfahren macht Sinn, wenn insolvente Verbraucher über ein regelmäßiges Einkommen verfügen oder beispielsweise Verwandte ihnen Geld leihen“, so die Erfahrung des Experten. Niering zufolge kann eine Entschuldung dann innerhalb von vier bis sechs Monaten möglich sein. Häufig stimmten Gläubiger zu, „weil sie so schnell und sicher an Geld kommen“.

Haben Betroffene das Geld für den Insolvenzverwalter und die Gerichtskosten, kann das Verfahren auf Antrag immerhin um ein Jahr auf fünf Jahre verkürzt werden. Höltgen befürchtet allerdings, dass viele Verbraucher davon nicht Gebrauch machen, „weil sie nicht wissen, wie sie den Antrag stellen sollen, oder nicht daran denken“.

Auch dank der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt und des Konjunkturaufschwungs sinkt die Zahl der Bundesbürger, die den Gang zum Insolvenzgericht antreten müssen, tendenziell. Es sind aber immer noch Zehntausende. Nach Daten der Wirtschaftsauskunftei Bürgel wurden seit Inkrafttreten der Reform 2014 rund 316 000 neue Verfahren eröffnet. Insgesamt warten etwa 676 400 Menschen auf einen schuldenfreien Neuanfang. Häufigster Grund für eine Verbraucherinsolvenz ist Arbeitslosigkeit.

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