Abgabefrist und Säumniszuschläge Mehr Zeit und weniger Papierwust für die Steuererklärung

Künftig sollen Steuerzahler Zeit bis zum 31. Juli für ihre Steuererklärung bekommen. Die geplanten Verspätungszuschläge fallen danach weniger harsch aus als zunächst gedacht. Zudem soll der Papierwust aufhören.

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Einkommenssteuererklärung Quelle: dpa

Noch knapp drei Wochen, dann ist die Steuererklärung fällig. Der Stichtag 31. Mai – sofern er auf einen Wochentag fällt – ist eine rote Linie. Nur wer einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater bemüht, hat per se Zeit für die Abgabe bis zum Jahresende. Wer die Frist verpasst, muss damit rechnen, dass das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangt. Der kann bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer betragen, maximal 25.000 Euro. Die Geldstrafen spülten Vater Staat immerhin 120 Millionen Euro zusätzlich in die Kassen.

Tatsächlich entscheidet der einzelne Finanzbeamte nach eigenem Ermessen, ob der Säumniszuschlag verlangt, oder die verspätete Steuererklärung akzeptiert. Genauso liegt es in seinem Ermessen, eine vom Steuerpflichtigen beantragte Fristverlängerung als hinreichend begründet zu gewähren oder abzulehnen.

Tipps zur Steuererklärung

Steuererklärung wird zwei Monate später fällig

Offenbar ist das dem Bundesfinanzministerium zu viel Ermessenspielraum. Deshalb sind im Steuermodernisierungsgesetz, über dass die Koalition jüngst verhandelt hat, mehr Automatismen vorgesehen. Zum Glück aber auch ein paar Ausnahmen, wie nun bekannt wurde.

Die gute Nachricht: Steuerzahler bekommen generell Zeit bis zum 31. Juli, um die Steuererklärung abzugeben. Diese Frist gilt für alle, die ihre Steuererklärung selbst ausfüllen. Darüber freut sich bereits der Bund der Steuerzahler. „Das ist für uns ein großer Erfolg, weil viele Steuerzahler für diesen Zeitraum künftig keine Fristverlängerung mehr beim Finanzamt beantragen müssen, um ihre Erklärung später abgeben zu können“, sagte Verbands-Präsident Reiner Holznagel am Mittwoch in Berlin.

Säumniszuschlag zahlt nur, wer nachzahlen muss

Grund für die Verlängerung ist, dass jene, die einen Steuerberater beauftragen, nicht deutlich besser gestellt werden sollen. Denn für diese sieht der Plan der Regierung ebenfalls zwei Monate mehr Zeit. Das bedeutet, dass erst 14 Monate nach Ende des Steuerjahres auch die pauschalen Verspätungszuschläge greifen. Für Selbsterklärer gelten diese künftig erst nach dem 31. Juli des Folgejahres und liegen weiterhin im Ermessen des Finanzbeamten. Da die meisten Steuerzahler eine Steuerrückzahlung erhalten – im Schnitt zwischen 800 und 900 Euro -, treffen sie die höheren Verspätungszuschläge in aller Regel nicht.

Die geplanten Zuschläge für verspätet eingereichte Steuererklärungen fallen ohnehin weniger scharf aus als zuvor bekannt. Dafür sollen sie ganz automatisch erfolgen: Der Verspätungszuschlag soll 25 Euro pro Monat betragen. Allerdings soll er nur Steuerpflichtige treffen, die tatsächlich noch Steuern entrichten oder nachzahlen müssen. Wer eine Steuerrückzahlung erhält, soll vom automatischen Säumniszuschlag nicht betroffen sein.

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