Abgabefrist und Säumniszuschläge Mehr Zeit und weniger Papierwust für die Steuererklärung

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Reform soll Bürger zu elektronischer Steuererklärung bringen

Das Gesetz soll zwar ab 1.1.2017 gelten, aufgrund von Übergangsfristen aber erst für das Steuerjahr 2018 greifen. Für 2018 müsste demnach die Steuererklärung bis spätestens Ende Februar 2020 abgegeben werden, sofern ein Steuerberater dabei hilft. Wer Steuern erstattet bekommt, für den ändert sich demnach nichts. Die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen, bleibt auch weiterhin bestehen.

Zudem soll eine Billigkeitsregelung für Steuerpflichtige eingeführt werden, die erstmals nach Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist zur Abgabe aufgefordert wurden und die bis zur Aufforderung davon ausgehen konnten, keine Steuererklärung abgeben zu müssen. Für sie sollen Verspätungszuschläge erst vom Ablauf der in der Aufforderung angegebenen Erklärungsfrist an berechnet werden. „Es muss also kein Rentner befürchten, hohe Verspätungszuschläge zahlen zu müssen, weil er fälschlicherweise davon ausgegangen ist, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet zu sein“, hieß es.

Keine Belege mehr nötig

Ziel der Reform ist es auch, mehr Bürger zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung zu bewegen. Nach Angaben der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erspart das Modernisierungsgesetz den Bürgern ca. 2,1 Millionen Stunden, die sie dann weniger benötigen, um ihre Steuererklärung auszufüllen.

Wo Vorsorgebeiträge in der Steuererklärung einzutragen sind

Der weitergehende Verzicht auf Belege, die bislang an das Finanzamt übersandt werden müssen, erspare der Wirtschaft darüber hinaus Bürokratiekosten von 28 Millionen Euro. Unter anderem müssen Zuwendungsbescheinigungen, Bescheinigungen über Kapitalertragsteuer oder die Feststellung über den Grad der Behinderung durch die Steuerpflichtigen nur noch vorgehalten und auf Anfrage des Finanzamts vorgelegt werden. Banken können zudem die Bescheinigungen über die einbehaltenen Kapitalertragsteuern auch in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Eine kostenlose Papierbescheinigung dürfen Steuerzahler aber wie bisher verlangen.

Wer möglichst ohne Belege auskommen möchte, kann auch gleich auf die vorausgefüllte Steuererklärung sowie die Übermittlung der Steuererklärung Elster (Abkürzung für elektronischen Steuererklärung) setzen. Software und einfache Zugangsschlüssel gibt es auf den Internetseiten der Steuerbehörden unter elster.de kostenlos. Das hilft auch unmittelbar, bei der Einhaltung der Abgabefrist, da kein Papier zur Post oder zum Briefkasten des Finanzamtes gebracht werden muss und die Steuererklärung direkt aus einer Steuersoftware heraus versendet werden kann - mitsamt aller notwendigen Anlagen und Erläuterungen.

Wer mehr Datenschutz wünscht und sein Steuerkonto online abrufen möchte, muss dazu aber über die Elster-Webseiten einmalig eine Signaturkarte für Authentifizierung beantragen. Dort finden sich auch Erklärvideos für die teils komplizierte Registrierung. Ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung erfolgt, stehen auch die Chancen auf eine rasche Bearbeitung nicht schlecht, da die Finanzbehörden die elektronischen Steuererklärung schneller abarbeiten. Dann erfreut womöglich auch eine Steuerrückzahlung

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