Das Gesetz soll zwar ab 1.1.2017 gelten, aufgrund von Übergangsfristen aber erst für das Steuerjahr 2018 greifen. Für 2018 müsste demnach die Steuererklärung bis spätestens Ende Februar 2020 abgegeben werden, sofern ein Steuerberater dabei hilft. Wer Steuern erstattet bekommt, für den ändert sich demnach nichts. Die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen, bleibt auch weiterhin bestehen.
Zudem soll eine Billigkeitsregelung für Steuerpflichtige eingeführt werden, die erstmals nach Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist zur Abgabe aufgefordert wurden und die bis zur Aufforderung davon ausgehen konnten, keine Steuererklärung abgeben zu müssen. Für sie sollen Verspätungszuschläge erst vom Ablauf der in der Aufforderung angegebenen Erklärungsfrist an berechnet werden. „Es muss also kein Rentner befürchten, hohe Verspätungszuschläge zahlen zu müssen, weil er fälschlicherweise davon ausgegangen ist, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet zu sein“, hieß es.
Keine Belege mehr nötig
Ziel der Reform ist es auch, mehr Bürger zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung zu bewegen. Nach Angaben der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erspart das Modernisierungsgesetz den Bürgern ca. 2,1 Millionen Stunden, die sie dann weniger benötigen, um ihre Steuererklärung auszufüllen.
Wo Vorsorgebeiträge in der Steuererklärung einzutragen sind
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung behandelt das Finanzamt als Sonderausgaben. Hier wird der Arbeitnehmeranteil geltend gemacht, der auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist. Eingetragen werden sie in der Anlage Vorsorgeaufwand. Alleinstehende können für 2015 maximal 17.738 Euro geltend machen, Verheiratete höchstens 35.475 Euro.
Quelle: MLP, eigene Recherche; Stand: Februar 2016
Auch die Beiträge zur staatlich geförderten Rürup-Rente gehören zu den Sonderausgaben und sind in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 7 einzutragen. Es gilt weiterhin der Maximalbetrag von 17.738 Euro für Singles und 35.475 Euro für Verheiratete. Ist die Basis-Rente an eine Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt – ein beliebtes Kombimodell der Versicherer, um Steuervorteile auch für diese Vorsorgeart zu nutzen -, sind die Beiträge dafür ebenfalls bei der Basisrente in Zeile 7 der Anlage Vorsorgeaufwand zu erfassen. Werden sie in Zeile 49 eingetragen (wo der Berufsunfähigkeitsschutz eigentlich hingehört), geht der Steuervorteil je nach Einkommenshöhe unter Umständen verloren. Das Finanzamt informiert den Steuerzahler nicht über diesen Irrtum.
Beiträge bis zu 2100 Euro können Riester-Sparer seit 2008 steuersenkend ansetzen. Nur so kommen sie in den vollen Genuss der staatlichen Förderung für die private Vorsorge. Die Beiträge zum Riester-Vertrag gehören in die Anlage AV zur Steuererklärung, die speziell für Riester-Verträge angeboten wird. Da im Rahmen der Riester-Förderung entweder Steuervorteile oder staatliche Zuschüsse gewährt werden, prüft das Finanzamt automatisch, was für den Steuerzahler günstiger ist – weshalb dieser Vorgang auch „Günstigerprüfung“ genannt wird. Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent des Bruttolohns des Vorjahres in den Riester-Vertrag eingezahlt werden.
Wer zusätzliche Altersvorsorge über seinen Arbeitgeber betreibt, muss in der Steuererklärung nichts eintragen. Da die Beiträge direkt vom Bruttolohn abgezogen werden, haben Arbeitnehmer schon einen Vorteil, da das zu versteuernde Einkommen in Höhe der Beiträge sinkt und auch keine Sozialversicherungsbeiträge darauf anfallen. Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind sozialabgaben- und steuerfrei, sofern Höchstbeträge nicht überschritten werden. Bei einer Direktversicherung liegt das Maximum bei vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung. 2015 entsprach das 2.976 Euro. Andere Durchführungswege können den steuer- und sozialabgabenfreien Förderbetrag noch erhöhen.
Was Steuerpflichtige in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen, sollten sie in der Anlage Vorsorgeaufwand in den Zeilen 12 bis 45 eintragen. Bis zur Höhe der Basisabsicherung – dem Mindeststandard für gesetzlichen und private Versicherungen können die Beiträge steuermindernd wirken. Dabei können unverheiratete Angestellte und Beamte bis zu 1900 Euro, Verheiratete oder Lebenspartner (gemeinsame Veranlagung) und Selbstständige bis zu 2800 Euro geltend machen. Wer mehr zahlt, kann auch den Gesamtbetrag ansetzen. Auch die Versicherungsbeiträge für Ehepartner und Kinder sollten in der Steuererklärung erfasst sein.
Sind die steuerlichen Höchstbeträge noch nicht ausgeschöpft, sollten auch Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall oder eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherungen in den Zeilen 49 und 50 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden. Bis zum Erreichen von 17.738 Euro (Singles) bzw. 35.475 Euro für Verheiratete hilft das, die Steuerlast zu minimieren.
Der weitergehende Verzicht auf Belege, die bislang an das Finanzamt übersandt werden müssen, erspare der Wirtschaft darüber hinaus Bürokratiekosten von 28 Millionen Euro. Unter anderem müssen Zuwendungsbescheinigungen, Bescheinigungen über Kapitalertragsteuer oder die Feststellung über den Grad der Behinderung durch die Steuerpflichtigen nur noch vorgehalten und auf Anfrage des Finanzamts vorgelegt werden. Banken können zudem die Bescheinigungen über die einbehaltenen Kapitalertragsteuern auch in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Eine kostenlose Papierbescheinigung dürfen Steuerzahler aber wie bisher verlangen.
Wer möglichst ohne Belege auskommen möchte, kann auch gleich auf die vorausgefüllte Steuererklärung sowie die Übermittlung der Steuererklärung Elster (Abkürzung für elektronischen Steuererklärung) setzen. Software und einfache Zugangsschlüssel gibt es auf den Internetseiten der Steuerbehörden unter elster.de kostenlos. Das hilft auch unmittelbar, bei der Einhaltung der Abgabefrist, da kein Papier zur Post oder zum Briefkasten des Finanzamtes gebracht werden muss und die Steuererklärung direkt aus einer Steuersoftware heraus versendet werden kann - mitsamt aller notwendigen Anlagen und Erläuterungen.
Wer mehr Datenschutz wünscht und sein Steuerkonto online abrufen möchte, muss dazu aber über die Elster-Webseiten einmalig eine Signaturkarte für Authentifizierung beantragen. Dort finden sich auch Erklärvideos für die teils komplizierte Registrierung. Ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung erfolgt, stehen auch die Chancen auf eine rasche Bearbeitung nicht schlecht, da die Finanzbehörden die elektronischen Steuererklärung schneller abarbeiten. Dann erfreut womöglich auch eine Steuerrückzahlung