Abgeblasene Auktion BGH gibt Ebay-Bieter recht

Ein Bieter hatte auf Ebay einen Euro für ein Auto geboten, der Verkäufer zog sein Angebot jedoch zurück. Der Bieter forderte Schadensersatz auf den Wert des Autos – der Bundesgerichtshof gab ihm nun recht.

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Versteigerungen auf Ebay abzubrechen sollte man sich künftig lieber zweimal überlegen. Quelle: dpa

Karlsruhe Im Streit um ein zurückgezogenes Auto-Angebot auf der Online-Auktionsplattform Ebay hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Bieter recht gegeben. Dieser hat damit Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verkäufer wegen der abgebrochenen Versteigerung. Der Besitzer eines VW Passat hatte seinen Wagen während der schon laufenden Auktion plötzlich nicht mehr versteigern wollen.

Er hatte für das Fahrzeug ein Mindestgebot von einem Euro festgesetzt. Einige Stunden später konnte er das Auto aber anderweitig für 4200 Euro verkaufen und zog sein Internet-Angebot daraufhin zurück. Zu dem Zeitpunkt hatte jemand bei der Versteigerung bereits einen Euro auf den Pkw geboten - das bis dahin höchste Gebot.

Der Bieter wollte jetzt Schadenersatz in Höhe des Wertes des Wagens, der auf 5250 Euro beziffert wird. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hatte ihm recht gegeben: Er habe den Wagen wirksam für einen Euro erworben, hieß es. Dieses Urteil bestätigte der BGH am Mittwoch zunächst ohne Angaben von Gründen.

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