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Abgeltungssteuer: Edle Spender werden steuerlich stärker begünstigt

Wer in den kommenden Monaten noch von Neuregelungen betroffen sein wird.

Riester-Sparer. Die staatlichen Zuschüsse bei der Riester-Rente steigen. So gibt’s für Kinder, die ab Januar 2008 auf die Welt kommen, künftig 300 Euro Zulage pro Jahr. Für früher Geborene zahlt der Staat 185 Euro statt wie bisher 138 Euro. Wer jünger als 21 Jahre ist und eine Riester-Rente abschließt, erhält vom kommenden Jahr an einen einmaligen Zuschuss von 100 Euro. Noch unklar ist in der Berliner Koalition, ob und wie Hauskäufer künftig nach dem Riester-Modell gefördert werden. Spender. Bald können auch deutlich größere Spenden steuerlich geltend gemacht werden. Von 2008 an sind bis zu 20 Prozent der Einkünfte absetzbar, derzeit liegt das Maximum je nach Empfänger bei fünf oder zehn Prozent des Einkommens. Auch für Gaben an Stiftungen gelten ab Januar großzügigere Sätze. Pendler. Die SPD drängt darauf, die Pendlerpauschale wieder allen Arbeitnehmern zu gewähren. Seit 2007 gibt es sie erst ab dem 21. Kilometer; wer näher an der Arbeit wohnt, geht leer aus. Möglichst schon im nächsten Jahr soll es die Pauschale wieder vom ersten Kilometer an geben, dafür soll sie den Plänen zufolge allerdings von derzeit 30 auf 25 oder 20 Cent pro Kilometer sinken. Die SPD ist zwar nur eine Hälfte der Regierung, doch der Bundesfinanzhof hatte vor einigen Wochen „erhebliche Zweifel“ an der Verfassungsmäßigkeit der diesjährigen Regelung angemeldet. Mit einer schnellen Änderung könnten die Koalitionäre einem Veto des Bundesverfassungsgerichts zuvorkommen, das 2008 über die aktuellen Vorschriften entscheiden will. Selbstständige. Die Unternehmenssteuerreform 2008 ändert zahlreiche Vorschriften, etwa bei Rücklagen für Investitionen und beim steuerlichen Abzug von Zinsen. Besonders wichtig: Wenn Unternehmer von 2008 an Firmenautos, Computer oder Büromöbel kaufen, müssen sie die „beweglichen Wirtschaftsgüter“ linear abschreiben, also die Raten auf die Nutzungsdauer verteilen. Das ist ärgerlich, weil sie nicht mehr wie bisher im ersten Jahr bis zu 30 Prozent des Kaufpreises vom Umsatz abziehen können. Wer jetzt kauft, sichert sich die alten Abschreibungsregeln. Immerhin: Selbstständige, die nicht bilanzpflichtig sind und ihren Gewinn per „Einnahmen-Überschussrechnung“ ermitteln, können ab 2008 eine Sonderabschreibung von 20 Prozent ansetzen – vorausgesetzt, sie machen weniger als 100.000 Euro Gewinn. Bei Bilanzierern ist entscheidend, dass ihr Betriebsvermögen 235.000 Euro nicht übersteigt. Ehepaare. Partner sollen beim Splitting ein neues Verfahren für den Lohnsteuerabzug wählen können, denn das derzeitige Steuerklassenverfahren führt häufig dazu, dass der Steuerabzug ungleich auf die Ehepartner verteilt wird. Stimmt der verheiratete Arbeitnehmer zu, soll der Arbeitgeber in Zukunft beim Bundeszentralamt für Steuern das Einkommen des Ehegatten erfragen dürfen. Dann könnten Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug direkt korrekt berechnen. Die neue Wahlmöglichkeit soll nächste Woche beschlossen werden, aber erst ab 2009 gelten.

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