Abgeltungsteuer Banken kämpfen mit Steuerbescheinigungen

Die 2009 eingeführte Abgeltungsteuer macht den Banken zu schaffen. Viele Kunden haben ihre Steuerbescheinigungen noch nicht erhalten. Sie machen sich nun Sorgen, denn die Frist zur Abgabe der Steuererklärung rückt näher.

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Die Direktbanktochter der Quelle: AP

Eigentlich sollte die 2009 eingeführte Abgeltungsteuer Steuerzahlern das Leben einfacher machen. Banken sollten von Kapitalerträgen direkt 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und möglicherweise Kirchensteuer) einbehalten, die Steuerschuld sollte damit abgegolten sein. Doch in der Praxis sorgen die neuen Regeln eher für noch mehr Verwirrung. Wer einen persönlichen Steuersatz von weniger als 25 Prozent hat oder Altverluste von vor 2009 mit neuen Gewinnen steuerlich verrechnen will, sollte die Erträge sowieso weiterhin in seiner Steuererklärung angeben.

Dafür ist die Jahressteuerbescheinigung nötig, die die Banken normalerweise im Frühjahr verschicken. Spätestens im April hatten in der Vergangenheit Bankkunden die Bescheinigung in aller Regel erhalten. Doch in diesem Jahr warten viele noch auf den Brief von der Bank.

Aus Sicht der Banken sind daran die Finanzbehörden schuld. So hatte das Bundesfinanzministerium noch am 22. Dezember 2009 ein Anwendungsschreiben - ganze 105 Seiten - verschickt. Die Änderungen mussten die Banken in ihre internen Abrechnungssystem übernehmen. Das dauert. Kunden der Direktbank Comdirect bekommen in diesen Tagen etwa die Nachricht, dass "sich der Versand Ihrer Jahressteuerbescheinigung bis Ende Mai 2010 verzögern" könne. Grund seien die kurzfristigen, umfangreichen Änderungen, teilt die Comdirect auf Anfrage mit. Betroffen seien aber nur Depotkunden.

Fristverlängerung ist möglich

Viele Banken bräuchten in diesem Jahr deutlich länger als sonst, heißt es beim Bundesverband deutscher Banken, der die Privatbanken in Deutschland vertritt. Doch sei man zuversichtlich, dass alle Kunden bis Ende Mai die Bescheinigung erhalten werden. Auch die Comdirect will das schaffen. Der Grund für die Eile: Am 31. Mai müssen alle Steuerzahler, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und diese Aufgabe selbst erledigen, ihre Steuererklärung für 2009 spätestens beim Finanzamt abgegeben haben.

Wer nun fürchtet, die Frist nicht einhalten zu können, muss sich dennoch keine Sorgen machen. Meist reicht es, sich telefonisch beim Finanzamt zu melden und um einige Wochen Fristverlängerung zu bitten. Alternativ können Steuerpflichtige auch einen schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Steuerberater Ralf Müller von Baczko, Geschäftsführer des Internet-Portals steuerberaten.de, rät dazu, in diesem Schreiben unter Angabe der Steuernummer, um eine „stillschweigende“ Fristverlängerung bis zu einem konkreten Datum zu bitten: "Die Fristverlängerung muss kurz begründet werden, beispielsweise, dass noch nicht alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung 2009 vorliegen."

Die Beantragung einer „stillschweigenden“ Fristverlängerung habe den Vorteil, dass der zuständige Sachbearbeiter nicht auf das Schreiben antworten muss, sagt Müller von Baczko. Die Fristverlängerung werde automatisch gewährt, falls man keine schriftliche Ablehnung von Seiten des Finanzamtes erhält. Wer nur vier bis acht Wochen mehr Zeit braucht, habe sehr gute Chancen.

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