Abgeltungsteuer Sparern droht neues Unheil

Im Ergebnispapier zu den Sondierungen zwischen Union und SPD wird die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinserträge gefordert. Das würde vor allem konservative Sparer treffen und die Steuererklärung schwieriger machen.

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Trotz Niedrigzinsphase setzen noch immer viele Anleger lieber auf festverzinste Sparprodukte als auf Aktien. Quelle: dpa

Frankfurt Steuerzahler dürften enttäuscht sein: Von den Steuersenkungsplänen, mit denen CDU und CSU vor der Bundestagswahl geworben hatten, ist nach den Sondierungsgesprächen über eine mögliche Koalition mit der SPD wenig übrig geblieben. Ein Satz in dem 28-seitigen Papier zu den Ergebnissen der Gespräche lässt sogar deutliche Steuererhöhungen befürchten – und das ausgerechnet für Sparer. Wörtlich heißt es da: „Die AbgeltungEunsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft.“ Aktuell sind die Zinserträge zwar ohnehin gering, doch dann käme bei vielen Anlegern noch weniger an.

Seit 2009 werden auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktienverkäufen pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig. Zuvor wurden solche Einkünfte noch mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belegt. Nur für Gewinne aus Aktienverkäufen galt eine Spekulationsfrist: Wer die Wertpapiere mindestens ein Jahr hielt, musste auf die Gewinne keine Steuern zahlen. Damals befürchtete die Politik, dass Anleger Kapital aus Deutschland abziehen könnten, wenn die steuerliche Belastung im Vergleich zum Ausland zu hoch wäre. Inzwischen haben viele Staaten jedoch einen automatischen Austausch von Steuerdaten vereinbart. Damit ist es schwieriger geworden, Kapitaleinkünfte im Ausland zu verstecken.

Die Grundlage für die Abgeltungsteuer sei deshalb entfallen, heißt es nicht nur bei der SPD schon länger, sondern auch in Teilen der Union. Warum dieses Argument nur für Zinsen aber nicht für andere Kapitelerträge gelten soll, bleibt dabei unklar. Bei Finanzexperten herrschte deshalb am Freitag auch Uneinigkeit, ob die Politiker tatsächlich eine solche Ungleichbehandlung von Kapitaleinkünften planen oder sich vielleicht doch vollständig von der Abgeltungsteuer verabschieden wollen.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) befürchtet einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, falls die Abgeltungsteuer auf Zinserträge abgeschafft würde. „Die Abgeltungsteuer war vor nicht einmal zehn Jahren eine gravierende Umstellung. Nicht jeder Anleger und Sparer hat davon profitiert, aber zumindest sorgt sie für eine einheitliche Besteuerung“, sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel dem Handelsblatt. Wie genau Zinserträge in Zukunft besteuert würden, sei aktuell nicht absehbar. Womöglich werde wieder der persönliche Einkommensteuersatz angewandt. „In jedem Fall würde die Besteuerung wieder bürokratischer. Die Umstellung wäre ein erheblicher Aufwand für Bürger, Banken und Finanzämter und die Steuererklärungen würden wieder umfangreicher statt schlanker“, so Holznagel. Ungeklärt sei insbesondere, wie Dividenden künftig besteuert werden.

Angesprochen werden Dividenden in dem Ergebnispapier nicht. Nach Ansicht der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) ist aber genau das ein Grund zur Freude. „Damit ist klar, dass die Parteien eine Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Dividenden, die ja Kapitalerträge und keine Zinsen sind, nicht mehr auf der Agenda haben“, sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Die DSW warnt schon seit Längerem vor einer „massiven Doppelbesteuerung“ bei Dividenden, falls die Abgeltungsteuer abgeschafft würde.

Schließlich würden die Unternehmensgewinne bereits über die Körperschaftsteuer belastet. Zinsen dagegen unterlägen keiner steuerlichen Doppelbelastung. „Mit einer solchen Regelung würde der Geburtsfehler der Abgeltungsteuer behoben und Doppelbesteuerungen vermieden“, sagte Tüngler.


Frage der Gerechtigkeit

An diesem Punkt gehen die Meinungen jedoch auseinander. „Wir sind unverändert für die Beibehaltung der Abgeltungsteuer, auch auf Zinserträge“, sagte Patrizia Ribaudo, Sprecherin des Verbands für Kapitalverwaltungsgesellschaften und Fonds (BVI) dem Handelsblatt. „Eine Differenzierung nach Zinsen und Aktienerträgen halten wir nicht für zielführend.“ Kritik kam auch von den Banken. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sprach sich gegen eine steuerliche Sonderbehandlung für Zinsen aus: „Wir können nur davor warnen, Zinserträge aus dem derzeit stimmigen Binnensystem der Besteuerung von Kapitalerträgen herauszulösen“, sagte Melanie Schmergal, Sprecherin des BVR, dem Handelsblatt. Vor Einführung der Abgeltungsteuer habe sich gezeigt, dass die Abgrenzung der einzelnen Kapitalerträge oder die Unterscheidung von Ertrags- und Vermögensebene im Bereich der Kapitaleinkünfte fließend sei.

Auch eine vollständige Abschaffung der Abgeltungsteuer lehnt der BVR ab. „Eine Erhöhung des Steuersatzes oder die Rückkehr zum tariflichen Steuersatz würde ein seit vielen Jahren bewährtes, einfaches und effektives Besteuerungssystem zerstören“, so Schmergal. Ähnlich äußerte sich auch Hans-Walter Peters, Präsident des Bundesverbands deutscher Banken (BdB): „Die Abschaffung der Abgeltungsteuer würde eine Rückkehr zu einem unüberschaubaren bürokratischen Monster bedeuten, das Bürger und Wirtschaft gleichermaßen belastet. Steuermehreinnahmen sind dadurch nicht zu erwarten.“

Verbraucherschützerin Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) pocht vor allem auf eine gerechte Besteuerung und kommt deshalb teils zu anderen Einschätzungen: „Ich fände es fragwürdig, wenn tatsächlich beabsichtigt würde, Zinserträge höher zu besteuern als Erträge aus Kursgewinnen oder Dividenden“, sagte sie dem Handelsblatt. Anders bei einer kompletten Abschaffung der Abgeltungsteuer über alle Kapitaleinkünfte: „Das würde mehr steuerliche Gerechtigkeit schaffen“, meint sie, nennt zugleich aber auch negative Folgen: „Der bürokratische Aufwand wäre höher, weil Verbraucher sich dann wieder selbst um die Besteuerung ihrer Erträge kümmern müssten.“ Aktuell müssen Steuerzahler die meisten Kapitaleinkünfte gar nicht in der Steuererklärung angeben, weil Finanzinstitute wie Banken die Steuern automatisch an das Finanzamt abführen.

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